Lothar Droste ist Geschäftsführer der SchadenDienst24 GmbH und Vorstand der Deutsche Gütegemeinschaft Immobilien Schaden Service. © ISS
  • Von Redaktion
  • 14.12.2016 um 18:32
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Kommt es – etwa nach einem Hochwasser – zu Schäden an Immobilien, ist der Makler oft erster Ansprechpartner des Kunden. Warum sich hierbei die Zusammenarbeit mit einem Netzwerk an Sanierungsbetrieben lohnt und inwiefern dies dem Image des Maklers gut tut, fragten wir Lothar Droste, Geschäftsführer des Netzwerks SchadenDienst24.

Pfefferminzia: Ihre erklärte Zielgruppe sind Makler, Sie kooperieren mit dem Versicherungsforum Leipzig und waren sogar Aussteller auf der wichtigsten Versicherungsmesse, der DKM in Dortmund.  Was macht eine Handwerkerfirma auf einer Versicherungsmesse?

Lothar Droste: Versicherer decken Kosten für Sachschäden, Handwerker beseitigen derartige Schäden, womit sich der Zusammenhang erklärt. Wir sprechen jetzt hier nicht von der zerbrochenen Fensterscheibe, sondern von schweren Schäden an Immobilien zum Beispiel durch Hochwasser. Hierzu ist hinreichend bekannt, dass Sachversicherer durchaus davon profitieren, wenn man im Vorfeld entsprechende Regeln zu Kosten, aber auch zur Einsatzbereitschaft, insbesondere für den Notfall, untereinander trifft. Wir verstehen uns als Schadensmanager, und damit als Partner auch der Makler.

In welchem Dilemma stehen Makler, wenn an einem Gebäude ein Schaden aufgetreten ist?

Oft ist der Makler im Schadenfall erster Ansprechpartner. Dabei wird der Kunde des Maklers von diesem Lösungen und aktive Hilfe, zumindest aber einen Tipp zu geeigneten Notdiensten erwarten.  Ein leistungsfähiger Versicherungsmakler sollte daher einen gut funktionierenden Notdienst in seiner Anbindung haben. Das wäre wichtig zur Schadenminderung, erleichtert bei professioneller Handhabe die ganze Schadensabwicklung, steigert aber auch sein Image beim Kunden.

Können Maklern Haftungsfolgen entstehen, wenn ein Gebäude nicht vernünftig saniert wird?

Zu Haftungsfragen möchte ich eher beruhigen, das ist Rechtsverkehr zwischen Versichertem und Sanierer. Eher ist es an der Tagesordnung, dass im Rahmen der Schadensteuerung der Versicherer Handwerksunternehmen vorschreibt, sehr preisorientiert zu arbeiten. Dann wird der Handwerksbetrieb insbesondere wichtige Hygieneleistungen schlicht und einfach nicht ausführen. Es ist auch sehr erstaunlich, dass diese Unterlassungen recht häufig auf Weisung erfolgen, obwohl es die eingesetzten Handwerker fachlich besser wissen.

Der Versicherungsnehmer als Laie bemerkt das natürlich erst viel später, zum Beispiel durch Geruchsbelastungen. Dann wird klar, dass die Versicherung womöglich Druck ausgeübt hat. Die Folge ist, dass oft der Eindruck entsteht, der Makler habe eine ungünstige Versicherung empfohlen. Und fast noch schwerwiegender ist der Verdacht, er habe den Sanierer im Auftrag des ausgewählten Versicherungsunternehmens zur Schadenbeseitigung geschickt und wegen des Preisdrucks nicht besonders sorgfältig ausgewählt.  

Wie können Makler denn überhaupt erkennen, ob eine Sanierung etwas taugt, oder nicht?

Der Makler wird in der Regel die Baustellen nicht überwachen. Erkennbar werden Differenzen meist nur, wenn der Fachhandwerker wichtige Maßnahmen ergreift, diese jedoch in der Schadensachbearbeitung als unnötig in Regulierungsturbulenzen geraten. Auflösbar erscheinen solche fachlichen Differenzen dann nur über eingesetzte Bausachverständige, die sich dann mit der Auffassung des Schadenregulierers auseinanderzusetzen haben. In einem solchen Stadium ist ein professionelles Schadensmanagement von hohem Nutzen.

Außerdem sollte der Makler auch Zugriff auf unabhängige Bausachverständige haben, die beratend zur Seite stehen können, aber auch im Zweifelsfall ein Privatgutachten für den Versicherungsnehmer erstellen können. Hierzu bieten wir mit dem www.schadenhaus.de einen guten Einblick in die üblichen Schritte im Schadenfall.

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