Insolventer Versicherer

Wie Riester- und Rürup-Kunden der FWU die Steuerfalle umgehen

Wenn sich Kunden der insolventen FWU Life Insurance Lux ihren Riester- oder Rürup-Vertrag auszahlen lassen, könnte es Probleme mit Steuer und Zulagen geben. Der GDV zeigt, wie sich das vermeiden lässt.
Finanzrechner: Bei FWU-Verträgen drohen Abzüge, die es zu verhindern gilt
© Michal Jarmolu / Pixabay
Finanzrechner: Bei FWU-Verträgen drohen Abzüge, die es zu verhindern gilt

Für Kunden des insolventen Lebensversicherers FWU Life Insurance Lux könnte es finanziell noch dicker kommen als ohnehin schon. Jetzt warnt der Branchenverband GDV vor steuerlichen Problemen, wenn sich FWU-Kunden Riester-Renten oder Basisrenten (auch: Rürup-Renten) auszahlen lassen.

Der zuständige Insolvenzverwalter hat demnach deutsche Kunden der FWU bereits angeschrieben. Sie wissen somit, wo und wie sie ihre Forderungen aus Verträgen anmelden können. Mehr Infos gibt es direkt bei ihm und in einem speziell eingerichteten Kundenportal. Außerdem bekommen Riester-Kunden der FWU ein Informationsschreiben der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZFA).

Grundsätzlich gilt: Zahlt der Insolvenzverwalter den Riester-Vertrag aus, geht der Gesetzgeber davon aus, dass er schädlich verwendet wurde. Heißt: Er dient nicht wie gedacht dazu, die Rente aufzuhübschen. Dabei ist es zunächst egal, ob der Kunde Schuld daran trägt oder nicht. Er muss Zulagen und erhaltene Steuervorteile zurückzahlen.

Für die Rürup-Rente muss er alle erhaltenen Beträge versteuern. Also auch die aus dem vorzeitigen (und ungewollten) Abbruch.

Doch der GDV zeigt sich optimistisch, dass sich beides vermeiden lässt. Dabei bezieht er sich auf eine Auskunft direkt vom Bundesministerium der Finanzen (BMF).

Und wie soll das gehen? Im Grunde ganz einfach: Die Kunden müssen das Geld aus Riester- beziehungsweise Rürup-Vertrag komplett innerhalb eines Jahres in einen neuen Riester- beziehungsweise Rürup-Vertrag bei einem anderen Anbieter einzahlen.

Sich diese Einzahlung erneut fördern zu lassen, ist natürlich nicht möglich. Darauf weist der GDV ebenso hin. Der neue Vertrag kann auf dieser Grundlage normal weiterlaufen. Die folgenden Eigenbeiträge sind förderfähig.

Mehr Informationen – auch zu möglichen alternativen Anbietern – finden Sie beim GDV.

Mehr zum Thema

Fondspolicenanbieter FWU AG muss Insolvenz anmelden

Der Fondspolicenspezialist FWU AG aus Grünwald hat am 19. Juli Insolvenz angemeldet (Aktenzeichen 1500 IN…

Basisrente versus Riester-Rente versus bAV

Wer für den Ruhestand spart, kann sich vom Staat dabei finanziell unterstützen lassen. Drei Möglichkeiten…

Der Staat finanziert die Altersvorsorge mit

2005 trat das Alterseinkünftegesetz in Kraft und bescherte der Versicherungsbranche einige Neuerungen, etwa den Wegfall…

Autor

Andreas

Harms

Andreas Harms schreibt seit 2005 als Journalist über Themen aus der Finanzwelt. Seit Januar 2022 ist er Redakteur bei der Pfefferminzia Medien GmbH.

Teilen:
Nicht verpassen!

Pfefferminzia.pro

Eine Plattform, die liefert: aktuelle Informationen, praktische Services und einen einzigartigen Content-Creator für Ihre Kundenkommunikation. Alles, was Ihren Vertriebsalltag leichter macht. Mit nur einem Login.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert