Zielgruppe 50plus

Wenn Pflegekosten die Ruhestandsplanung ruinieren

Eine ganzheitliche Strategie, um den gewohnten Lebensstandard auch während der Rente zu sichern – dafür sorgt eine umfassende Ruhestandsplanung. Eine unbekannte Variable stellt dabei das Pflegerisiko dar. Denn hohe Pflegekosten können schnell zum entscheidenden Stresstest jeder Ruhestandsplanung werden.
Pflegekraft unterstützt ältere Dame beim Spielen eines Brettspiels.
© picture alliance / Zoonar | Robert Kneschke
Eine Pflegekraft betreut eine Seniorin mit Demenz: Hohe Pflegekosten können die Ruhestandsplanung gefährden.

Viele Menschen kümmern sich erst um die eigene Ruhestandsplanung, wenn der Renteneintritt langsam näher rückt. Menschen im Alter 50plus sind daher die Kernzielgruppe für professionelle Ruhestandsplaner. Denn in diesem Alter tun sich Menschen meist leichter, die nötigen Fragen zu ihren finanziellen Verhältnissen und Wünschen zu beantworten. Und es ist noch Zeit, im Vermögensaufbau etwas zu bewirken.

Viele klassische Ruhestandsplanungen arbeiten mit festen Annahmen. Dabei kalkuliert der Berater, wie viel Einkommen im Ruhestand konkret benötigt wird, welche Rentenansprüche bestehen und wie lange das vorhandene Vermögen ausreicht.

Eventuelle Pflegekosten werden dabei nicht immer oder nur oberflächlich berücksichtigt. Denn während die Rentenlücke und die wahrscheinlichen Fixkosten im Ruhestand verhältnismäßig einfach zu ermitteln sind und es valide und rechtssichere Lösungen für die Nachlassplanung gibt, ist das Pflegerisiko schwer einzuschätzen.

Pflegerisiko steigt kontinuierlich

Die Lebenserwartung nimmt (mit Ausnahme der Pandemiephase) seit Jahrzehnten kontinuierlich zu. Damit steigt auch die Wahrscheinlichkeit, im hohen Alter auf pflegerische Hilfe angewiesen zu sein. Während laut Bundesgesundheitsministerium bei den 70- bis 74-Jährigen etwa 11 Prozent pflegebedürftig sind, steigt der Wert bei den über 90-Jährigen auf rund 87 Prozent. Zudem gilt: Personen mit geringem Einkommen und körperlich stark belastenden Berufen werden häufiger und oft auch früher pflegebedürftig als Besserverdienende.

Die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt nur einen Teil der anfallenden Ausgaben. Gerade bei der Unterbringung in einem Pflegeheim summiert sich der Eigenanteil der Pflegekosten schnell auf mehrere tausend Euro pro Monat. Hält die Pflegebedürftigkeit über Jahre an, kann das erhebliche Auswirkungen auf das angesparte Vermögen haben. Geld, das ursprünglich vielleicht für die Erben vorgesehen war, muss dannfür die Finanzierung der Pflege ausgegeben werden.

Geringes Schonvermögen im Pflegefall

Denn eigenes Vermögen muss im Pflegefall weitgehend aufgezehrt werden, bevor der Staat (oder gutverdienende Kinder des Pflegebedürftigen) einspringt. Unangetastet bleibt lediglich ein Schonvermögen in Höhe von 10.000 Euro (alleinstehende Pflegebedürftige) und 20.000 Euro (für Ehegatten von Pflegebedürftigen). Ein Haus bleibt nur erhalten, wenn der Pflegebedürftige dort wohnt und ambulant gepflegt wird.

Bei stationärer Pflege in einem Pflegeheim gilt das Eigenheim oft als verwertbares Vermögen und muss im schlimmsten Fall verkauft oder beliehen werden, um die Heimkosten zu finanzieren. Auch Schenkungen können dann bis zu zehn Jahre lang rückabgewickelt werden.

Eine umfassende Ruhestandsplanung sollte daher deutlich weiter gehen als die reine Ruhestands- und Nachlassregelung. Sie beginnt mit einer realistischen Analyse der möglichen Pflegekosten und vorhandener finanziellen Reserven. Die Frage ist, welche Einkommensquellen im Pflegefall zur Verfügung stehen und wie sich unterschiedliche Szenarien auf das Vermögen auswirken.

Private Pflegeabsicherung mit über 50?

Eine private Pflegezusatzversicherung kostet laut Vergleichern mit 50 Jahren im günstigsten Basistarif etwa 52 Euro und als leistungsstarke Absicherung etwa 98 Euro monatlich. Auch mit 60 Jahren ist der Abschluss noch möglich, aufgrund des höheren Eintrittsalters allerdings teurer und es sind häufig Gesundheitsfragen bei der Antragstellung zu beantworten.

Eine  Pflegetagegeldversicherung, eine Pflegerente oder eine Pflegekostenversicherung kommen infrage (Mehr dazu hier auf pfefferminzia.de). Alle Leistungen aus Pflegezusatzversicherungen sind an einen Pflegegrad gebunden. Wie viel ausgezahlt wird, hängt somit meist von der Höhe des versicherten Pflegegrads ab. Die staatliche geförderte Variante (Pflege-Bahr) verlangt keine Gesundheitsprüfung und dient als Ergänzung zur Pflegetagegeldversicherung.

Die  Pflegetagegeldversicherung wird häufiger abgeschlossen und gilt als leistungsstärker. Es empfiehlt sich, darauf zu achten, dass der Tarif sowohl ambulante als auch stationäre Pflege umfasst und eine Beitragsbefreiung im Leistungsfall enthält.

Ein gut geplanter Ruhestand bedeutet schließlich nicht nur, das eigene Vermögen zu erhalten oder zu vererben, sondern stets auch ausreichend Mittel für unvorhersehbare Entwicklungen bereitzuhalten.

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Autor

Oliver Lepold ist Dipl.-Wirtschaftsingenieur und freier Journalist für Themen rund um Finanzberatung und Vermögensverwaltung. Er schreibt regelmäßig für Pfefferminzia und andere Versicherungs- und Kapitalanlage-Medien.

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