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Auf den ersten Blick gibt es Parallelen. Auch das niederländische Rentensystem ist auf drei Komponenten aufgebaut: staatliche Rente, Betriebsrente und private Altersvorsorge. Doch diese drei Säulen sind anders gewichtet und konzeptioniert als hierzulande. Wer in den Niederlanden lebt oder arbeitet, unterliegt einer Versicherungspflicht. So erhält in der ersten Säule jeder eine staatliche Basisrente. In Deutschland zahlen Beamte und Selbstständige hingegen nicht in das gesetzliche Rentensystem ein.
Gesetzliche Rente unabhängig vom Einkommen
Die Höhe der staatlichen Rente wird nicht nach dem individuellen Verdienst während eines Arbeitslebens bestimmt. Arbeitnehmer bauen für jedes Jahr, das sie in den Niederlanden wohnhaft sind, einen Anspruch von 2 Prozent auf. Nach 50 Jahren erhalten sie demnach 100 Prozent, den vollen gesetzlichen Rentensatz. Dieser lag für eine alleinstehende Person bei rund 1.612 Euro monatlich (Stand 2025) und für zusammenlebenden Paaren bei rund 2.206 Euro.
Diese Grundrente im niederländischen Rentensystem wird auch an diejenigen ausgezahlt, die keine Beiträge eingezahlt haben. Sie wird im Umlageverfahren durch Abgaben in Höhe von 17,9 Prozent auf alle steuerpflichtigen Einkommen finanziert. Die Beiträge werden vom Lohn abgezogen, Arbeitgeber sind an der beitragsfinanzierten Grundrente nicht beteiligt. Nicht Erwerbstätige sind beitragsfrei versichert.
Damit entspricht die niederländische Grundrente in ihrer Funktion der deutschen Grundsicherung, allerdings ohne eine Bedürftigkeitsprüfung. Sie ist aber anders als in Deutschland überwiegend beitrags- und nicht steuerfinanziert. Und sie kann nicht vorzeitig bezogen oder aufgeschoben werden. Wie in Deutschland wurde auch das Renteneintrittsalter in den Niederlanden stufenweise angehoben. Bereits seit 2021 beträgt es 67 Jahre. Es ist an die Lebenserwartung gekoppelt und wird voraussichtlich weiter steigen.
Flächendeckende kapitalgedeckte bAV
Die zweite Säule umfasst die betriebliche Altersversorgung (bAV). Sie ist durch tarifvertragliche Regelungen bestimmt und kapitalgedeckt. Die Beiträge werden zu zwei Dritteln vom Arbeitgeber und zu einem Drittel vom Arbeitnehmer geleistet. Dabei fallen die Kosten geringer als in Deutschland aus, da meist auf einen Versicherungsmantel verzichtet wird.
Da die meisten Tarifverträge in den Niederlanden verbindlich sind, erfassen sie rund 90 Prozent aller Beschäftigten. Damit gilt die Betriebsrente als praktisch obligatorisch, denn die bestehende Opt-out-Möglichkeit wird kaum genutzt. Nicht automatisch versichert in diesem System sind Selbstständige und Beschäftigte in Branchen ohne tarifvertragliche Regelungen. Es gibt rund 200 Pensionskassen in den Niederlanden.
Mindestens 70 Prozent sind für das gekoppelte Rentenniveau aus Grund- und Betriebsrente angestrebt. In der Praxis führt das System jedoch oft zu Gesamtrenten von um die 85 Prozent des letzten Lohns, ein deutlich höheres Niveau als in Deutschland.
Umstellung der bAV auf Beitragszusagen
Seit 2023 stellen viele niederländische Pensionsfonds von der Leistungs- auf die Beitragszusage um. Demnach müssen sie keine festen Renten mehr garantieren und können die Beiträge gewinnorientierter anlegen. (Diese Umstellung könnte übrigens Einfluss auf die deutschen Bauzinsen nehmen.)
Darüber hinaus gibt es in der dritten Säule private Vorsorgeangebote wie private Rentenversicherungen und Sparpläne, die optional sind. Die private Altersvorsorge gilt als flexibel und umfasst staatliche Förderungen in der Ansparphase. Insbesondere für Selbstständige im niederländischen Rentensystem ist diese Säule essenziell.
Fazit: Das niederländische Rentensystem stellt eine interessante Mischung aus umlagefinanzierter Rente und Kollektivsparen dar. Die Grundrente gilt als ein effektives Mittel gegen Altersarmut. Die breite Beteiligung an einer kapitalgedeckten betrieblichen Altersvorsorge wirkt besonders effektiv. Eine obligatorische bAV mit Opt-out wäre durchaus ein diskussionswürdiger Reformansatz für Deutschland.
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