Pfefferminzia: Für wen lohnt sich eine Rürup-Rente vor allem und warum?
Claudia Tüscher: Wir sind der Ansicht, dass sich die Rürup-Rente insbesondere für Selbstständige und Freiberufler lohnt. Diese haben sonst keine Möglichkeit, steuerbegünstigt für das Alter vorzusorgen. Für Arbeitnehmer und Gesellschafter-Geschäftsführer empfehlen wir eher die betriebliche Altersversorgung. Gründe hierfür sind das Kapitalwahlrecht zum Ablauf in der betrieblichen Altersversorgung und die derzeit höhere steuerliche Absetzbarkeit. Auch ist die Vererbung an eine eheähnliche Gemeinschaft etwas lockerer als bei der Basisrente.
Weiterhin ist die Basisrente mit Einmalbeitragszahlung interessant für Arbeitnehmer und Selbstständige, die für ein Jahr ihr zu versteuerndes Einkommen mindern wollen. Hier haben wir gerade bei Abfindungszahlungen schon interessante Effekte erreicht.
Könnten Sie die Vorteile vielleicht konkret anhand eines Beispiels berechnen?
Gerne. Nehmen wir einen Arbeitnehmer, er ist Single, 55 Jahre alt, sein Einkommen liegt bei 30.000 Euro pro Jahr. Er scheidet mit Abfindungszahlung in Höhe von 50.000 Euro aus dem Unternehmen aus. Die Auszahlung der Abfindung würde 16.542 Euro Steuern kosten. Wenn er in eine Direktversicherung einen Einmalbeitrag von 12.600 Euro einzahlt (Dienstzugehörigkeit sieben Jahre, Vervielfältigungsregelung), zahlt der Arbeitnehmer schon 4.394 Euro Steuern weniger ein. Wenn er zusätzlich 14.330 Euro als Einmalbeitrag in die Basisrente einzahlt, vermindert sich die Steuerlast auf 7.001 Euro (Das Beispiel ist für 2015 berechnet).
Hier ist anzumerken, dass wir als Berater nur Ideen liefern können. Die genauen steuerlichen Auswirkungen kann der steuerliche Berater des Interessenten ermitteln, an den wir auch immer verweisen.
Was halten Sie von einem Einschluss von Zusatzversicherungen wie BUZ und Hinterbliebenenabsicherung in die Rürup-Rente – sinnvoll oder nicht?
Der Einschluss einer Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit ist bei einem jüngeren Eintrittsalter auf jeden Fall zu empfehlen. Die Kombination von Altersvorsorge und Risikovorsorge sehen wir eher kritisch. Zu einem muss der Versicherer, der gut in der Basisrente ist, nicht unbedingt auch die beste Wahl in der Berufsunfähigkeitsabsicherung sein. Zum anderen sind durch die Kombination die Beiträge auch sehr viel höher, weil der Beitragsanteil für die Berufsunfähigkeit maximal 50 Prozent betragen darf. Dies müsste dann auch bei Arbeitslosigkeit oder auch in Zeiten, wenn die Selbstständigkeit nicht so gut läuft, gezahlt werden. Wir würden somit eher eine getrennte Anlage von Altersvorsorge und Berufsunfähigkeit empfehlen.
Die eingeschränkte Vererbung der Basisrente ist eine „große Kröte“, die der Versicherungsnehmer zu schlucken hat. Eine Vererbung kann nur als Rentenzahlung und auch nur an einen Ehepartner erfolgen. Auch Kinder können berücksichtigt werden, jedoch nur solange sie kindergeldberechtigt sind. Gerade in Zeiten, wo viele Ehen nicht halten, ist dies immer ein Wagnis. Bei der Hinterbliebenenabsicherung empfehlen wir eine Rückzahlung des Vertragsguthabens an den Ehepartner. Eine Absicherung der Hinterbliebenen in der Ansparzeit kann besser durch eine Risikolebensversicherung gelöst werden. Diese kann frei ausgezahlt werden und ist nicht an Ehe oder Kindergeldbezug gebunden.
Nach Rentenbeginn sollte eine entsprechend lange Rentengarantiezeit gewählt werden, die vor Rentenbeginn noch geändert werden kann. Schließlich kann ein heute glücklich verheirateter Mensch sich hier noch einmal umentscheiden.
Verbraucherschützer bezeichnen die Rürup-Rente unter anderem als zu teuer: Die Kosten würden die Steuerersparnisse wieder auffressen. Ist an dieser Aussage was dran?
Jede Geldanlage beinhaltet Kosten. Gerade Versicherungen berechnen Kosten für Langlebigkeit und für die Garantie. Für einen Vertrag bei einer klassischen Versicherung und einer Laufzeit von 19 Jahren und 500 Euro monatlichem Beitrag wird mir bei einem namenhaften Versicherer eine Effektivkostenquote von 1,38 Prozent ausgewiesen. Das bedeutet, dass die vom Versicherer erreichte Wertentwicklung um diese prozentuale Kostenquote reduziert wird. Von einer Wertentwicklung von 4,17 Prozent verbleiben somit 2,79 Prozent für meinen Vertrag.
Das Problem sind hier meiner Meinung nach nicht die Kosten, sondern die mögliche Wertentwicklung gerade bei den sicherheitsorientierten Anlagemöglichkeiten. Wechselt der Kunde zu Tarifen, die mehr Chancen (und auch mehr Risiken) im Tarif haben, steigt die Effektivkostenquote auf 1,85 Prozent. Damit verbleibt bei einer Wertentwicklung von angenommenen 6 Prozent aber noch 4,15 Prozent beim Kunden. Bei diesen Beispielen waren als Garantie immer mindestens die eingezahlten Beiträge für den Kunden vorhanden, er kann somit keine Auszahlung unter seiner Beitragszahlung bekommen.
Natürlich gibt es auch Produkte ohne Garantien, die noch höhere Gewinnchancen haben. Diese verlangen von den Kunden oft regelmäßige Pflege und Überprüfung der Anlagestrategie. Unserer Erfahrung nach möchten sich die Kunden eher nicht um die Geldanlage kümmern und legen eher Wert auf Garantien als auf große Gewinnchancen.
Jetzt muss jeder für sich selbst entscheiden, ob er eine Effektivkostenquote von 1,38 Prozent akzeptieren möchte und welche Anlagemöglichkeiten er alternativ mit geringeren Kosten hat. Mit fallen da bei gleichem Risiko und wenig Pflegeaufwand keine ein.
Können sich für Makler mögliche Haftungsfallen bei der Beratung ergeben?
Wie schon erwähnt, empfehlen wir immer die Beratung durch einen Steuerberater. Wir können eine steuerliche Situation nicht so genau darstellen, wie der Steuerberater es kann.
Haftungsfallen ergeben sich einige. So sollte korrekt über die eingeschränkte Hinterbliebenenleistung aufgeklärt werden und der Kunde sollte auch wissen, dass er die Leistung ausschließlich als Rentenleistung wieder bekommt.
Ab Januar 2017 müssen alle Anbieter von Riester- und Rürup-Renten ein einheitliches Produktinformationsblatt verwenden. Was halten Sie von dieser Maßnahme?
Ein einheitliches Produktblatt ist auf jeden Fall zu begrüßen. Allerdings muss es dann auch einheitlich sein. Die Effektivkostenquote muss aktuell auch in jedem Vorschlag gezeigt werden. Allerdings berechnen die Versicherer diese nicht einheitlich, sodass sie nicht zu vergleichen sind. Es müssen somit nicht nur Vorgaben erteilt werden, was in dem Produktblatt stehen soll. Es muss zusätzlich vorgegeben werden, wie Kosten und so weiter dargestellt werden, damit wirklich eine Vergleichbarkeit gegeben ist.
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