Als Mindesteigenbetrag müssen sie 4 Prozent des sozialversicherungspflichtigen Vorjahresbruttoeinkommens abzüglich der Zulagen sparen – mindestens jedoch 60 Euro pro Jahr. Dann gibt es die volle Grundzulage von 154 Euro sowie für jedes Kind eine Kinderzulage von 185 Euro oder für ab 2008 geborene Kinder von 300 Euro.
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