Für den Rückabwickler für Lebensversicherungen, Facto Financial Services aus München, wird zum 1. Oktober 2018 das Insolvenzverfahren eröffnet. Seit August 2018 hatte sich das Unternehmen im Rahmen einer Eigenverwaltung restrukturiert, aber keinen Investor gefunden.
Als Hauptgrund dafür nennt Facto die knappe Zeitspanne von weniger als acht Wochen, die für die Unternehmensprüfung (Due Dilligence) nicht ausgereicht habe.
Im Rahmen des Insolvenzverfahrens soll nun für alle Vertragskategorien das weitere Vorgehen definiert werden. Betroffene Kunden werden im Laufe der kommenden Wochen von ihren Vermittlern über die nächsten Schritte informiert und erhalten die notwendigen Unterlagen per Post.
Für Kunden aus einer der Facto-Anwaltskanzleien gelte der abgeschlossene Mandatsvertrag weiter, so das Unternehmen. Auszahlungen von Nutzungsentschädigungen aus laufenden Rückabwicklungen seien nicht von der Eröffnung des Insolvenzverfahrens betroffen, so das Unternehmen weiter.
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