Richtige Reform statt Reförmchen

Diese vier Änderungen könnten die Riester-Rente wirklich zukunftsfest machen

Die Riester-Rente ist das wahrscheinlich meistkritisierte Vorsorgeprodukt der Nation. Und obwohl die Kritik in ihrer Pauschalität oft ungerecht sei, so stecke in der Kritik am Konzept durchaus ein wahrer Kern, findet Altersvorsorge-Experte Frank Breiting. Welche Punkte man seiner Ansicht nach grundlegend reformieren müsste, damit Schwächen für neue und bestehende Riester-Sparer beseitigt werden könnten, lesen Sie hier.
© dpa/picture alliance
Bundesarbeitsminister Walter Riester (SPD) spricht am 12. April 2002 beim Bundeskongress der Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen (AfA) in der Saarbrücker Saarlandhalle: Altersvorsorge-Experte Frank Breiting macht vier Vorschläge, wie man die Riester-Rente reformieren könnte.

Die Kritik an der Riester-Rente ist ein Dauerphänomen geworden. Es gehört förmlich zum guten Ton, über die Schwächen des staatlich geförderten Produkts zu klagen. Dabei ist einiges an Kritik, wie etwa das Argument „die Produkte sind zu teuer“ schlicht falsch, da nicht alle Riester-Renten gleich teuer sind. Sparbücher, Investmentfonds, Versicherungen und gefördertes Bauen werden ja auch nicht über einen Kamm geschoren.

Gleichwohl gibt es nach 15 Jahren Erfahrungen mit dem System Riester durchaus berechtigte Kritik, die sich in drei Themenkomplexe gruppieren lassen:

•    Das Antragsverfahren zur Erlangung der Zulage ist zu komplex.
•    Die Zugangsvoraussetzungen zur Förderung sind unsinnig kompliziert.
•    Die Produkte sind nicht leistungsfähig genug.

Alle drei Kritikpunkte lassen sich durch Reformen beseitigen. So kann ein etabliertes Vehikel der privaten Vorsorge wieder flott gemacht werden, ohne erneut auf der grünen Wiese beginnen zu müssen. Diese Reform muss aber deutlich weitergehen als die aktuell geplanten 11 Euro mehr Grundzulage pro Jahr.

Erstens: Reform des Antragsverfahrens

Da schon bei Konzeption der Riester-Rente Uneinigkeit zwischen Bund und Ländern bestand, wer die Bearbeitung der Zulagen übernehmen soll beziehungsweise, wer die Kosten übernimmt, wurde die Zentrale Zulagenstelle mit mittlerweile über 1.000 Mitarbeitern aus dem Boden gestampft. Da diese Stelle über keine eigenen Daten über die Riester-Sparer verfügt, muss bekanntermaßen jeder, der riestert, einen Zulagenantrag mit einer ganzen Menge Daten korrekt ausfüllen, einreichen und regelmäßig verändern (Anzahl Kinder, Zulagenstatus und so weiter). Ferner muss die Zulagenstelle den Antrag korrekt bearbeiten.

Das führt nun dazu, dass zwei staatliche Stellen exakt dieselbe Aufgabe erledigen. Die Zulagenstelle ermittelt die Zulage auf Basis der Kundenanträge und das Finanzamt ermittelt die Zulage ein zweites Mal im Rahmen der sogenannten Günstigerprüfung. Der Unterschied ist, dass die Finanzämter über die Daten verfügen, die man für eine „unfallfreie“ Ermittlung der Zulagen benötigt. Anzahl der Kinder, Einkommen, Art der Beschäftigung und so weiter – das alles liegt dem Finanzamt vor.

Die bestehenden Riester-Verträge werden von den Produktgebern per Datenschnittstelle an die Finanzämter geliefert. Das einzige was das Finanzamt noch tun müsste, wäre, letztendlich die Zulage im Rahmen der Steuererklärung auch zu überweisen. Für den Sparer hätte das zahlreiche Vorteile: Der Zulagenantrag könnte ersatzlos gestrichen werden. Das bloße Vorliegen eines Riester-Vertrags würde als Anspruchsgrundlage genügen. Damit entfällt eine der Haupt-Fehlerquellen im Zulagenprozess und damit Ärger und Folgeprozesse für Fehlerkorrektur.

Die Finanzämter mit ihrer ungleich besseren Datenlage würden ihrerseits Fehlerquellen deutlich reduzieren. Die Kosten für alle Beteiligten (Staat, Anbieter, Sparer) durch die Reduktion der Doppelarbeiten würden insgesamt sinken.

Zweitens: Zugangsvoraussetzungen zur Förderung

Zwei Voraussetzungen muss der Sparer heute erfüllen, um eine ungekürzte Zulage zu erhalten: Er muss prinzipiell zulagenberechtigt sein und er muss seinen Mindesteigenbeitrag in den Vertrag zahlen. Klingt einfach, ist es aber nicht.

Zulagenberechtigung

Es ist einem Riester-Sparer heute kaum zuzumuten, die Unterscheidung und die Kriterien für die Festlegung des Status mittelbare oder unmittelbare Zulagenberechtigung in Gänze zu verstehen. Insbesondere, da sich dieser Status mehrfach im Leben verändern kann, bei Geburt eines Kindes, Elternzeit, beruflichen Auszeiten, Übergang in eine Verbeamtung – alles erfordert Mitwirkung und Mitdenken des Sparers.

Aber fragen Sie mal einen Riester-Sparer, was mit seiner Zulagenberechtigung passiert, wenn man sich zwischen den Ehegatten die Elternzeit aufteilt und einer arbeitet, einer aber zuhause bleibt. Wann ist welcher der beiden wie zulagenberechtigt und wie viel müssen beide zahlen? Sie werden viele Antworten bekommen. Und abgesehen davon, als dreifacher Vater kann ich sagen, dass man in dem Moment, in dem man Kinder bekommt, ganz viele Gedanken im Kopf hat – der Zulagenstatus des Riester-Vertrags spielt da in meiner Erfahrung keine große Rolle. Wenn man hier nicht durch einen Berater aufmerksam gemacht wird, sind Fehler programmiert.

Deswegen: Warum ist nicht jeder in Deutschland steuerpflichtige Mensch gleichermaßen zulagenberechtigt? Das System Riester wird aus Steuermitteln finanziert und jeder, gleich ob Single, Eltern, angestellt oder selbstständig muss sich mit dem Thema seines Alterseinkommens beschäftigen. Insbesondere für Geringverdiener ist die Förderung attraktiv und es gibt auch Selbstständige, die sehr geringes Einkommen haben. Sowie jeder riestern darf, braucht sich niemand mehr um seinen Zulagenstatus zu kümmern. Problem gelöst.

Ermittlung Mindesteigenbeitrag

Eine lästige Übung für viele Arbeitnehmer ist die Rechnung: wie viel waren 4 Prozent meines sozialversicherungspflichtigen Einkommens im vergangenen Jahr? Wie viel ist mein Zulagenanspruch wahrscheinlich fürs kommende Jahr? Was ist die Differenz (der Mindesteigenbeitrag), was habe ich schon bezahlt in diesem Jahr? Wie viel fehlt noch über die verbleibenden Monate? Wie muss ich meine Lastschrift anpassen?

Alleine das Niederschreiben dieser Fragen macht wenig Spaß. Das jedes Jahr durchzuführen nervt und wird deswegen gerne aufgeschoben, verdrängt, missverstanden, vergessen oder falsch gemacht. Insbesondere wer ein schwankendes Einkommen hat (Saisonarbeit, Schichtarbeit, Zulagen für Wochenend- oder Nachtarbeit) muss jedes Jahr seinen Eigenbeitrag modifizieren oder Kürzungen seiner Zulage in Kauf nehmen. Hintergrund ist, dass man bei Konzeption der Riester-Rente möglichst jedem Einzelfall gerecht werden wollte. Einzelfallgerechtigkeit produziert Komplexität und damit viele Fehler.

Folgende Reform könnte das Problem lösen: Es gibt nur noch drei Einkommensklassen für die Ermittlung der Zulagen.

•    Geringverdiener
•    Normalverdiener
•    Gutverdiener

Die Einkommensgrenzen der drei Klassen sollten sich am steuerpflichtigen Einkommen orientieren. Alle Angehörigen einer Gruppe zahlen immer denselben Mindestbeitrag. Also zum Beispiel Geringverdiener 60 Euro pro Jahr, Normalverdiener 700 Euro pro Jahr und Bezieher hoher Einkommen 1.400 Euro pro Jahr. Die gewährten Zulagen würden vom Finanzamt überwiesen und kämen on top hinzu.

Vorteil dieser Vereinfachung: Man wechselt im Leben sehr selten zwischen den Einkommensklassen, damit ändert sich der Eigenbeitrag auch extrem selten. Das Finanzamt könnte proaktiv auf einen solchen Wechsel hinweisen in Zuge der Einkommensteuerbescheide, dass man im Vorjahr in eine andere Klasse gerutscht ist und der Beitrag angepasst werden muss, damit geht es nicht so schnell vergessen. Die Ermittlung, wie viel Beitrag man zahlen muss, besteht nur noch daraus zu schauen, in welcher der drei Einkommensklassen man liegt.

Drittens: Leistungsfähigkeit der Produkte

Oft wird kommentiert, die Rendite der Riester-Produkte sei zu gering. Das – so muss man konstatieren – stimmt derzeit auch. Die wichtigste Renditequelle der Riester-Rente ist aus Kundensicht aktuell die staatliche Zulage. Die Kapitalanalage selbst ist aktuell kaum mehr in der Lage, über die Jahrzehnte durch Zins und Zinseszins einerseits oder durch Investition in Sachwerte wie Aktien Renditen zu erzielen.

Und das liegt primär am Zwang, dass jeder Sparer, ganz gleich, wie sein individueller Bedarf und seine Risikotoleranz ist, gezwungen wird, eine Bruttobeitragsgarantie in seinem Riester-Vertrag zu „wählen“. Wünscht er das nicht, erhält er keine Förderung. Und da wundern wir uns, dass es in Deutschland eine unterentwickelte Aktienkultur gibt. So sind die Anbieter gezwungen, große Teile oder das gesamte Guthaben des Kunden in sichere Staatsanleihen zu investieren, die aktuell niedrig oder negativ rentieren.

Negative Gehälter sind keine Option

Das Argument, die Produkte seien zu teuer, ist zwar sicher in einigen Fällen valide, allerdings sind Kosten von 0 bei einer Rendite von minus 0,5 Prozent auch noch zu hoch um eine Bruttobeitragsgarantie zu erzeugen und negative Gehälter sind bei den Produktgebern keine Option für die nächste Tarifrunde.

Dabei geht es gar nicht darum, den Sparern, für die eine Beitragsgarantie wichtig ist, keine mehr anzubieten. Das beste Paradebeispiel ist die Basisrente. Hier hat der Gesetzgeber auf einen Zwang zur Garantie verzichtet. Das Ergebnis: Zwischen hohen Garantien und keiner Garantie gibt es zahlreiche Abstufungen, aus denen der Kunden bei Abschluss und auch während der Ansparphase auswählen kann. So können sich Produkt und Garantieleistungen mit dem Kunden und mit den Kapitalmärkten entwickeln. Das Garantiekorsett bei Riester aber schnürt den Produkten die Luft ab und reduziert damit die Renditeaussichten auf nahezu 0. Die Forderung hier wäre also, analog zur Basisrente, neben der Möglichkeit einer 100-Prozent-Garantie auch optional andere Garantielevels unter 100 Prozent wahlweise zuzulassen.

Fazit

Fassen wir zusammen, wie die Eckpunkte einer großen Reform aussehen müssten, welche die kommende Regierung dringend in Angriff nehmen müsste:

•    Abschaffung des Garantiezwangs
•    Übertragung des Zulagenprozesses an die Finanzämter, weg mit dem Zulagenantrag
•    Vereinfachung der Eigenbeitragsermittlung
•    Zulagen für alle

Daneben gäbe es noch einiges an Details, die sich verbessern ließen, aber der Erfolg einer Reform, die eine Zulagenrente wieder flott machen kann, steht und fällt mit diesen Eckpunkten. Es bleibt zu wünschen, dass sich die nächste Regierung zu mehr durchringen kann, als 11 Euro mehr Grundzulage pro Jahr, denn das ist bestenfalls eine kosmetische Korrektur, bevor der Wahlkampf beginnt.

Über den Autoren

Frank Breiting ist Leiter Vertrieb private Altersvorsorge & Versicherungen Deutschland bei der Deutschen Asset & Wealth Management (Deutsche AWM).

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