Altersvorsorgereformgesetz

Regierung erhöht Förderung und senkt Kostendeckel

Letzter Schliff für die große Reform der Altersvorsorge. Die Regierung hat sich auf das Altersvorsorgereformgesetz geeinigt. Sie hat einige Details geändert und die Förderquoten deutlich erhöht. Jetzt ist der Bundestag dran.
Männer im Parlament diskutieren über Fördererhöhungen und Kostensenkungen.
© picture alliance / Andreas Gora
Lars Klingbeil (SPD, Mitte), Bundesfinanzminister und Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) im Deutschen Bundestag: Altersvorsorgereformgesetz beschlossen

Die große Koalition aus CDU/CSU und SPD hat ihre Köpfe zusammengesteckt und die Altersvorsorgereform überarbeitet und beschlossen. Damit stehen die letzten Details zur Reform fest, über die der Bundestag am 26. März abstimmen soll. Das berichten Medien und Interessenverbände übereinstimmend.

Demnach hat Schwarz-rot auf den letzten Metern ein paar Dinge umgeworfen:

  • Selbstständige sollen nun doch mit förderberechtigt werden
  • Statt 30 Prozent soll sich die Grundzulage auf 50 Prozent des eingezahlten Betrags belaufen. Das gilt bis maximal 360 Euro Eigenbeitrag im Jahr. Darüber hinaus gibt es 25 Prozent Förderung bis maximal 1.800 Euro Beitrag
  • Um 300 Euro Kinderzulage zu bekommen, reichen schon 25 Euro Eigenbeitrag im Monat. Damit steigt die Förderquote auf 100 Prozent (300 Euro Zulage auf 300 Euro Eigenbeitrag)
  • Der Kostendeckel auf das Standarddepot sinkt von geplanten 1,5 auf 1,0 Prozent pro Jahr. Damit reagiert reagiert Schwarz-rot auf die vorangegangenen heftigen Diskussionen um die Höhe des Deckels
  • Ein öffentlicher Träger soll ein staatliches Standarddepot auflegen und anbieten

Gerade der letzte Punkt stößt beispielsweise dem Branchenverband GDV sauer auf. „Der Staat sollte Vorsorge ermöglichen, nicht verdrängen. Wenn er zugleich Regeln setzt und als Anbieter auftritt, entsteht ein Zielkonflikt. Ein staatlicher Anbieter in der dritten Säule ist der falsche Ansatz“, sagt GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen.

Der Verband findet die Maßnahme ordnungspolitisch fragwürdig. Denn der Staat würde in der dritten Säule gleichzeitig Regulierer, Schiedsrichter und Wettbewerber sein. Ein solcher Zielkonflikt könne das Vertrauen in die private Vorsorge schwächen und den Wettbewerb verzerren.

Auch der Investmentverband BVI zeigt sich von dem Detail mäßig begeistert. Hauptgeschäftsführer Thomas Richter bedauert: „Deutschland hätte mit der Reform international den Anschluss schaffen können, wenn nicht der Staat im privaten Markt mitmischen würde. Das ist international völlig unüblich. Denn wenn die Verwaltung und der Vertrieb mit Steuergeldern quersubventioniert werden, ist ein fairer Wettbewerb mit privaten Angeboten nicht möglich. Weite Teile der deutschen Politik tun sich offensichtlich schwer mit der Marktwirtschaft.“

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Autor

Andreas

Harms

Andreas Harms schreibt seit 2005 als Journalist über Themen aus der Finanzwelt. Seit Januar 2022 ist er Redakteur bei der Pfefferminzia Medien GmbH.

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