Reform der Betriebsrente

Versicherer stehen in den Startlöchern

Am 1. Juni hat der Bundestag den Weg zur Reform der Betriebsrente freigemacht. Für die Versicherer markiert das Datum eine Zäsur: Die Reform werde vor allem in Regionen Wirkung entfalten, in denen die Betriebsrente noch wenig verbreitet sei, prognostiziert die Axa in einer Studie. Unterdessen haben fünf Mitbewerber angekündigt, sich mit einer Kooperation für die neue Zeit zu wappnen. Weitere Stimmen von Marktbeobachtern lesen Sie hier.
© dpa/picture alliance (Vorschaubild); Axa
Der Anteil der Berufstätigen, die über eine betriebliche Altersversorgung ihren Ruhestand absichern, ist je nach Bundesland sehr unterschiedlich.

Das am Donnerstag im Bundestag verabschiedete Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) könne vor allem in Bundesländern mit unterdurchschnittlichen Abdeckungen Wirkung entfalten, teilt der Versicherer Axa auf Basis der zeitgleich veröffentlichten repräsentativen Umfrage „Axa Deutschland-Report 2017“ mit.

Demnach sei der Anteil der Berufstätigen, die über eine betriebliche Altersversorgung (bAV) oder eine berufsständische Versorgung verfügen, von Bundesland zu Bundesland sehr unterschiedlich: Während die Quote in Rheinland-Pfalz bei 47 Prozent liegt, sind es im wirtschaftlich schwächeren Sachsen-Anhalt nur 24 Prozent (siehe Grafik, weitere Grafiken gibt es hier).

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„Die Neuerungen können wirksam zur Lösung der Vorsorgeproblematik beitragen. Hierdurch wird die betriebliche Vorsorge vor allem für Geringverdiener attraktiver gestaltet“, kommentiert Patrick Dahmen, Vorstands des Axa-Konzerns, die Ergebnisse.

Weiter ergab die Axa-Studie, dass es drei Viertel aller Erwerbstätigen in Deutschland (74 Prozent) für „sehr gut“ oder „gut“ halten, wenn der Staat die betriebliche Altersversorgung „insgesamt stärker fördert“. Zudem begrüßen es 73 Prozent der Berufstätigen, wenn Berufsanfänger künftig automatisch in eine betriebliche Altersversorgung einbezogen werden.

Fünf Versicherer reagieren mit neuem Konsortium auf Reform

Aufbruchsstimmung herrscht offenbar auch bei den Lebensversicherern Barmenia, Debeka, Gothaer, Huk-Coburg sowie Stuttgarter vor. Unter dem Namen „Das Rentenwerk“ haben sich die Unternehmen zusammengetan, um Arbeitgebern und Gewerkschaften eine flexible Betriebsrente anzubieten, die diese „an ihre Bedürfnisse anpassen können“, wie es in einer gemeinsam veröffentlichten Erklärung heißt.

Wie Patrick Dahmen von der Axa verweist auch Uwe Laue, Vorstandsvorsitzender der Debeka – dem laut Erklärung größten der beteiligten Unternehmen – auf die Chancen, die sich durch die Reform vor allem für Geringverdiener ergeben würden.

„Durch die Reform entsteht mehr Bewegung – und das wird den Beschäftigten zugutekommen“, erwartet Laue. Die Tarifparteien könnten auf ein neues, solides Produkt zählen, fasst der Debeka-Chef das Ziel des neuen Partnerprojekts zusammen, dem das Bundeskartellamt noch seinen Segen geben muss.

Wie funktioniert das Rentenwerk nun genau? Die beteiligten Unternehmen verweisen zunächst darauf, dass es sich bei allen fünf Mitgliedern um Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit handelt. Dem Plan zufolge werden dem Konsortium konkret drei Versicherungsvereine sowie zwei Aktiengesellschaften angehören, die sich wiederum zu 100 Prozent im Eigentum von Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit befinden: Die Barmenia Lebensversicherung a.G., der Debeka Lebensversicherungsverein a.G., die Stuttgarter Lebensversicherung a.G., die Gothaer Lebensversicherung AG sowie die Huk-Coburg Lebensversicherung AG.

Wesentlich konkreter wird es allerdings nicht. Vielmehr heißt es etwas nebulös, dass „Werte wie Solidarität und Fairness“ das Angebot kennzeichnen sollen. Und weiter: Ziel ist ein transparentes und kostengünstiges Produkt, „um auch im Umfeld niedriger Zinsen attraktive Renditen zu ermöglichen“.

Auch der Marktbeobachter und bAV-Experte Reiner Schwinger vom Beratungsunternehmen Willis Towers Watson sieht mit dem verabschiedeten Betriebsrentenstärkungsgesetz eine neue Zeit heraufziehen – und gibt sich vor allem erleichtert: „Endlich herrscht Klarheit für Unternehmen, Mitarbeiter und Anbieter von bAV-Dienstleistungen, denn die bisher bekannten wesentlichen Eckpfeiler der Betriebsrentenreform bleiben.“

bAV-Experte Schwinger erwartet „neue Dynamik“

Interessant seien aber die Ergänzungen, so Schwinger, die auch die Schwerpunkte der Reform „leicht verschieben“ würden. Der bAV-Experte geht davon aus, dass die Reform „in mehrerer Hinsicht“ eine „neue Dynamik“ erzeugen und eine „neue Richtung“ entwickeln werde. „Mit den geplanten Neuregelungen besteht jetzt nicht nur das Potenzial, die bisherigen weißen Flecken der deutschen bAV-Landkarte zu schließen, sondern auch die bereits bestehenden Versorgungslandschaften der betrieblichen Altersversorgung nachhaltig zu beeinflussen“, fasst Schwinger zusammen.

Stefan Oecking, Partner beim Beratungsunternehmen Mercer, hebt in seiner Einschätzung unter anderem die nun eingeschränkte Tarifexklusivität hervor. „Die weitergehende Öffnung für nicht tarifgebundene Arbeitgeber dient letztlich dem Zweck, die Verbreitung der Altersvorsorge deutlich zu verbessern und ist deshalb ausdrücklich zu begrüßen“, so Oecking.

Weiter hält es der Mercer-Partner für möglich, dass Erhöhung der Gehaltsgrenze im Fördermodell von 2.000 Euro auf 2.200 Euro pro Monat den Kreis der potenziell Begünstigten vergrößert.

Die erweiterte Weitergabe individuell eingesparter Sozialbeiträge sieht Oecking hingegen eher kritisch. Diese erhöhe zwar auf dem Papier die Attraktivität der Entgeltumwandlung, sie entziehe den Betriebspartnern „letztlich aber eine Verfügungsmasse“, findet der Berater. „Dies kann insofern nicht zufriedenstellen.“

Für konsequent hält Oecking hingegen die Tatsache, dass das Garantieverbot „trotz nachhaltiger Interventionen verschiedener Seiten“ unangetastet blieb. „Nur durch den Verzicht auf Garantien wird den durchführenden Einrichtungen ermöglicht, eine attraktive Kapitalanlagestrategie umzusetzen, die die Chance auf angemessene Renditen, unter anderem durch höhere Anteile am Produktivkapital, bietet“, lautet sein Kommentar.

Lob für Garantieverbot

Zudem lasse sich nur durch ein Verbot von Garantien die Konstruktion einer reinen Beitragszusage ohne Haftung des Arbeitgebers „konsequent und widerspruchsfrei“ umsetzen. „Letztlich wurde hier den Sorgen der Arbeitgeber Rechnung getragen, faktisch oder moralisch in Nachhaftung genommen zu werden, wenn eine durchführende Einrichtung zugesicherte Garantien am Ende doch nicht erfüllen kann“, so Oeckens Analyse.

„Ist das große Werk vollbracht?“, fragt der Mercer-Mann – und gibt die Antwort selbst: „Die Politik hat ihre Hausaufgaben gemacht. Aus ihrer Sicht ist das Thema erstmal vom Tisch.“

Das Sozialpartnermodell könnte für die nächsten Generationen die Altersversorgung erheblich verbessern, fährt der Berater fort. Dazu bedürfe es der Bereitschaft der Tarifpartner, die neuen Möglichkeiten „rasch und umfassend“ zu nutzen.

Autor

Lorenz

Klein

Lorenz Klein gehörte dem Pfefferminzia-Team seit 2016 an, seit 2019 war er stellvertretender Chefredakteur bei Pfefferminzia. Im Oktober 2023 hat Klein das Unternehmen verlassen, um sich neuen Aufgaben in der Versicherungsbranche zu widmen.

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