Provisionen, Kostengrenzen, Honorarberatung

So wollen die Grünen die Riester-Rente umbauen

Die Zahl der Riester-Verträge stagniert seit Jahren. Dies liege an der staatlichen Förderung, die vor allem Gutverdienern zugutekommt, vermuten die Grünen-Politiker. Wie sie die Riester-Rente revolutionieren wollen, beschreiben sie in ihrem Antrag an den Bundestag. Wir fassen den Text zu einem 5-Punkte-Plan zusammen.
© Getty Images
Politische Diskussion im Bundestag.

„Für eine faire und transparente private Altersvorsorge und ein stabiles Drei-Säulen-System“, so betitelten zwölf Grünen-Abgeordnete einen Antrag, den sie im Namen ihrer Fraktion beim Bundestag eingereicht haben. Mit der „Drucksache 18/7371“ wollen die Oppositionspolitiker die staatlich geförderte Altersvorsorge revolutionieren.

Zum einen fordern die Abgeordneten die Einführung einer Deutschlandrente (wir berichteten). Zum anderen verlangen sie von der Bundesregierung, die bisherige Riester-Förderung grundlegend umzukrempeln.

In Sachen Riester-Förderung zählt der Antrag fünf Punkte. Sie zielen hauptsächlich darauf ab, die staatlich geförderte Altersvorsorge für Geringverdiener attraktiv zu machen. Denn derzeit würden vor allem wohlhabende Haushalte von der Förderung – und hier vor allem von den Steuererleichterungen – profitieren. Geringverdiener hingegen seien unterrepräsentiert.

Und die Forderungen der Grünen-Politiker haben es in sich. Wir haben diese für Sie zusammengefasst.

Punkt 1: Steuerfinanzierte Garantierente

Bislang wird die Riester-Rente mit Sozialleistungen wie Hartz IV beziehungsweise Grundsicherung verrechnet. Das schreckt viele Geringverdiener ab. Wenn sie davon ausgehen müssen, auch mit der staatlich geförderten Altersvorsorge nicht auf ein Rentenniveau zu kommen, dass über dem Existenzminimum liegt, sparen sie sich lieber die Beiträge und verlassen sich im Alter auf staatliche Transferleistungen. Durch die von den Grünen vorgeschlagene Einführung der steuerfinanzierten Garantierente, bei der Leistungen aus geförderten privaten Vorsorgeverträgen rentensteigernd wirken, bekommen auch diese Geringverdienen einen Anreiz, privat fürs Alter vorzusorgen.

Punkt 2: Erhöhung der Grundzulage

Die Höhe der Altersvorsorgezulagen hat sich seit 2008 nicht verändert. Dadurch findet laut den Grünen-Abgeordneten inflationsbedingt faktisch eine schleichende Erosion der Zulagenhöhe statt. Außerdem profitieren Menschen mit steigendem Einkommen stärker von der Förderung: Mit Steuererleichterungen sparen Vielverdiener mehr Geld ein, als Geringverdiener durch Zulagen hinzubekommen. Das führt dazu, dass gerade die von Altersarmut bedrohten Bevölkerungsschichten unter den Riester-Kunden unterrepräsentiert sind. „Angesichts der angestrebten Zielgenauigkeit der Maßnahme zur Förderung von Menschen mit geringem Einkommen ist eine Erhöhung der Grundzulage gegenüber einer Anhebung der Kinderzulage vorrangig“, schreiben die Abgeordneten. 

Punkt 3: Progression der Riester-Beitragssätze

Für Menschen mit kleineren Einkommen, die kein oder nur ein Kind haben, fordern die Grünen ermäßigte Beitragssätze. Der Beitragssatz steigt dabei sukzessiv mit zunehmendem Bruttogehalt. Der bisher allgemein zugrunde gelegte Wert von 4 Prozent soll also erst ab einer gewissen Einkommensgrenze gelten. Die Lücke, die durch geringere Einzahlungen der Geringverdiener entsteht, soll nach diesem Konzept über höhere Zulagen geschlossen werden. Denn die Zulagen sollen sich spiegelbildlich Beitragssatzmodell degressiv entwickeln.

Punkt 4: Extra-Rechnung für Beratungskosten

Die bisherigen Punkte betrafen ausschließlich das Riester-Produkt. Doch auch der Vertrieb – und dessen Kosten spielen bei der Altersvorsorge eine wichtige Rolle. Um Interessenkonflikten vorzubeugen, fordern die Grünen-Politiker Offenlegungspflichten für Provisionen und andere Zuwendungen. Dabei gehen sie noch über die geltenden und geplanten gesetzlichen Anforderungen an die Provisionsoffenlegung hinaus. So sollen die Beratungskosten künftig in einer separaten Rechnung ausgewiesen werden. „Damit wird sichergestellt, dass die Kundin oder der Kunde realisiert, wie viel Geld sie oder er für die Beratung zahlt und welcher Betrag tatsächlich in die Altersvorsorge fließt.“ Die Aufsicht soll dabei bei der Bafin liegen.

Punkt 5: Erweiterung der Honorarberatung auf alle Produktgruppen

Um als echte Alternative zur provisionsbasierten Finanzvermittlung gesetzlich etabliert zu werden, muss die Honorarberatung auf alle Produktgruppen – Versicherung, Geldanlage, Darlehen – erweitert werden. Da Menschen, die fürs Alter vorsorgen wollen, nicht von vornherein wüssten, welche Produktart für sie am besten ist, mache es keinen Sinn, die Honorarberatung nach Kategorien zu segmentieren, argumentieren die Politiker.

Und wie geht es weiter?

Bei den Vorschlägen der Grünen-Politiker handelt es lediglich um einen Antrag. Mit Anträgen fordern die Abgeordneten die Bundesregierung auf, dem Parlament einen Gesetzentwurf zur Regelung bestimmter Dinge vorzulegen. Anträge können aber auch ohne Aussprache einem Ausschuss überwiesen werden.

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