Nicht ewig aufschieben

Vorsatz für 2020? „Machen Sie Ihr Testament“

Wie wäre es mal mit einem Vorsatz für das neue Jahr, der die wirklich wichtigen Dinge im Leben berührt, wie zum Beispiel: Sein eigenes Testament machen. Das mag makaber klingen, es gibt aber triftige Gründe dafür: 71 Prozent der Deutschen haben keinen letzten Willen hinterlegt, was die Erbengemeinschaft vor große Probleme stellen kann.
© Plansecur
Johannes Sczepan ist Geschäftsführer der Finanzberatungsgruppe Plansecur.

„Es mag makaber klingen, aber die Anfertigung eines Testaments gehört zu den besten Vorsätzen, die man für das neue Jahr fassen kann“, sagt Johannes Sczepan, Geschäftsführer der Finanzberatungsgruppe Plansecur. Denn: Ohne Testament sei Streit in der Familie häufig programmiert.

In einer aktuellen Unternehmensmitteilung verweist Sczepan auf eine Emnid-Umfrage, wonach 71 Prozent der Deutschen keinen letzten Willen hinterlegt hätten. Dabei geht es im Erbfall oft um sehr viel Geld. „Die privaten Haushalte in Deutschland verfügen über ein Geldvermögen von etwa 6 Billionen Euro. Es gibt also mehr zu vererben als jemals zuvor“, erklärt der Plansecur-Geschäftsführer. Doch rund 50 Millionen Menschen hierzulande hätten gar kein Testament gemacht. „Diese Diskrepanz birgt das Potenzial für viel Streit und kann ganze Familien entzweien“, sagt Sczepan.

Fakt ist: Liegt kein Testament vor, gilt die gesetzliche Erbfolge. Viele Menschen halten diese Regelung durch den Gesetzgeber für sinnvoll und für sie passend – und das oft zu Recht. Allerdings wissen viele Menschen gar nicht so genau, was diese Regelung eigentlich besagt.

Gesetzliche Erbfolge oft nicht die beste Lösung

Dies gesetzliche Erbfolge könne „zu kuriosen Situationen“ führen, erläutert Sczepan an einem Beispiel: „Ohne Testament erhält der Ehepartner die eine Hälfte des Erbes, die andere Hälfte wird unter allen Kindern des Verstorbenen aufgeteilt. Was in der Regel übersehen wird: Ist die Ehe kinderlos, erben die Eltern die zweite Hälfte. Die Eltern müssen sich dann also mit ihrem Schwiegersohn oder ihrer Schwiegertochter auseinandersetzen, was unter Umständen eine problematische und vom Verstorbenen möglicherweise niemals gewollte Erbengemeinschaft darstellt.“

Nur 1 Prozent der Verstorbenen haben nichts zu vererben

Nach Einschätzung des Experten für Erbfälle verzichten viele Menschen auch deshalb auf ein Testament, weil sie der Meinung seien, sie hätten ohnehin nicht viel weiterzugeben. Doch auch hier verweist Sczepan auf die Statistik: „Lediglich 1 Prozent aller Erben haben in den letzten Jahren nichts erhalten. In 99 Prozent aller Fälle gibt es etwas zu erben – die Frage ist nur, wer es erbt.“

Neben den familiären Auseinandersetzungen spiele auch die Erbschaftssteuer in vielen Fällen eine Rolle bei der Nachlassgestaltung. „Es gibt eine ganze Reihe von Stellschrauben, um den Nachlass individuell zu gestalten“, fährt der Plansecur-Geschäftsführer fort. Zudem sollte über Depot- und Kontovollmachten nachgedacht werden, die über den Tod hinaus gelten. Dies erleichtere im Erbfall die reibungslose Abwicklung dringender Geschäfte mit der Bank, bis der Erbnachweis vorgelegt werden könne.

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Autor

Lorenz

Klein

Lorenz Klein gehörte dem Pfefferminzia-Team seit 2016 an, seit 2019 war er stellvertretender Chefredakteur bei Pfefferminzia. Im Oktober 2023 hat Klein das Unternehmen verlassen, um sich neuen Aufgaben in der Versicherungsbranche zu widmen.

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