Urteil

Vernachlässigte Kinder sind nicht unterhaltspflichtig

Wer von seinen Eltern in der Kindheit vernachlässigt wurde, muss als Erwachsener auch keine Unterhaltspflicht erfüllen. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg hervor.
© dpa/picture alliance
Ein Vater mit seiner Tochter: Wer seine Pflichten als Elternteil schwer missachtet, darf unter Umständen gleiches von seinem Kind erwarten, sobald es erwachen ist.

Was ist geschehen?

Über sechs Jahre lang kümmert sich ein Vater nicht um seine Tochter und zahlt auch nicht für sie, obwohl er dazu in der Lage gewesen wäre. Zudem kündigt er per Schreiben an, nach der Trennung von seiner Frau nichts mehr mit der Familie zu tun haben zu wollen.

Das hält er bis auf zwei Ausnahmen – die Einladung der Tochter zur neuen Hochzeit des Vaters und ein einmaliger Besuch der Tochter bei einem Krankenhausaufenthalt des Vaters – auch durch. Später wird er aber bedürftig und fordert vor Gericht ein, dass seine Tochter ihn unterstützt.

Das Urteil

Die Richter des Oberlandesgerichts Oldenburg stellen sich auf die Seite der Tochter. Eine Unterhaltsverpflichtung des erwachsenen Kindes entfalle, wenn der bedürftige Elternteil seine eigene, frühere Unterhaltsverpflichtung gegenüber dem Kind gröblich vernachlässigt habe. Das sei hier der Fall.

Der Kontaktabbruch stelle eine weitere grobe Verfehlung gegenüber der Tochter und eine Verletzung der väterlichen Pflicht zu Beistand und Rücksicht dar.

Die Tochter habe als Kind nicht nur wirtschaftlich schlecht dagestanden. Sie habe auch die emotionale Kälte des Vaters durch den Kontaktabbruch erfahren müssen. Beides zusammen führe dazu, dass die Tochter als Erwachsene jetzt nicht mehr für den Vater einstehen muss (Aktenzeichen: 4 UF 166/15).

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Autorin

Juliana Demski gehörte dem Pfeffi-Team seit 2016 an. Sie war Redakteurin und Social-Media-Managerin bei Pfefferminzia. Das Unternehmen hat sie im Januar 2024 verlassen.

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