Bereits im vergangenen Jahr hatte die Deutsche Aktuarvereinigung eine Anpassung des Höchstrechnungszinses auf 0,25 Prozent zum 1. Januar 2022 empfohlen. Im Jahr 2017 erfolgte die letzte Senkung auf derzeit 0,9 Prozent. Nun scheint das SPD-geführte Bundesfinanzministerium diesem Rat folgen zu wollen. Wie die Rheinische Post unter Berufung auf ein Schreiben der Parlamentarischen Staatssekretärin im Finanzministerium, Sarah Ryglewski, schreibt, liege dieser Vorschlag bei den Bundestagsfraktionen von Union und SPD.
„Mittelbar werden dadurch die Garantien begrenzt, die Lebensversicherer im Neugeschäft anbieten. In der Öffentlichkeit wird der Höchstrechnungszins gleichwohl als ,Garantiezins‘ wahrgenommen, weswegen eine Anpassung auf breites Interesse stößt“, schreibt demnach Ryglewski. Die Aufsichtsbehörde Bafin unterstütze den Vorschlag.
„Angesichts des Zinsrückgangs der letzten Jahre sollte der Höchstrechnungszins aktualisiert werden“, so Ryglewski. „Der Höchstrechnungszins in der Lebensversicherung soll wegen der gesunkenen Renditen risikoarmer Anlagen von 0,9 Prozent auf 0,25 Prozent gesenkt werden. Das gilt entsprechend für Pensionsfonds“, zitiert RP Online weiter. Das Finanzministerium wolle den Entwurf am 25. März an die anderen Ministerien verschicken. Anfang Mai wolle Finanzminister Scholz das Verfahren dann bereits abhaken.
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