Oh, man – schon in den ersten Sätzen des Interviews von VZBV-Chef Klaus Müller tauchen so viele pauschale Behauptungen und falsche Aussagen auf. Aber der Reihe nach:
1.) „Leider ist die Riester-Rente grottenschlecht gemacht“
Wo sind die Beweise dafür? Wir (Initiative pro Riester) haben inzwischen eine Menge Beweise geliefert, dass die Riester-Rente sehr gut ist und eine gute Rendite bringt. Wenngleich „Rendite“ bei einem biometrischen Produkt nicht der ganz richtige Terminus ist.
2.) Erwartung, dass jeder die Riester-Rente abschließt, hat sich nicht erfüllt
Diese Erwartung gab es nicht. Walter Riester wollte die Riester-Rente deshalb ja auch obligatorisch machen. Gescheitert ist dieses Vorhaben primär an der Feigheit einiger damaliger Politiker, die sich nach einer entsprechend negativen „Bild“-Schlagzeile nicht mehr getraut haben, diesen Weg mitzugehen.
Wenn außerdem vermeintliche Verbraucherschützer jahrelang pauschales Riester-Bashing betreiben, muss man sich nicht wundern, dass daraus irgendwann eine Art selbsterfüllende Prophezeiung wird und immer mehr Menschen bestehende Verträge beitragsfrei stellen, kündigen oder erst gar nicht abschließen.
Das ist das Schlimmste, was Verbraucherschützer und einige Politiker überhaupt nur erreichen konnten: Menschen, die wenigstens mit privater Vorsorge begonnen haben, so zu verunsichern, dass sie es wieder bleiben lassen.
„Herzlichen Glückwunsch“, Verbraucherschutz!
Und jetzt kommt der Oberhammer:
3.) Man hätte mehr auf die Produktqualität achten müssen
Ach ja, interessant – etwa so, wie es die Verbraucherschützer tun, die seit Jahren die qualitativ schlechtesten und für die Verbraucher intransparentesten (dazu über die Laufzeit noch teuersten) Produkte, wie Riester Bank- und Fondssparpläne, empfehlen? Und genau das macht Herr Müller am Ende seines Interviews wieder. Auf die Frage, ob Riester-Renten als Fonds- oder Banksparpläne besser seien, bejaht er diese Frage zumindest im Zusammenhang mit Riester-Fondssparplänen – und zwar, indem er sagt: „Es gibt vereinzelte Riester-Produkte, die vor allem auf Aktien basieren, deren Rendite sich sehen lassen kann.“ Hier macht Herr Müller gleich mehrere Fehler. Die von den Verbraucherschützern in den vergangenen Jahren massiv empfohlenen Riester-Fondssparpläne haben heute, aufgrund der Niedrigzinsphase, zum Teil geringere Aktienquoten als fondsgebundene Riester-Rentenversicherungen.
Hintergrund ist, dass auch für Riester-Sparpläne die Beitragsgarantie gilt und diese wird in der Regel mit Wertsicherungskomponenten dargestellt, welche auf Rentenpapiere basieren. Welche Renditen diese Rentenpapiere die letzten Jahre abgeworfen haben, wissen wir alle – praktisch null. Zumindest bei den Papieren, die für solche Wertsicherungskomponenten in Frage kommen. Versicherer hingegen können hier – neben einem Wertsicherungsfonds, der auf Aktien basiert – ihre Sicherungsvermögen nutzen. Und dieses erwirtschaftet bei den besten Anbietern noch immer knapp 3 Prozent per anno.
Fehler Nummer 2: Herr Müller vergisst mal wieder, dass bei Riester-Sparplänen in der Ansparphase überhaupt keine biometrischen Kosten zur Absicherung der lebenslangen Rentenzahlung enthalten sind. Dieses Risiko wird erst bei Rentenbeginn mit dem Einmalbeitrag zur Rentenversicherung abgesichert. In diesem Einmalbeitrag sind auch diese biometrischen Kosten dafür enthalten. Allerdings mit den Rechnungsgrundlagen, die in 20 oder 30 Jahren gelten – also dann, wenn der Riester-Kunde in den Ruhestand geht. Hierzu habe ich die letzten Jahre schon sehr viel geschrieben, lassen Sie es mich in einem Bild zusammenfassen:
Als die Fondsgesellschaft DWS damals mit ihrem Riester-Fondssparplan auf den Markt kam, ging man im Angebot noch davon aus, dass für den Einmalbeitrag zur Rentenversicherung circa 15 bis 18 Prozent notwendig sein werden. In den heutigen Angeboten liegt die Annahme bereits in der Regel bei über 30 Prozent, das heißt etwa doppelt so viel. Übertragen wir das einmal auf einen Autokauf: Sie gehen in ein Autohaus und wollen ein Auto für 40.000 Euro kaufen. Vor der Unterschrift steht folgender Passus: Den finalen Kaufpreis nennen wir Ihnen, wenn Sie Ihr Fahrzeug abholen. Als Sie einige Zeit später Ihr neues Auto übernehmen wollen, sagt der Verkäufer zu Ihnen: Bitte überweisen Sie jetzt weitere 40.000 Euro, denn der genaue Kaufpreis liegt nun bei 80.000 Euro.
Hätten Sie als Autokäufer diesen Kaufvertrag unterschrieben? Nein? Über 3,5 Millionen Riester-Sparer haben genau das gemacht – und zwar gepusht durch die Verbraucherschützer. Herzlichen Glückwunsch – das nenne ich echten, gelebten Verbraucherschutz! (Achtung, Ironie). Oder läuft das alles unter der Devise: …denn Sie wissen nicht, was sie tun?
Nun ja, fahren wir fort:
4.) „Ein Standardprodukt, das nicht von kommerziellen Gewinninteressen und hohen Gebühren geprägt ist, wäre der richtige Weg“
Herr Müller ist der Meinung, ein Standardprodukt, das nicht von kommerziellen Gewinninteressen mit hohen Gebühren geprägt ist, wäre der richtige Weg und bezieht sich hiermit auf die geplante Deutschland-Rente der hessischen Landesregierung. Achtung, Ironie voraus: Das ist natürlich eine ganz tolle Idee! Staatliche Institutionen haben ja in der Vergangenheit bereits regelmäßig bewiesen, dass sie ihnen anvertrautes Geld nicht zweckentfremdet haben. Dazu kommt noch: Wer soll denn das Kapital wie verwalten? Welche Kosten entstehen dabei? Wer soll die Verbraucher dazu beraten? Altersvorsorge ist in Deutschland kein „Will-haben-Produkt“ – das muss aktiv beraten werden! Hinzu kommt, dass sich Situationen bei Verbrauchern regelmäßig ändern (Beruf, Familie, Auslandsaufenthalte etc.). Auch hier ist eine laufende Beratung notwendig. Wer soll diese denn kostenfrei erbringen?
5.) „Bei Provisionsmodellen besteht die Gefahr, dass nicht das Produkt verkauft wird, das am besten für die Verbraucher geeignet ist, sondern das die höchste Provision garantiert. Es gibt viele Situationen, in denen Berater hilfreich sind. Aber dann ehrlich und offen auf Honorarbasis und nicht versteckt über Provisionen.“
Ich bin ein großer Freund von echten Nettotarifen und der direkten Vermittlervergütung durch den Kunden. Allerdings stehen die Worte offen und ehrlich nicht im Widerspruch zum Provisionsmodell. Die überwiegende Mehrheit der Vermittler, die über Provisionen vergütet werden, beraten offen und ehrlich. Im Gegensatz zu Verbraucherzentralen haften diese Vermittler außerdem für ihre Beratungen und müssen diese dokumentieren (Anmerkung der Redaktion: Die Verbraucherzentrale NRW weist darauf hin, dass sie sehr wohl für eine Falschberatung haftet. Details hierzu am Ende des Beitrags).
Weiterhin müssen sie eine entsprechende Sachkunde nachweisen, um überhaupt tätig sein zu dürfen. Nun gibt es zwar Verbraucherschützer, die auch über diese entsprechende Sachkunde verfügen, gesetzlich vorgeschrieben ist es ihnen aber nicht.
Hinzu kommt, dass der Vergütungsweg allein nichts über die Qualität der Beratung aussagt. Schwarze Schafe gibt es bekanntlich überall, auch bei Verbraucherschützern. Und wenn Herr Müller sagt, Verbraucherzentralen hätten kein Eigeninteresse an der Beratung, so ist dies nicht korrekt. Schließlich muss der Verbraucher eine Beratung dort auf Zeitbasis vergüten. Ich weiß von verdeckten Beratungsanfragen bei Verbraucherzentralen. Teilweise wurden hier lediglich einschlägige Vergleichsprogramme eingesetzt und dem Verbraucher dann der vermeintlich günstigste Anbieter empfohlen. Ob das dann auch zum Bedarf des Kunden passte, sei mal dahin gestellt. Wie gesagt: Hier wird Beratung ohne Haftung und ohne gesetzlich vorgeschriebenen Sachkundenachweis durchgeführt und dennoch muss der Verbraucher dies mit einem Honorar vergüten. Allein daran erkennt man schon, dass der Vergütungsweg alleine nichts mit der Qualität der Beratung zu tun hat.
Am Ende kann man zu den Aussagen von Herrn Müller nur eines sagen: Verbraucherschutz? Thema verfehlt, setzen, 6.
Anmerkung der Redaktion: Uns erreichte eine Kommentierung des Beitrags von Stephanie Heise von der Verbraucherzentrale NRW, mit der Bitte um eine Veröffentlichung. Der Kommentar lautet:
„Hallo, natürlich haften wir für unsere Beratungen! Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen verfügt dafür über eine Vermögensschadens-Haftpflichtversicherung.“
Ergänzung vom 5. September: „Diese gilt auch für unser Beratungsangebot zu Versicherungen und die Deckungssumme beträgt 500.000 Euro je Versicherungsfall.“
Details hierzu: https://www.verbraucherzentrale.nrw/impressum