Seit dem 1. Juli bekommen Rentner im Westen 1,9 Prozent mehr Ruhestandsgehalt, während Rentner im Osten rund 3,6 Prozent mehr Geld bekommen.
Hat das Auswirkungen auf die Steuerlast des einzelnen Rentners? Möglicherweise.
Die jährlichen Rentenanpassungen sind in voller Höhe steuerpflichtig, berichtet der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL). Allerdings gleicht sich der Mehrbetrag zumindest teilweise durch die Anhebung des steuerfreien Existenzminimums aus. 2017 steigt dieses gegenüber 2016 um 168 Euro auf 8.820 Euro.
Rentner könnten außerdem die auf die Rentenerhöhung anfallenden Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung absetzen. Das seien im Schnitt knapp 11 Prozent der Rentenbezüge.
Heißt also:
Nur, wer seit dem 1. Juli mehr als 190 Euro zusätzliche Rente bekommt, muss eventuell Steuern zahlen, so der BVL.
Zur Orientierung, wann Steuern anfallen können, hat der Verband folgende Tabelle erstellt.

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