Es sei vor allem den staatlichen Fördersätzen zuzuschreiben, dass jedes Jahr Millionen von Menschen in Deutschland bis zu vier Prozent ihres sozialversicherungspflichtigen Einkommens in einem Riester-Vertrag anlegen. Zu dieser Einschätzung kommt der Versicherungsverband GDV und verweist auf eine aktuelle Studie der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD). In der Studie werden die Rentensysteme der OECD-Länder dargestellt und miteinander in Beziehung gesetzt.
Das deutsche Modell erziele international „eine hohe Abdeckungsquote verglichen mit anderen steuerlich geförderten Modellen zur privaten Altersvorsorge“, teilt der GDV auf Basis des OECD-Papiers mit. Demnach lobten die Autoren unter anderem, dass von den fixen Zulagen Geringverdiener wie etwa alleinerziehende Frauen überdurchschnittlich profitierten. Das Modell der fixen Zulagen gibt es außer in Deutschland lediglich in vier weiteren der untersuchten 41 Volkswirtschaften – nämlich in Chile, Litauen, Mexiko und der Türkei.
„Riester ist fair für alle Einkommensgruppen ausgestaltet und erreicht vor allem Geringverdiener im internationalen Vergleich sehr gut“, kommentiert Peter Schwark, Mitglied der Geschäftsführung des GDV, die Ergebnisse.
Was der Verband leider unerwähnt lässt, ist die Tatsache, dass die OECD-Autoren zum Thema Riester-Rente keine neuen Erkenntnisse vorgelegt haben, sondern das Wissen aus bereits vorliegenden Studien zusammengetragen haben. Die Studien stammen aus den Jahren 2008, 2012 und 2013.
Der aktuellste Forschungsstand ist darin nicht berücksichtigt – was man den Autoren zugegebenermaßen eher nicht zum Vorwurf machen kann. Jedenfalls fehlt der Hinweis auf eine umfassende Studie der Freien Universität, die im Juli 2018 veröffentlicht wurde. Unter dem Titel „Cui prodest? Die Verteilungswirkungen der Riester-Förderung“ gehen darin die Wissenschaftler Giacomo Corneo, Johannes König und Carsten Schröder der Frage nach, „welche Haushaltstypen tatsächlich von der Förderung profitieren und in welchem Umfang“ und „in welche Richtung und wie stark die Einkommensungleichheit durch die Riester-Förderung beeinflusst wird“.
Hierzu merken die Forscher an:
„Während die Ausgestaltung der Förderung dazu führt, dass die Transferrate der geförderten Haushalte im unteren Bereich der Einkommensverteilung besonders hoch ist, ist die Teilnahme am Programm dort aber besonders niedrig. Unsere Analysen zeigen auch, dass die Riester-Förderung vom Verteilungsstandpunkt aus betrachtet bei gegebenen Teilnahmeanreizen nicht zielgenau ist.“
Bedeutet: Ungleichheit und Armut in Deutschland werden durch die Riester-Rente nicht verringert.
Aber das wäre womöglich etwas zu viel verlangt von der Riester-Reform. Der GDV insistiert jedenfalls darauf, dass die Riester-Zulage vor allem dort ankomme, wo sie soll. Dies belegten auch die jüngsten verfügbaren Zahlen der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA). „Vier von zehn Zulagenempfängern verdienen danach weniger als 20.000 Euro jährlich“, sagt GDV-Mann Schwark.
GDV mit vielen Riester-Vorschlägen auf dem Wunschzettel
Mit mehr als 16 Millionen Verträgen seit der Einführung 2002 sei Riester schon heute die erfolgreichste freiwillige private Altersvorsorge weltweit. Gleichwohl meldet Schwark so einige Verbesserungswünsche bei der Politik an: „Eine mutige Vereinfachung von Riester – sowohl bei der Förderung als auch bei den Produkten – würde neue Impulse für langfristiges Sparen geben.“
Die Einkommensentwicklung der letzten 16 Jahre müsse dringend nicht nur – wie zuletzt 2017 – bei den Zulagen, sondern auch bei den Dotierungshöchstgrenzen nachgeholt werden, fordert der GDV-Mann. „Eine Obergrenze von 2.100 Euro reicht im Jahr 2018 nicht mehr aus, um entstehende Rentenlücken zu schließen.“ Und weiter: „Höhere Zulagen und ein höherer Höchstbetrag, etwa 3.000 Euro, das schlagen wir vor.“ Laut Schwark empfiehlt auch die OECD unter anderem, nominale Förderbeträge regelmäßig anzupassen.
Zum Hintergrund:
Wer die volle Riester-Förderung erhalten will, muss jährlich mindestens vier Prozent seines rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens einzahlen.
Die maximale jährliche Grundzulage beträgt derzeit 154 Euro pro förderberechtigter Person – zum 1. Januar 2018 wurde die Grundzulage auf 175 Euro angehoben. Die Kinderzulage ist mit 300 Euro pro Jahr festgelegt. Für Kinder, die vor 2008 geboren wurden, fließen 185 Euro. Die Kinderzulage gibt es solange, wie man Kindergeld bezieht – also maximal bis zum 25. Lebensjahr des Kindes.
Zudem können Beiträge zur Riester-Altersvorsorge einen zusätzlichen Steuervorteil bringen. Das Finanzamt berechnet im Rahmen der sogenannten Günstigerprüfung automatisch, ob für die eingezahlten Beiträge über die Zulage hinaus eine zusätzliche Steuerermäßigung besteht. Der steuerliche Sonderausgabenabzug für diese Beiträge ist auf 2.100 Euro begrenzt.