In der Pflege greift offenbar ein neues Betrugsmodell um sich, über das Täter die Pflegekassen über den Tisch ziehen. Davor warnt die Verbraucherzentrale Berlin.
Und so schildert sie das Prinzip: Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1 können sich über den Entlastungsbetrag jeden Monat bis zu 131 Euro von der Pflegekasse auszahlen lassen. Das Geld ist für haushaltsnahe Dienstleistungen oder Betreuung gedacht, wenn sie sich zu Hause pflegen lassen.
Doch nun rechnen bestimmte Anbieter solche Entlastungsbeträge ab, ohne überhaupt eine Dienstleistung erbracht zu haben. Betroffene sollen im Erstgespräch gleich bestimmte Dokumente unterschreiben. Ein Vertrag entsteht so nicht, aber die schlimmen Finger haben damit eine Unterschrift. Die nutzen sie, um eine Abtretungserklärung zu fälschen, die sie bei der Pflegekasse einreichen.
Anschließend fälschen sie Leistungsnachweise, um fortlaufend abzurechnen. Die Pflegebedürftigen selbst bekommen das oft gar nicht mit. Erst dann, wenn sie andere Leistungen selbst abrechnen wollen und mitbekommen, dass ihr Entlastungsbetrag bereits aufgebraucht ist.
Das ist das eine Modell, doch es gibt noch andere. Zuweilen stellen die vermeintlichen Dienstleister den Pflegebedürftigen gleich nach dem Erstgespräch Leistungen in Rechnungen. Dabei gibt es noch nicht mal einen Vertrag. Die Bandagen sind hart: Wer nicht zahlt, wird abgemahnt. Und wenn das nicht hilft, geht die „Forderung“ zum Inkassounternehmen.
Doch wie lässt sich das alles verhindern? Pascal Bading, Projektleiter Pflegerechtsberatung der Verbraucherzentrale Berlin, rät: „Pflegebedürftige sollten ihr Konto für Entlastungsleistungen bei der Pflegekasse regelmäßig prüfen und Unstimmigkeiten konsequent an die zuständigen Stellen melden.“ Ein Musterschreiben dazu gibt es hier. Außerdem gibt es je eine Broschüre und Checkliste über den Entlastungsbetrag.
Wichtig ist auch: Um den Entlastungsbetrag erhalten zu können, müssen Dienstleister durch die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege anerkannt sein. Das sind neben den Pflegediensten mit Versorgungsvertrag auch sogenannte anerkannte Anbieter oder Nachbarschaftshelfer.
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