Die Versicherungsmathematiker halten sich dabei aber auch ein Hintertürchen offen: Wenn sich Situation an den Zinsmärkten in den kommenden Monaten verbessert, würde auch eine Absenkung auf 1,5 Prozent reichen.
Die DAV gibt jedes Jahr eine Empfehlung zum Rechnungszins ab. Nun müssen Bundesfinanzministerium und Bafin noch endgültig über die Höhe entscheiden.
Der Garantie- oder Höchstrechnungszins ist der maximale Zins, den Lebensversicherer ihren Kunden für die Vertragslaufzeit ihrer Lebensversicherung garantieren dürfen. Er orientiert sich an der Rendite von zehnjährigen Bundesanleihen. So soll verhindert werden, dass sich die Versichere bei ihren Zinsgarantien übernehmen und womöglich Pleite gehen.
Zuletzt sank der Garantiezins 2012 von 2,25 auf 1,75 Prozent.
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