Fehler vermeiden bei der Bestandsübertragung

Welche Rechtsform Makler wählen sollten

Wollen Makler ihren Bestand verkaufen, dann ist jeder Rat Gold wert. Denn wer bei der Bestandsübertragung Fehler macht, dem kann schnell die Altersvorsorge zusammenbrechen. Ein Punkt, den es zu beachten gilt, ist die Rechtsform des Maklergeschäfts. Was Makler dazu wissen sollten.
© Getty Images
Die Deutsche Börse in Frankfurt: Makler mit hohen Beständen im Bereich der Kapitalanlage werden es bei der Bestandsübertragung etwas schwerer haben.

Makler mit Gewerbe-Sachversicherungs-Beständen haben beim Verkauf ihres Maklergeschäfts gute Karten, auch Privatkunden- und Industriegeschäftsbestände sind gefragt. Schwieriger wird indes die Weitergabe von Beständen an Lebens- und Krankenversicherungen sowie Kapitalanlagen, schreibt das Versicherungsjournal.

Auch die Preise seien gesunken: Während Makler vor Jahren noch das sechs- bis zehnfache eines Jahresgewinns beim Verkauf rein holten, ist es heute lediglich noch das drei- bis fünffache. Auch werde inzwischen eher der erzielbare Gewinn als der Jahresumsatz für die Berechnung herangezogen.

Im Schnitt sei es aber so, berichtet das Portal weiter, dass Bestand, technische Ausstattung und der rechtliche Rahmen des Unternehmens zu gleichen Teilen in die Kaufpreisermittlung einfließen.

Besonderen Wert sollten Makler daher auf die Haftungsfragen legen. Dazu zählen einerseits eine ordnungsgemäße Dokumentation der Beratungen, rechtlich sichere Verträge mit Versicherern und Kunden sowie die Beachtung des Datenschutzes. Zudem ist für Makler die Frage wichtig, wie sie aus der persönlichen Haftung heraus kommen.

Die Lösung: Die richtige Rechtsform wählen.

Makler sollten ihr Unternehmen als GmbH, UG oder Ltd. führen, schreibt das Versicherungsjournal weiter. Der Grund: Ist der Maklerbetrieb eine Kapitalgesellschaft, haftet das Unternehmen mit seinem Kapital und nicht mehr der Makler mit seinem Privatvermögen.

Ein weiterer Vorteil: Die Absicherung im Todesfall. Stirbt der Makler plötzlich, können die Erben den Betrieb ohne Nachfolgeklausel und ohne gültige Mandate der Kunden nicht weiter führen. In der GmbH hingegen, bleibe der Unternehmenswert erhalten.

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