Nachhaltigkeit sei das „grundlegende Ziel und den Maßstab des Regierungshandelns“, zitiert DIA-Sprecher Dieter Weirich aus dem Koalitionsvertrag. Zur glaubwürdigen Umsetzung dieser Verpflichtung gehöre „angesichts des dramatischen Wandels“ auch die Generationengerechtigkeit, fordert Weirich in einer Mitteilung des Deutschen Instituts für Altersvorsorge (DIA).
Der Rentenexperte betont darin, dass einzelne Aspekte der Nachhaltigkeit, etwa der Umweltschutz oder das strukturelle Neuverschuldungsverbot durch die Schuldenbremse, im Grundgesetz enthalten seien. Und weiter: Wenn das Bundesverfassungsgericht die Nachhaltigkeit als „dauerhafte Befriedung von Gemeinschaftsinteressen“ definiere, dürften die aus dem Sozialstaatsprinzip ergebenden Verpflichtungen nicht auf die sozialen Bedürfnisse aktueller Generationen beschränkt werden, so Weirich.
DIA-Sprecher Interessen der Jungen finden zu wenig Beachtung
Allerdings lasse die Rentenpolitik der letzten Jahre die Sorge aufkommen, dass die Interessen der Jungen zu wenig Beachtung fänden, ergänzt der DIA-Sprecher. Vor einem Jahrzehnt sei der Deutsche Bundestag in dieser Frage schon einmal weiter gewesen sei, heißt es weiter. Damals habe eine interfraktionelle Initiative die Verankerung der Generationengerechtigkeit im Grundgesetz vorangetrieben und auf die identitätsstiftende Wirkung einer solchen Maßnahme gesetzt, so Weirich. Letztlich sei es aber nicht zur Umsetzung dieser Empfehlung gekommen. Die jetzt neu aufgeflammte Diskussion über diese Frage sollte parteiübergreifend zu einer Ergänzung des Grundgesetzes führen, appellierte der Rentenexperte.
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