Betriebsrenten

Einführung des Freibetrags verzögert sich

Bis die Betriebsrentner in Deutschland die neue Freibetragsregelung auch in ihrem Portmonee zu spüren bekommen, wird ihnen noch etwas Geduld abverlangt. Man benötige noch „eine gewisse Vorlaufzeit“, teilte die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) mit. Die Details erfahren Sie hier.
© dpa/ picture alliance/ Marc Tirl
Wenn der Bundesrat dem neuen GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz zustimmt, wird es doch noch eine Weile dauern, bis es bei den Versorgungsträgern und den Krankenkassen umgesetzt werden kann.

Um die Bezieher von Betriebsrenten zumindest teilweise von den Beiträgen zur Krankenversicherung zu entlasten, hatte die Bundesregierung beschlossen, einen Freibetrag einzuführen (wir berichteten).

Allerdings: Nachdem das entsprechende GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz (GKV-BRG) den Bundesrat passiert, können die Bezieher dieser Einkommen nicht sofort zum neuen Jahr mit mehr Geld im Portmonee rechnen. Darauf weist die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) hin. Dort erhalten 1,4 Millionen Rentner eine Betriebsrente.

Sie und alle anderen Bezieher einer Betriebsrente werden sich demnach noch gedulden müssen, so die VBL. Die Umsetzung der geplanten Neuregelung benötige „eine gewisse Vorlaufzeit“, wie es heißt. Der Grund: Im bisherigen Meldeverfahren zwischen den Krankenkassen und den Versorgungseinrichtungen sei die Meldung eines Freibetrags nicht vorgesehen. Das müsse nun eingerichtet werden.

„Versorgungsträger wie die VBL können den Freibetrag bei ihren Betriebsrentenberechnungen erst dann berücksichtigen, wenn die notwendigen Anpassungen zur Berücksichtigung des Freibetrags im Meldeverfahren der Krankenkassen umgesetzt und technisch implementiert sind“, erklärte Thomas Jahn, Pressesprecher der VBL.

Das Gesetz wird vermutlich rückwirkend zum 1. Januar 2020 in Kraft treten. Dementsprechend werden auch die Freibeträge rückwirkend an die Bezieher der Betriebsrente ausgezahlt. Allerdings wird dieser neu eingeführte Freibetrag nur einmal angewendet. Erhalten Rentnerinnen und Rentner Bezüge von mehreren Versorgungsträgern, müssen sie festlegen, wo der Freibetrag angerechnet werden soll.

Beispiel zu den praktischen Auswirkungen der möglichen Neuregelung:

Eine in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversicherte Rentnerin erhält ab 1. Januar 2020 eine VBL-Rente von 300 Euro monatlich. Der Beitragssatz ihrer Krankenkasse liegt bei 15,6 Prozent (14,6 Prozent allgemeiner Beitragssatz zuzüglich 1,0 Prozent kassenindividueller Beitragssatz). Nach der geplanten neuen Rechtslage wird die Rentnerin ihre Nettorente von bislang 243,30 Euro auf 268,14 Euro steigern können.

alte Rechtslage geplante neue Rechtslage
VBL-Rente brutto 300,00 Euro 300,00 Euro
abzüglich Freibetrag 159,25 Euro
  • 159,25 Euro
zu verbeitragende Rente 300,00 Euro 140,75 Euro
ab 15,6 Prozent KV-Beitrag
  • 46,80 Euro
  • 21,96 Euro
Zwischenergebnis 253,20 Euro 278,04 Euro
abzüglich Pflegeversicherungs-beitrag von 3,3 Prozent (jeweils aus 300 Euro Bruttorente) 9,90 Euro 9,90 Euro
Nettorente 243,30 Euro 268,14 Euro

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Autorin

Manila Klafack war bis März 2024 Redakteurin bei Pfefferminzia. Nach Studium und redaktioneller Ausbildung verantwortete sie zuvor in verschiedenen mittelständischen Unternehmen den Bereich der Öffentlichkeitsarbeit.

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3 Antworten

  1. Empfehlung der Sozialrichterin im Rahmen meines Prozesses in Münster:
    Möglichkeit einer Klage gegen Deutschland:
    Eingeforderte Sozialleistungen für die 2004 maroden gesetzlichen Krankenkassen, können dann nicht weiter erhoben werden, wenn es den KK nachweislich heute wieder besser geht!
    LG Norbert

  2. …………………………..und nicht nur eine Klage gegen die BRD (Bananenrepublik Deutschland), sondern auch gegen die SPD, die Grünen.
    Insbesondere gegen Ulla Schmidt und Seehofer in Person!!!!!!
    Es geht uns nicht erst seit heute besser sondern nachweislich schon seit 2009! Milliardengewinne aus EZB-Niedrigzinspolitik sowie
    dem Konjunkturprogramm (Billige Spritpreise).

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