2020 und vor allem 2021 haben zahlreiche Anbieter die Beiträge in der Pflegezusatzversicherung erhöhen müssen – sowohl im Bestand als auch im Neugeschäft. Viele Kunden dürften auf diese Anpassungen genervt reagieren und denken eventuell sogar darüber nach, die Police zu kündigen oder den Anbieter zu wechseln. Laut Gerhard Reichl, Senior-Analyst bei der Ratingagentur Assekurata, ist das aber nicht immer richtig, wie er auf dem Blog der Rating-Agentur schreibt.
Um die Sache etwas ersichtlicher zu machen, hat sich Reichl zunächst der Frage angenommen, wodurch die derzeit gehäuften Beitragserhöhungen in der Sparte der Pflegezusatzversicherung begründet sind. „Mit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II), wodurch nicht nur die Leistungen durchgehend angehoben wurden, sondern auch mehr Menschen als zuvor anspruchsberechtigt sind, erhöhten sich 2017 nicht nur die Beiträge in der gesetzlichen Pflege- sondern auch in der Pflegezusatzversicherung“, schreibt Reichl dazu.
Und weiter: „In den Schadenstatistiken, die als Kalkulationsgrundlage dienen, zeigt sich in den Jahren nach der Reform eine deutliche Zunahme der Pflegedauer und Leistungen über alle Pflegegrade.“ So sei die Zahl der Leistungsempfänger von 2016 bis 2019 um knapp 45 Prozent von 2,94 Millionen auf 4,25 Millionen gestiegen. Und auch die Leistungsausgaben hätten um rund 41 Prozent von 29,95 Millionen auf 42,27 Millionen Euro zugenommen.
Diese Entwicklung sei, schreibt Reichl weiter, ganz wesentlich auf das PSG II und den neuen Pflegebegriff zurückzuführen und habe zur Folge, dass viele Anbieter seit 2017 die Beiträge weiter erhöhen mussten – zum Teil auch mehrfach. In Verbindung mit einer Absenkung des Rechnungszinses sei es hier in den vergangenen Jahren mitunter zu hohen prozentualen Beitragssteigerungen gekommen. Das gelte vor allem für bereits bestehende Bisex-Verträge, die noch vor 2013 mit einem Rechnungszins von 3,5 Prozent abgeschlossen worden seien – aber auch Unisextarife im Neugeschäft seien betroffen gewesen.
Der unternehmensindividuelle Rechnungszins stelle einen wesentlichen Einflussfaktor auf die Höhe des Beitrags dar, führt der Assekurata-Analyst im Blog-Beitrag weiter aus. Der Grund: In den Beiträgen der Pflegetagegeldversicherung sei ein hoher Sparanteil enthalten, der kalkulatorisch über die gesamte Laufzeit mit dem angesetzten Satz verzinst wird – und je höher der Zins, desto geringer der erforderliche Beitrag. „Aufgrund der anhaltenden Niedrigzinsphase mussten einige Versicherer ihren Rechnungszins aber bereits auf unter 2 Prozent senken und die Beiträge in der Pflegezusatzversicherung daher deutlich anpassen“, erklärt der Versicherungsexperte.
Das Problem: Bereits um einen halben Prozentpunkt abweichende Rechnungszinssätze hätten in der Regel Beitragsunterschiede von weit mehr als 10 Prozent zur Folge. Und mit der Anpassung des Beitrags an ein neues Zinsniveau sei dieses dann aber auch lebenslänglich eingepreist.
Demnach müsste eine 25-jährige Person in ein und demselben Pflegetagegeldtarif bei einem Rechnungszins von 2,00 Prozent insgesamt 25 Prozent – also 7 Euro – mehr bezahlen als bei dem mit Einführung der Unisextarifierung marktweit etablierten Zinssatz von 2,75 Prozent. Bei einer 65-jährigen Person würde sich die Prämie laut Reichl indes um rund 6 Prozent verteuern, und der Beitragsunterschied würde dann bei 13 Prozent liegen. Somit würde sich infolge der aktuellen Niedrigzinsphase über die gesamte Vertragslaufzeit eine deutliche Mehrbelastung von mehreren Tausend Euro ergeben, stellt der Experte in Aussicht.
Beitragserhöhend wirke indes grundsätzlich die Beitragsbefreiung im Pflegefall. Darüber hinaus berge sie ein gewisses Anpassungsrisiko – insbesondere wenn die Beitragsbefreiung bereits sehr früh in den häufig vorkommenden Pflegegraden 1, 2 oder 3 definiert sei. „Der neue Pflegebegriff und die in der Folge gestiegene Zahl an Pflegebedürftigen dürften hier beim ein oder anderen Unternehmen zur Nachkalkulation geführt haben“, schreibt Reichl weiter.
Die von vielen Vergleichstests uneingeschränkt positive Sichtweise und Bewertung von Beitragsbefreiungen sei aus seiner Sicht eher kritisch zu hinterfragen. Komme es nämlich zu Beitragsanpassungen, dann seien diejenigen, die dazu beitrügen (die Pflegebedürftigen), davon ausgenommen, weil sie bereits beitragsbefreit seien. „Dies erscheint wenig sozial und widerspricht zudem den Grundsätzen des Versicherungsgedankens“, kommentiert Reichl. Aber: „Die überwiegende Zahl der Anbieter gewährt im Neugeschäft allerdings erst ab Pflegegrad 4 oder 5 eine Beitragsfreistellung, was eine vertretbare Regelung darstellt.“
Dennoch sollten sich Verbraucher und Vermittler von Beitragsanpassungen verunsichern lassen und bestehende Pflegetagegeldversicherungen nicht vorschnell kündigen oder den Anbieter wechseln, warnt Reichl. „Zum einen gehen durch einen Unternehmenswechsel sämtliche bereits angesparten Alterungsrückstellungen verloren. Des Weiteren ist der Kunde auch bei einem neuen, vermeintlich günstigeren Anbieter nicht vor einer Beitragsanpassung gefeit.“
Vor Vertragsabschluss empfehle es sich indes, danach zu fragen, inwieweit der Tarifbeitrag bereits an das niedrigere Zinsniveau und die gestiegenen Leistungsausgaben angepasst sei, so der Rat des Analysten. „Ansonsten kann sich die anfängliche Freude über einen Preisvorteil in den Folgejahren schnell in Frust über neuerliche Beitragsanpassungen umkehren.“ Sofern die Beitragslast infolge einer Beitragsanpassung aber doch zu hoch werde, empfehle es sich, „den Versicherungsschutz beziehungsweise das Tagegeld zu reduzieren, um das ursprüngliche Beitragsniveau zu halten, anstatt den Anbieter zu wechseln“, so Reichl.
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