Amazon-Gutschein bei Neuabschluss

Verbraucherschützer mahnen Cosmos Direkt ab

Der Direktversicherer Cosmos Direkt hat eine Abmahnung des Bundes der Versicherten (BdV) erhalten. Der Grund für den bösen Brief aus Henstedt-Ulzburg ist eine Werbeaktion zur Risikolebensversicherung: Wer bis Ende Februar abschließt, bekommt einen Amazon-Gutschein von 50 Euro – für die Verbraucherschützer ein klarer Verstoß gegen das Sondervergütungs- und Provisionsabgabeverbot.
© BdV
Ist Chef des Bunds der Versicherten: Axel Kleinlein.

In den vergangenen Tagen soll eine schriftliche Abmahnung bei Cosmos Direkt eingetrudelt sein – Absender ist der Bund der Versicherten (BdV), wie der Verein mitteilte. Anlass des Schreibens ist eine aktuelle Werbeaktion des Direktversicherers des Generali-Konzerns. Mit dem Slogan „Bis zum 28.02. 50 Euro für Amazon.de sichern!“ wird jedem Neukunden in der Risikolebensversicherung ein entsprechender Gutschein versprochen.

„Die Aktion der Cosmos ist nach unserer Auffassung unlauter, daher haben wir sie abgemahnt und aufgefordert, die Gutscheinaktion sofort einzustellen“, so BdV-Chef Axel Kleinlein. Er sehe in dem Angebot einen Verstoß gegen das Sondervergütungs- und Provisionsabgabeverbot. Demnach dürfen Versicherer ihren Kunden pro Versicherungsjahr maximal 15 Euro schenken.

„Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer sollten sich für einen bestimmten Versicherungsschutz entscheiden, weil der angebotene Versicherungsschutz bedarfsgerecht ist und nicht, weil man einen 50 Euro-Einkaufsgutschein geschenkt bekommt“, so Kleinlein weiter.

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Autorin

Juliana Demski gehörte dem Pfeffi-Team seit 2016 an. Sie war Redakteurin und Social-Media-Managerin bei Pfefferminzia. Das Unternehmen hat sie im Januar 2024 verlassen.

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