Urteil

Gericht warnt vor Schiffsfonds als Altersvorsorge

Beteiligungen an Schiffsfonds galten bisher meist als sichere Anlage in Sachen Altersvorsorge. Viele Berater haben Kunden diese Möglichkeit daher nahegelegt – das Landgericht Itzehoe hat im Oktober aber in einem Urteil verkündet, dass Schiffsfonds „zur Altersvorsorge generell ungeeignet“ sind.
© dpa/picture alliance
Die Oderwerft Eisenhüttenstadt: Laut dem Landgericht Itzehoe sind Schiffsfonds ungeeignet für die Altersvorsorge.

Was ist passiert?

Ein Anleger entscheidet sich nach Gesprächen mit seinem Berater für die Investition in zwei Schiffsfonds. Zuvor erklärt er, dass er keine Erfahrung in Anlagegeschäften hat und nur eine sichere Geldanlage sucht. Der Anlageberater empfiehlt die Beteiligung an Schiffsfonds, die Beteiligung schlägt aber fehl. Der Anleger klagt auf Schadenersatz.

Das Urteil

„Beteiligungen an Schiffsfonds sind spektakuläre Anlagen, die sich nur für Anleger eignen, die Erfahrungen in Beteiligungen haben und bereit sind, die besonderen Risiken, die mit ihnen verbunden sind, auch einzugehen. Sie sind zur Altersvorsorge generell ungeeignet.“ So deutlich äußert sich das Landgericht Itzehoe im Oktober 2016 in der Urteilsverkündung zu der Sache (Aktenzeichen: 7 O 236/13). Der Anleger sei daher falsch beraten worden.

Die Risiken von Beteiligungen würden in vielen Anlagegesprächen nicht ordnungsgemäß dargestellt, so auch die Einschätzung von Rechtsanwalt Arthur Kreutzer, die er auf dem Portal 123recht.net teilt. Wirtschaftliche Schwierigkeiten machten Schiffsfonds seit der Finanzkrise 2008 das Leben schwer. Ausbleibende Ausschüttungen und Insolvenzen seien häufige Folgen – und die Anleger seien bei dieser Entwicklung oft die Leittragenden.

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