Trotz starker Zinssteigerungen

Aktuare empfehlen Beibehaltung des Höchstrechnungszinses

Die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV) hat empfohlen, den Höchstrechnungszins in der Lebensversicherung im Jahr 2024 unverändert bei 0,25 Prozent zu belassen – trotz zuletzt deutlich gestiegener Zinsen, etwa bei Spareinlagen. Warum die DAV keinen höheren Garantiezins, wie der Höchstrechnungszins umgangssprachlich genannt wird, wünscht, erfahren Sie hier.
© picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Jens Büttner
Keine Zinswende in der Lebensversicherung: Die Deutsche Aktuarvereinigung empfiehlt dem Bundesfinanzministerium und der Bafin, den Höchstrechnungs­zins in der Lebensversicherung 2024 unverändert bei 0,25 Prozent zu belassen.

Bereits seit dem 1. Januar 2022 liegt der Höchstrechnungszins in der Lebensversicherung auf dem historisch niedrigen Niveau von 0,25 Prozent – und dabei soll es nach den Vorstellungen der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV) auch im kommenden Jahr bleiben.

Zwar sei das Jahr 2022 „von gestiegener Inflation und dem Bemühen der Zentralbanken geprägt, dieser mit Hilfe von deutlichen Zinssteigerungen zu begegnen“. Dennoch habe sich die DAV für eine Beibehaltung des Höchstrechnungszinses bei 0,25 Prozent im Jahr 2024 ausgesprochen, teilte die Vereinigung der Versicherungs- und Finanzmathematiker am Montag mit.

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Der Entscheidung des DAV-Vorstands sei eine „intensive Beratung“ vorausgegangen, hieß es. Warum die DAV dem Bundesfinanzministerium und der Finanzaufsicht Bafin empfehlen, den Höchstrechnungszins nicht zu erhöhen, begründete der DAV-Vorstandsvorsitzende Herbert Schneidemann so: „Die Zinssituation am Kapitalmarkt muss sich erst dauerhaft stabilisieren, bevor wir einen höheren Höchstrechnungszins empfehlen.“ So betrachte man nicht nur dieses eine Jahr, in dem die Zinsen am Markt wieder gestiegen seien, sondern beziehe „verschiedene Faktoren“ mit ein, so Schneidemann.

Aktuare rechnen langfristig nicht mit weiter steigenden Zinsen

Zwar räumte die DAV ein, dass es derzeit eine Menge „disruptiver Faktoren“ gebe, wie den Ukraine-Krieg, die gestiegene Inflation und die nach wie vor Wirkung entfaltende Pandemie, die allesamt zu einer volatilen Zinssituation beigetragen hätten. „Dennoch schätzen wir die durch das langjährige Niedrigzinsumfeld ausgelösten Veränderungen in der Finanzsteuerung der Versicherer als nachhaltig und dauerhaft ein, sodass eine allzu schnelle Anpassung des Höchstrechnungszinses nicht geboten ist“, so Schneidemann weiter. Zugleich sei die relativ niedrige Langzeit-Erwartung für Zinsen bei der Entscheidung zu berücksichtigen. Diese werde anhand inverser Zinsstrukturkurven erkennbar, wie der DAV-Chef erläuterte – und stellte klar: „Inverse Zinsstrukturkurven besagen, dass kurzfristig zwar mit steigenden Zinsen gerechnet wird, nicht aber langfristig.“

DAV steht weiterhin für geringere Garantieanforderungen ein

Auch an der Grundhaltung der DAV, Garantieanforderungen für staatlich geförderte Vorsorgeprodukte zu überarbeiten, habe sich nichts geändert habe. „Nach wie vor gibt es eine 100-Prozent-Beitragsgarantie für Lebensversicherungsprodukte, sodass ein Gros der Beiträge für die Absicherung der Garantien gebraucht wird. Das vermindert die Möglichkeiten, chancen- und renditereicher zu investieren“, gab Schneidemann zu bedenken. Hier sei der Gesetzgeber gefragt, den Weg für ein besseres Risiko-Rendite-Verhältnis zu ebnen, so die Forderung des DAV-Vorstandsvorsitzenden.

Autor

Lorenz

Klein

Lorenz Klein gehörte dem Pfefferminzia-Team seit 2016 an, seit 2019 war er stellvertretender Chefredakteur bei Pfefferminzia. Im Oktober 2023 hat Klein das Unternehmen verlassen, um sich neuen Aufgaben in der Versicherungsbranche zu widmen.

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