Altersvorsorge

Welche Stolperfallen es beim Rentenfaktor gibt

Der Rentenfaktor gibt bei Fondspolicen an, wie die Versicherer das Guthaben des Kunden in eine lebenslange Rente umwandeln wollen. Makler und Vermittler müssen hier aber genau hinschauen, denn die Gestaltungsspielräume sind groß.
© dpa/picture alliance
Ein Rentnerpaar genießt die Sonne am Strand: Wie es um die lebenslange Rente steht, beeinflusst vor allem auch der sogenannte Rentenfaktor.

Gleich zu Jahresbeginn kommt der Knaller. Die drei Lebensversicherer Allianz, Axa und Zurich verkünden, dass sie die Rentenfaktoren für ihre Fondspolicen und „kapitalmarktnahen Policen“ senken. Heißt übersetzt: Die Kunden bekommen weniger Rente, als die Versicherer es ihnen bei Vertragsabschluss in Aussicht gestellt haben. Betroffen von dem Schritt sind alleine beim Marktführer Allianz über 700.000 Kunden, die zwischen 2001 und Ende 2011 eine fondsgebundene Rentenversicherung oder die Police „Index Select“ gekauft haben.

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Die Umrechnung des angesparten Kapitals in eine Rente wird der Versicherer nun nicht mehr mit 2,75 oder 2,25 Prozent ansetzen, sondern mit 1,75 Prozent. Bei der Zurich geht es bei den Fondspolicen um 18 bis 25 Prozent runter, bei der Axa sind es rund 10 Prozent.

Was aber ist der Rentenfaktor eigentlich genau?

Nun, bei einer Fondspolice ohne Kapitalgarantien kann der Versicherer seinem Kunden zu Vertragsabschluss keine Mindestrente zusagen, da ja noch nicht feststeht, wie hoch das Guthaben des Kunden mal sein wird. Er kann aber angeben, wie er das angesparte Kapital der Kunden bei Rentenbeginn in eine lebenslange Rente umwandeln will. Und das beschreibt der Rentenfaktor.

Üblicherweise gibt er an, wie hoch die vom Versicherer gezahlte Die Renten-Formel monatliche Rente je 10.000 Euro ist. Bei einem Rentenfaktor von 30 und einem Kapital von 40.000 Euro gibt es für den Kunden beispielsweise eine monatliche lebenslange Rente von 120 Euro.

Drei Rechnungsgrundlagen

 „Dabei gibt es drei Rechnungsgrundlagen, die die Höhe eines Rentenfaktors beeinflussen“, sagt Alexander Kling. „Die Lebenserwartung, beziehungsweise genauer, die angenommene Sterbetafel, der Rechnungszins und die Höhe der Kosten des Produkts im Rentenbezug“, so der Partner am Institut für Finanz- und Aktuarwissenschaften in Ulm weiter.

Damit die Versicherer den Rentenfaktor während der Ansparphase nicht einfach so ändern können, gibt es bei garantierten Rentenfaktoren die sogenannte Treuhänderklausel nach Paragraf 163 Versicherungsvertragsgesetz (VVG).

Der Anbieter darf den Rentenfaktor nur dann ändern, wenn sich eine der Rechnungsgrundlagen in einem unvorhersehbaren Maß verändert – etwa, wenn sich die Lebenserwartung dramatisch verlängert oder die Zinsen unerwartet niedrig sind – und ein von der Finanzaufsicht Bafin bestellter unabhängiger Treuhänder die Anpassung überprüft und bestätigt. Das war bei Allianz, Axa und Zurich übrigens der Fall. Nach Rentenbeginn darf der Rentenfaktor nicht mehr angepasst werden.

Was ist denn nun garantiert?

Klingt soweit alles recht simpel und transparent.

Aber schaut man sich die Vertragswerke der Anbieter an, ist doch sehr unterschiedlich geregelt, ob und was nun garantiert ist. Hier müssen Makler genau hinschauen, wollen sie unangenehme Gespräche mit dem Kunden vermeiden.

„Es gibt zum Beispiel Anbieter, die in der Spitze 50 Prozent auf die Lebenserwartung draufschlagen und den Höchstrechnungszins von 0,9 Prozent auf 0,1 Prozent senken“, sagt Versicherungsmakler Philip Wenzel. „Diese Anpassungsmöglichkeit ist für Vermittler sehr gefährlich, da in den Bedingungen häufig nur zu lesen ist, dass der Rentenfaktor zu 100 Prozent garantiert ist.“

Die Spanne der Rentenfaktoren ist im Markt daher auch sehr groß, wie eine Untersuchung des Analysehauses Ascore zeigt. Mal liegen sie für einen 35-Jährigen mit 30 Jahren Vertragslaufzeit bei 14,47, mal bei bis zu 29,00.

Abschläge auf den Rentenfaktor

Eine weitere Methode ist, den Rentenfaktor nicht voll zu garantieren, sondern zum Beispiel nur zu 80 Prozent. „Diese Regelung ist unserer Erfahrung nach die häufigste am derzeitigen Markt“, sagt Christian Monke, Bereichsleiter Analyse des Rating-Hauses Franke und Bornberg. „In manchen Fällen wird der Prozentsatz auch nur auf den Rechnungszins oder die Sterbetafel angewendet“, so der Experte weiter.

Vermittler müssen sowieso genau hinschauen, worauf sich der Rentenfaktor exakt bezieht. „So kann der Versicherer einen garantierten Rentenfaktor auf das gesamte Guthaben geben“, sagt Kling. „Oder er gilt nur für einen Teil.“ Der Rentenfaktor könnte dann zum Beispiel für die Beitragssumme gelten.

Kling: „Eine Verrentung aller darüber hinausgehenden Teile würde dann zu den bei Rentenbeginn gültigen Konditionen erfolgen.“ Das könnte etwa für Zuzahlungen und Dynamiken gelten.

Was ist aber eigentlich der Rentenbeginn?

Ja, auch hier gibt es Gestaltungsmöglichkeiten, die Leistungen anzupassen, weiß Makler Wenzel: „Häufig gilt nämlich der garantierte Faktor nur zu dem Tag, der als Rentenbeginn im Versicherungsschein steht. Bei jeder Abweichung von diesem Tag würde neu berechnet werden.“

So, nun ist die Verwirrung bei allen Lesern wahrscheinlich perfekt. Bleibt die Frage, wie ein tatsächlicher, knallhart garantierter Rentenfaktor aussieht.

Die Antwort gibt Franke-und-Bornberg-Mann Monke: „Alle Parameter, sprich Rechnungszins, Sterbetafel und die Bezugsgröße, sind schriftlich fixiert, bedingungsseitig gibt es einen Verzicht auf die Anwendung des Paragrafen 163 VVG, und die garantierten Rentenfaktoren sind für die möglichen Rentenbeginne im Angebot aufgeführt.“ Na, ist doch simpel, oder?

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