Bis zu 63 Stunden in der Woche

Pflege eines Angehörigen kommt Vollzeitjob gleich

Die Pflege eines Angehörigen kommt meist einem Vollzeitjob mit vielen Überstunden gleich: 63 Stunden in der Woche fallen dafür im Schnitt an, wie eine von der Hans-Böckler-Stiftung geförderte Studie zeigt. Allein die Hauptpflegeperson, meist die Ehefrau, ist im Durchschnitt knapp 50 Stunden pro Woche mit pflegerischen Tätigkeiten beschäftigt – mit fatalen Folgen für die Altersvorsorge.
© Hans-Böckler-Stiftung
Die Arbeiten, die bei der Pflege eines Angehörigen anfallen, werden meist von Ehefrauen oder Töchtern des Pflegebedürftigen geleistet.

Waschen, beim Essen helfen, um den Haushalt kümmern oder einfach nur da sein –  die Arbeiten, die bei der Pflege eines Angehörigen anfallen, werden meist von Ehefrauen oder Töchtern des Pflegebedürftigen geleistet. Nur ein Drittel der Hauptpflegepersonen ist männlich – wenngleich mit steigender Tendenz (siehe Grafik).

Dies geht aus einer aktuellen Studie des Iso-Instituts für Sozialforschung und Sozialwirtschaft in Saarbrücken im Auftrag der Hans-Böckler-Stiftung hervor (Download hier). Für die Studie wurden bundesweit mehr als 1.000 Haushalte befragt, in denen Pflegebedürftige ab 65 Jahren leben – mit und ohne Einstufung in der Pflegversicherung.

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Gut 70 Prozent der Pflegebedürftigen werden demnach zuhause versorgt. Dabei verzichtet mehr als die Hälfte der befragten Haushalte vollkommen auf Unterstützung durch Pflegedienste oder andere professionelle Hilfe. In jedem fünften Pflegehaushalt macht die Hauptpflegeperson alles allein.

Da überrascht es nicht, dass sich die Vereinbarkeit von Pflegeaufgaben und Beruf als schwierig gestaltet: Rund ein Drittel der Hauptpflegepersonen im erwerbsfähigen Alter hat die Arbeitszeit im Job reduziert; 44 Prozent dieser Gruppe sind der Umfrage zufolge gar nicht erwerbstätig – das sei ein „deutlich überdurchschnittlicher Wert“, konstatieren die Forscher. „Die Pflegenden riskieren damit, im Alter selber mit wenig Geld dazustehen“, warnen sie. Die gesetzliche Pflegezeit nutzten lediglich sechs Prozent der berufstätigen Hauptpflegepersonen.

Zu den zeitlichen Belastungen treten „erhebliche finanzielle Aufwendungen“

Neben die zeitlichen Belastungen treten „erhebliche finanzielle Aufwendungen“ auf – etwa für Aufwandsentschädigungen und Fahrtkosten von Helfern, Zuzahlungen für Pflegedienste, Tagespflege, Hilfsmittel und Medikamente, oder den Menüdienst. Im Durchschnitt aller Pflegehaushalte ermitteln die Forscher rund 360 Euro an monatlichen Ausgaben, die nicht durch so genannte Sachleistungen der Pflegeversicherung ersetzt werden.

Auch das Pflegegeld, das ein Teil der Pflegebedürftigen erhält, könne diese Kosten nur bedingt kompensieren, heißt es. Darüber hinaus verzichteten die Pflegegeldbezieher auf die – höher finanzierten – Sachleistungen der Pflegeversicherung, etwa für den Einsatz eines Pflegedienstes.

Letztlich müsse die Politik entscheiden, so das Fazit der Studienmacher, „ob die Bewältigung von Pflegebedürftigkeit als gesellschaftliche Aufgabe definiert und gelöst oder weiterhin ein primär privates, von den Familien zu tragendes Risiko bleiben“ solle.

Autor

Lorenz

Klein

Lorenz Klein gehörte dem Pfefferminzia-Team seit 2016 an, seit 2019 war er stellvertretender Chefredakteur bei Pfefferminzia. Im Oktober 2023 hat Klein das Unternehmen verlassen, um sich neuen Aufgaben in der Versicherungsbranche zu widmen.

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