Wegen Irreführung und Intransparenz

Wettbewerbszentrale nimmt sich Vergleichsportale vor

Die Wettbewerbszentrale geht gegen Vergleichsportale wegen Irreführung und mangelnder Transparenz vor. Gegen Check24 und Verivox beispielsweise laufen derzeit Verfahren, weil die Vergleicher mit Durchschnittspreisen im Mobilfunkbereich werben, die für die meisten Kunden kaum erreichbar sind.
© dpa/picture alliance
Vergleichsportale wie Check24 müssen bei der Transparenz noch nachlegen, findet die Wettbewerbszentrale.

Die Wettbewerbszentrale hat von 2018 bis jetzt rund 20 Beanstandungen gegenüber Betreibern von Vergleichs- und Vermittlungsportalen ausgesprochen. Das teilte die Organisation bei der Vorstellung ihres Jahresberichts 2018 mit. Betroffen war dabei das ganze Spektrum der Vergleicher: Vom Augenlaservergleich über die Immobilienvermittlung hin zu Mobilfunk-Leistungen. In den allermeisten Fällen stießen sich die Wettbewerbshüter an fehlender Transparenz oder Irreführungen.

„Die Maßstäbe eines lauteren Wettbewerbs fordern auch schon nach der heutigen Gesetzeslage von den Internetportalen mehr Transparenz. Fairer Wettbewerb bedeutet, dass man klar zu erkennen gibt, ob das Portal tatsächlich neutrale Dienste leistet oder ob es etwa wegen vereinbarter Provisionszahlungen eigene Interessen verfolgt. Für den Nutzer macht gerade das den entscheidenden Unterschied aus.“, sagt Reiner Münker, geschäftsführendes Präsidiumsmitglied der Wettbewerbszentrale.

Zu den aktuellen Verfahren wegen Irreführung gehören unter anderem die beiden Portale Check24 und Verivox. Dort geht es um den Mobilfunkbereich. Auf den Portalen würden Angebote hervorgehoben mit der Preisangabe: „Durchschnitt pro Monat … €“ oder „Durchschnitt/Monat“. Der teurere Grundtarif sei dagegen nur in deutlich kleinerer Schrift zu finden.

Für viele Kunden kaum zu erreichender Durchschnittspreis

Den Durchschnittspreis ermitteln die Vergleicher laut Wettbewerbszentrale, indem sie beispielsweise Startguthaben nur für Neukunden mit einrechnen, oder Boni für die Rufnummernmitnahme. „Der insoweit theoretisch mögliche Durchschnittsmonatspreis, der absichtlich hervorgehoben wird, ist daher nach Auffassung der Wettbewerbszentrale für zahlreiche Kunden gar nicht realisierbar und als Orientierung für den Abschluss des Mobilfunkvertrages nicht nur intransparent, sondern auch irreführend“, heißt es von den Wettbewerbshütern weiter.

Check24 sei derzeit darum bemüht, mit der Wettbewerbszentrale eine außergerichtliche Lösung zu erreichen. Die Beanstandung an Verivox sei gerade erst versendet worden. Eine Einlassung des Portals stehe noch aus, berichtet die Zentrale.

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