Wegen der Bezeichnung „offizieller Tarifrechner“

Verbraucherzentrale geht gegen Check24 vor

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat Check24 abgemahnt. Die Verbraucherschützer störten sich daran, dass das Portal einen Tarifrechner beim Vergleich von privaten Krankenversicherungen als „offiziellen Tarifrechner“ bezeichnete. Hier kommen die Details.
© picture alliance / dpa | Hendrik Schmidt
Faltblätter zu verschiedenen Themengebieten liegen im Regal einer Verbraucherzentrale aus.

Die Verbraucherschützer der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg sind erfolgreich gegen das Portal Check24 vorgegangen. Das Portal kassierte die Abmahnung, weil es einen Tarifrechner für den Vergleich von privaten Krankenversicherungen als „offiziellen Tarifrechner“ vorstellte. Damit habe Check24 den Eindruck erweckt, der Vergleich sei objektiv und ermögliche einen vollständigen Marktüberblick.

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„Was offiziell und objektiv klingt, war in diesem Fall alles andere als unabhängig: Die privaten Versicherer, die das Tool nach der Eingabe der Daten ausspuckte, waren nur Anbieter, die bereit waren, mit Check24 eine Provisionsvereinbarung abzuschließen“, heißt es in einer Pressemitteilung der Verbraucherzentrale.

Die Bezeichnung „offiziell“ suggeriere aber, das der Rechner alle am Markt aktiven Versicherer und Versicherungstarife enthalte. „Gerade im Bereich Krankenversicherung, mit seinen vielfältigen gesetzlichen Vorgaben, ist es besonders verbraucherunfreundlich, wenn ein Anbieter von einem ‚offiziellen Rechner‘ spricht und dann nur eine eingeschränkte Tarifauswahl bietet“, schimpft Peter Grieble, Leiter der Abteilung Versicherungen, Pflege, Gesundheit der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.

Nach der Abmahnung wegen Irreführung gab Check24 laut Verbraucherzentrale eine Unterlassungserklärung ab und verpflichtete sich damit, diesen Begriff nicht mehr zu verwenden.

Autorin

Karen

Schmidt

Karen Schmidt ist seit Gründung von Pfefferminzia im Jahr 2013 Chefredakteurin des Mediums.

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