Vorschlag der Linken

Kann ein Finanz-Tüv Verbraucher vor Schäden schützen?

Die Partei Die Linke hat einen Vorschlag für mehr Verbraucherschutz bei der Kapitalanlage gemacht. Sie spricht sich für die Einführung eines „Finanz-Tüvs“ aus, der Kapitalanlageprodukte prüfen und bei Unbedenklichkeit zulassen soll. Unumstritten ist diese Idee aber nicht.
© dpa/picture alliance
Kletterer arbeiten an der Gebäudefassade des Tüv Rheinland in Köln an einer in Schieflage geratenen Arbeitsbühne.

Um den Verbraucherschutz in der Kapitalanlage zu erhöhen, schlägt die Partei Die Linke einen Finanz-Tüv vor. Er soll bei der Europäischen Behörde für Wertpapieraufsicht (Esma) angedockt sein, Kapitalanlagen prüfen und sie nur dann zulassen, wenn sie auch in Ordnung sind.

Verbraucheranwalt Peter Mattil hält diese Idee laut eines Berichts des Handelsblatts für sinnvoll. Prävention tue in der Finanzbranche Not, da seiner Erfahrung nach 95 Prozent der Verbraucher Schäden, die durch Insolvenzen oder Betrugsfälle entstünden, nicht erstattet bekämen.

Ganz anderer Meinung ist laut des Berichts aber Jochen Kindermann von der Kanzlei Simmons & Simmons. Er hält die Idee für „abwegig“, da man keine „Risikoeinschätzung für die Allgemeinheit“ darstellen könne. Der Verbraucher würde hierbei bevormundet.

Die Anbieter indes weisen auf die „hohen Kosten“ und den zusätzlichen bürokratischen Aufwand hin, der durch einen Finanz-Tüv entstünde. Auch die Finanzaufsicht Bafin hält die Prüfung aller 3,2 Millionen Finanzprodukte für private Anleger für „aufwendig“.

Die Verbraucherschützer sehen die Idee ebenfalls eher kritisch. Lars Gartschke vom Verbraucherzentrale Bundesverband plädiert dafür, woanders anzusetzen, nämlich beim Vertrieb: „Je nach Gefährlichkeit des Produkts sprechen wir uns für Vertriebsbeschränkungen bis zu einem Verbot aus.“

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