„Meiner Meinung nach stehen Vermittler nicht in der Haftung. Das hat der bisherige Verlauf schon gezeigt“, so Sochurek gegenüber Portfolio International. Er geht davon aus, dass bei gebundenen Vermittlern das Haftungsdach haftet. Das wäre in diesem Fall Infinus FDI.
„Sollte es zu Klagen kommen, können Ansprüche durch eine saubere Argumentation schon im Vorfeld abgewehrt werden“, so Sochurek weiter. Sollte es dennoch zu einem Prozess kommen, müssten Vermittler diesen nicht fürchten. Denn auch bei größter Sorgfalt sei es für sie kaum möglich gewesen, das vermeintlich betrügerische System hinter den Infinus-Produkten zu erkennen.
Derzeit vertritt der Anwalt für Kapitalmarkt- und Vermittlerrecht zirka 80 gebundene Vermittler.
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