Urteil nach VZBV-Klage

Verivox muss auf eingeschränkte Marktauswahl hinweisen

Das Vergleichsportal Verivox muss Kunden in Zukunft darüber informieren, dass Suchergebnisse auf einer eingeschränkten Marktauswahl beruhen. So urteilten die Richter des Landgerichts Heidelberg nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV).
© dpa/picture alliance
Das Landgericht Heidelberg: Hier fiel das Urteil zum Verivox-Fall.
Was ist geschehen?

Das Portal Verivox zeigt Versicherungsinteressenten beim Vergleich von Privathaftpflichtpolicen nur etwa die Hälfte (48 Prozent) aller Angebote am Markt an – und zwar nur diejenigen, die mit Verivox eine Provisionsvereinbarung abgeschlossen haben. Dem Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) gefällt das nicht und zieht vor Gericht.

Das Urteil

Die Richter des Landesgerichts Heidelberg stellen sich auf die Seite der Verbraucherschützer. Die schließen sich der Auffassung an, dass Verivox-Kunden kaum erkennen können, wie eingeschränkt die Marktauswahl während eines Tarifvergleichs wirklich ist. Laut Urteil hat das Portal gegen das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) verstoßen (Aktenzeichen6 O 7/19). An keiner Stelle sei ein ausdrücklicher Hinweis auf die begrenzte Zahl der Anbieter erfolgt. In Zukunft ist Verivox nun dazu verpflichtet, das zu ändern. 

„Ob ein Versicherungsvergleich wirklich zu den besten Angeboten führt, hängt maßgeblich davon ab, wie viele Anbieter und Tarife einbezogen sind“, kommentiert Jana Brockfeld, Rechtsreferentin beim VZBV, das Urteil. „Deckt der Vergleich nicht einmal die Hälfte des Marktes ab, sind Kunden vor Vertragsabschluss klar und deutlich über diese wesentliche Einschränkung zu informieren“, betont die Expertin.

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Autorin

Juliana Demski gehörte dem Pfeffi-Team seit 2016 an. Sie war Redakteurin und Social-Media-Managerin bei Pfefferminzia. Das Unternehmen hat sie im Januar 2024 verlassen.

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