Um Haftungsfallen grundsätzlich aus dem Weg zu gehen, sollten Makler und Vermittler bereits beim Erstkontakt klar sagen, welchen Status sie haben und auf welcher Beratungsgrundlage sie arbeiten. Jegliche werblichen Übertreibungen wie der Begriff „Rundum-Service“ führten geradewegs in die Haftungsfalle, erklärt Vertriebsanwalt Sven Wille. Wie Makler eine Falschberatung, die Verletzung von Dokumentationspflichten und eine Beweislastumkehr vermeiden können.
Auf dem Versicherungstag 2015 hielt Rechtsanwalt Sven Wille einen Vortrag zum Thema Haftungsfallen bei Maklern. Das Versicherungsjournal hat die wichtigsten Punkte zusammengefasst. Hier lesen Sie mehr.
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