Stundung, Beitragsfreistellung, Provisionsrückforderung

Das tun Versicherer für Kunden und Vermittler in der Corona-Krise

Die Corona-Krise stellt viele Kunden und Vertriebspartner der hiesigen Versicherer vor finanzielle Probleme. Mit welchen Sofortmaßnahmen die Branche für Entlastung sorgen will, hat Pfefferminzia in einer Eil-Umfrage ermittelt, an der sich rund 20 Gesellschaften beteiligt haben. Hier kommen die Ergebnisse.
© picture alliance/Karl-Josef Hildenbrand/dpa
Fast keine Autos fahren am 28. März auf der normalerweise am Wochenende und bei schönem Wetter von Ausflüglern stark frequentierten A980 bei Waltenhofen im Allgäu. Auch viele Versicherer haben sich in den vergangenen Tagen Gedanken gemacht, wie sie für Kunden und Vermittlern mit finanziellen Sorgen den Weg frei machen können.

Zahlreiche Versicherer haben Maßnahmen ergriffen, um ihre Kunden und Vertriebspartner in der Corona-Krise unter die Arme zu greifen. Das Ziel: Finanzielle Engpässe so gut es geht abzufedern und dadurch vor allem zu verhindern, dass Kunden ihre Policen kündigen.

Wie die unbürokratischen Erleichterungen für Verbraucher und Vermittler aussehen, die die Branche bislang auf den Weg gebracht hat, zeigt ein aktuelles Stimmungsbild, das Pfefferminzia über eine Blitzumfrage eingeholt hat.

Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung lagen der Redaktion 19 Stellungnahmen von Versicherern vor (Beginn der Umfrage war Freitag, 18 Uhr).

Dabei zeigt sich: Der Maßnahmenkatalog ist vielfältig.

Die Sonderregelungen reichen von neuen Optionen zur Stundung oder Beitragsfreistellung für Versicherte, die sich zum Beispiel in Zeitarbeit befinden, bis hin zum Verzicht auf mögliche Provisionsrückforderungen oder auch geänderte Provisionsvergütungen, damit Vermittler ihre Courtage noch schneller erhalten.

Wie die Maßnahmen der Versicherer im Detail aussehen, erfahren Sie in der folgenden Übersicht – diese ist alphabetisch geordnet. Die Liste wird um mögliche weitere Anbieter ergänzt, sobald sie der Redaktion vorliegen.

Allianz

Eine Allianz-Sprecherin teilt mit:

„Durch laufende Einnahmen, zum Beispiel für die Bestandsbetreuung, haben unsere Vertreter ein sehr viel stabileres Geschäftsmodell im Vergleich zu anderen Branchen. Ein möglicher Einbruch der Einnahmen aus dem Neugeschäft hat daher nicht den gleichen Effekt, wie zum Beispiel in der Gastronomie.

Um  einer möglichen Schieflage einer Agentur entgegenzuwirken, gibt es schon heute Möglichkeiten wie beispielsweise Provisionsvorschüsse und Vertreterdarlehen. Diese werden wir pragmatisch anwenden.“

Alte Leipziger-Hallesche

Frank Kettnaker, Vertriebsvorstand des Alte Leipziger-Hallesche-Konzern, erklärt zu den Hilfsangeboten der Alte Leipziger Lebensversicherung:

„Die wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie sind noch nicht absehbar, finanzielle Engpässe können aber sowohl bei Vermittlern als auch bei Endkunden entstehen.

Aus diesem Grund hat die Alte Leipziger Leben eine kunden- und vermittlerfreundliche Lösung für diese kurzfristigen Zahlungsschwierigkeiten gefunden:

Wir bieten eine zinslose Beitragsstundung für maximal sechs Monate an, zunächst befristet bis zum 30. Juni 2020. Einzige Voraussetzung ist, dass der Einlösungsbeitrag (Erstbeitrag) bereits gezahlt wurde. Diese Lösung bietet sowohl unseren Endkunden als auch unseren Vermittler einen weiteren entscheidenden Vorteil: Der Versicherungsschutz bleibt in vollem Umfang erhalten und bereits gezahlte Vergütungen werden für die Dauer der Stundungsvereinbarung nicht zurückbelastet.

Nach dieser Zeit können die gestundeten Beiträge im Rahmen unserer kulanten Rückzahlungsregelung auf einmal beziehungsweise in Raten zurückgezahlt werden. Für Großkollektive im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung (bAV) bieten wir maßgeschneiderte, individuelle Lösungen an.“

Zu den Angeboten der Hallesche Krankenversicherung, berichtet Kettnaker:

„In der Krankenvollversicherung einschließlich der dazugehörigen Zusatztarife können wir unseren Kunden einen Tarifwechsel innerhalb derselben Tarifstufe (höhere Selbstbeteiligung) oder den Wechsel in eine andere Tariffamilie mit Um- und Rückumstellung ohne Gesundheitsprüfung anbieten, sowie ein beitragsfreies Ruhen der zusätzlich bestehenden Zusatztarife.

In der Krankenzusatzversicherung für versicherungspflichtig oder freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) Versicherte werden wir Arbeitnehmern, die von der Kurzarbeit betroffen sind oder Arbeitnehmern mit in häuslicher Gemeinschaft lebenden selbständigen Ehegatten/Lebenspartner sowie Selbständigen, Freiberuflern und anderen Berufsgruppen mit Absicherung in der GKV (pflichtig oder freiwillig) für die bei uns bestehenden Zusatztarife ein beitragsfreies Ruhen anbieten.“ 

Weitere Informationen stellt der Konzern hier bereit.

Axa

Eine Axa-Sprecherin teilt auf Anfrage mit:

„Axa bietet – abgestimmt auf die jeweiligen Produkte und Bedingungen – Maßnahmen zur Liquiditätsentlastung beziehungsweise vorübergehenden Anpassung des Versicherungsschutzes an.

Welche Möglichkeiten für den Kunden und den Vertriebspartner mit Blick auf individuelle Situation oder Erhalt der Absicherung sinnvoll sind, wird im Bedarfsfall durch unsere Hotlines beziehungsweise Berater individuell geklärt.“

Basler

Die Basler erklärt:

„Die Basler bietet schnell und unbürokratisch in Bedarfsfällen die Möglichkeit einer Stundung der Beiträge bis zu drei Monaten ab der aktuellen offenen Beitragsfälligkeit. Der Kunde behält dabei seinen Versicherungsschutz. Das gilt für alle Komposit- und Unfallversicherungsverträge im Privat- und Firmenkundenbereich.

Auch in der Lebensversicherung bieten wir als Basler die Stundung von Beiträgen an, bis zu sechs Monate in Altersvorsorge-Tarifen und bis zu drei Monaten in Biometrie-Tarifen. Bei beiden Tarifarten darüber hinaus auch Beitragsaussetzung beziehungsweise befristete Beitragsaussetzung.“

Canada Life

Markus Drews, Hauptbevollmächtigter Canada Life Deutschland, lässt mitteilen:

„Wir helfen jetzt Vermittlern mit umfangreichen Maßnahmen, um ihre wirtschaftliche Betroffenheit zu mildern. Zusätzlich bieten wir ihnen gemeinsam mit JDC vergünstigten Zugang für ein Video-Beratungstool, damit sie ihre Kunden auch in Zeiten wie diesen weiter gut beraten können. Unseren Kunden bieten wir ebenfalls Erleichterungen, damit sie ihren Versicherungsschutz bestmöglich Aufrecht erhalten können:

Maßnahmen für Vermittler:

 Seit Jahren haben wir hier schon gute Erfahrungen mit unserer Regelung „Planbare Einnahmen“ in der bAV und 1. Schicht gemacht. So verzichten wir hier temporär auf Courtage beziehungsweise Provisionsrückforderung bei Zahlungsschwierigkeiten der Kunden. Daher haben wir die Sonderregelung auf dieser Basis stark erweitert – vorerst bis zum 30. Juni 2020. Neu ist:

  • Die Sonderregelung gilt nun für alle Verträge der Generation-Produktfamilie in allen Schichten und umfasst nun auch außerplanmäßige Beitragserhöhungen.
  • Wir haben die Obergrenze der Beiträge erweitert – von 12.000 Euro auf 24.000 Euro pro Jahr. Eine Beschränkung der Fall-Zahlen entfällt.
  • Die Sonderregelung gilt auch für Verträge von Freiberuflern, Selbstständigen, selbstständigen Geschäftsführern und Vorständen – ohne Nachweispflicht. Die Befristung beträgt in diesen Ausnahmefällen maximal sechs Monate.
  • Unbezahlter Urlaub wird bei den Zahlungsschwierigkeiten als weiterer Umstand mit aufgenommen.

Maßnahmen für Kunden:

Unsere Kunden unterstützen wir mit diesen Maßnahmen, um sie bei finanziellen Engpässen wie zum Beispiel Kurzarbeit oder unbezahltem Urlaub aufzufangen:

  • Bei den Rentenversicherungen gegen laufende Beiträge erlauben wir über die bedingungsgemäßen Regelungen hinaus jederzeit einen Beitragsurlaub von bis zu sechs Monaten. Ausstehende Beiträge können Kunden nach Ende des Beitragsurlaubs nachzahlen. Verzichten Kunden hierauf, gibt es eine Neuberechnung der Versicherungsleistungen.
  • Bei unserer Berufsunfähigkeitsversicherung und dem Premium Grundfähigkeitsschutz können Kunden über die bedingungsgemäßen Regelungen hinaus eine befristete Beitragsfreistellung von bis zu sechs Monaten wahrnehmen. Der Versicherungsschutz reduziert sich währenddessen entsprechend der jeweiligen Versicherungsbedingungen. Danach können Kunden die nicht geleisteten Beiträge im Rahmen der Versicherungsbedingungen nachzahlen oder den Versicherungsschutz entsprechend reduzieren.
  • Bei der Schweren-Krankheiten-Vorsorge erlauben wir, sofern ein entsprechendes Fondsguthaben vorhanden ist, einen Beitragsurlaub von bis zu sechs Monaten. Ausstehende Beiträge müssen Kunden nicht nachzahlen. Die Versicherungsleistung reduziert sich während des Beitragsurlaubs nicht. Als Alternative dazu können Kunden zum Beispiel auch eine kürzere Vertragslaufzeit wählen.“

Die Bayerische

Das Unternehmen aus München teilt mit:

„Ihren Vertriebspartnern hilft die Versicherungsgruppe die Bayerische durch verschiedene Lösungen – etwa mit Vorteilspreisen für Werkzeuge zur Online-Beratung und mit Abschluss- und Beratungsrechnern. Und um die sich abzeichnenden Einnahmeausfälle zu kompensieren, erhöht die Bayerische ab sofort für alle Vertriebspartner – zeitlich befristet – ihre Vergütung im Bereich der fondsgebundenen Altersvorsorge ohne Garantie um mehr als 20 Prozent.

Ebenfalls ab sofort für alle Vertriebspartner und für alle Produkte im Bereich der Lebensversicherung gelten umfassende Änderungen: Jedes Storno wird hinsichtlich seiner Belastung um zwölf Monate verzögert. Das gilt auch für die Verträge, die vor längerer Zeit abgeschlossen wurden, sich aber noch in der Haftungszeit befinden.“

Ergo

Die Pressestelle der Ergo erklärt auf Anfrage:

„Wir beobachten die Entwicklung sehr genau und prüfen kontinuierlich, welche Möglichkeiten wir anbieten können, um unsere Kunden und Vertriebspartner bestmöglich zu unterstützen.

Auch wenn die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise derzeit noch nicht verlässlich absehbar sind, ist für uns schon jetzt klar: Neben den Maßnahmen zum Schutz unserer Mitarbeiter unterstützen wir auch unsere Kunden und Vertriebspartner.

Aktuell arbeiten wir an einem Gesamtpaket, das unternehmerische, vertriebliche und wirtschaftliche Unterstützung in den verschiedenen Versicherungsparten bietet.“

Generali

Ein Generali-Sprecher berichtet:

„In Fällen, bei denen unsere Kunden durch die Corona-Krise in vorübergehende Zahlungsschwierigkeiten geraten, werden wir zusammen mit unseren Vertriebspartnern konstruktive Lösungen finden, um diese Phase gemeinsam zu überbrücken. Je nach Situation kann das von Stundungsvereinbarungen bis zur Reduzierung des Versicherungsumfanges zu niedrigeren Prämien reichen.

Diese Maßnahmen gelten ab sofort und sind zunächst bis zum 30. Juni 2020 befristet.“

Gothaer

Eine Sprecherin der Gothaer teilt mit:

„Selbstverständlich steht die Gothaer ihren Kunden und Vertriebspartnern gerade in dieser Krise als verlässlicher Partner zur Seite. Dies gilt für Unternehmen ebenso wie für Privatkunden und unseren Exklusivvertrieb.

Unterstützung für den Außendienst:

Die aktuelle Situation hat natürlich auch deutlich spürbare Auswirkungen für unseren Außendienst, da eine persönliche Betreuung in den Agenturen vor Ort nicht mehr erlaubt ist. Daher unterstützen wir unsere Agenturen dabei, ihre Kunden online oder telefonisch oder per Videoberatung zu betreuen. Auch bei finanziellen Engpässen stehen wir unseren Agenturen zur Seite und finden individuelle Lösungen. Und für den Fall, dass einer unserer Vermittler selbst erkrankt ist, bieten wir ihm eine telefonische Betreuung seiner Kunden über unser Servicecenter.

Unsere Vermittler unterstützen wir mit Beratungsansätzen und geeignete Vertriebsimpulse sowie Argumentationshilfen für ihre Kunden z.B. zur Hilfe bei Zahlungsschwierigkeiten und Reduzierung der Stornorisiken. Zudem verzichtet die Gothaer bis auf Weiteres auf die Provisionsrückbelastung bei Stundungen, Zahlungsunterbrechungen, Beitragsfreistellungen und Reduktion auf Grundbeitrag für sechs Monate. Diese Regelungen gelten natürlich auch für unsere ungebundenen Vertriebspartner.

Angebote für Kunden:

So individuell die Notlagen unserer Kunden im Zuge der Corona-Krise sind, so individuell sind die Lösungen der Gothaer. Dem einen Kunden kann eine Beitragsstundung helfen, einem anderen das Angebot, seinen Versicherungsschutz für im Moment nicht benötigte Leistungen kurzzeitig zu reduzieren.

Für jede Notlage wird die Gothaer gemeinsam mit ihren Vertriebspartnern und Kunden eine passende Lösung finden. Diese Regelungen erfolgen individuell und – in diesen bewegten Zeiten – bis auf Weiteres und sollen vor allem für Kunden zum Einsatz kommen, die in der Krise in eine besondere Bedarfs-Situation geraten sind.

Daneben bietet die Gothaer aber auch allgemeine Unterstützung: Für Unternehmerkunden beispielsweise eine einmalige, kostenlose Rechtsberatung rund um die Corona-Krise oder eine beitragsfreie Ruheversicherung ohne amtliche Stilllegung im Bereich Gewerbe Kraftfahrt.

Privatkunden können bei der Gothaer unter anderem weiter stationäre Zusatzversicherungen abschließen und erhalten eine kostenlose medizinische Erstberatung zu Corona über unseren Telemedizinpartner TeleClinic.“

HanseMerkur

Eric Bussert, Vertriebsvorstand der HanseMerkur, erklärte:

„In der Tat haben wir uns mit den genannten Fragestellungen intensiv beschäftigt. Natürlich stehen wir unseren Vertriebspartnern und Kunden, die in eine coronabedingte Notlage gekommen sind, zur Seite. Über konkrete Ansätze haben wir unsere Vertriebspartner in der vergangenen Woche vorab informiert. Dazu gehören zum jetzigen Zeitpunkt beispielsweise individuelle Regelungen im Agenturentwicklungsprogramm, Erleichterungen im Stornofall, materielle Unterstützung und so weiter. Für unsere Kunden haben wir spartenabhängig eine Vielzahl an Maßnahmen verabredet wie beispielsweise Möglichkeiten für Beitragsstundungen, Beitragspausen, Beginnverlegungen et cetera.“

HDI

In einer Pressemitteilung teilte HDI bereits am Donnerstag mit:

„Damit Kunden ihre Altersvorsorge und ihren Risikoschutz trotzdem unvermindert aufrechterhalten können, leistet HDI Leben schnelle, einfache und unbürokratische Hilfe – durch einen zinslosen Zahlungsaufschub von bis zu sechs Monaten.

Alle Kunden von HDI Leben, einschließlich der HDI Pensionskasse, können ab sofort ohne konkreten Nachweis beantragen, dass sie ihre Beitragszahlungen für bis zu sechs Monate bis längstens zum 31. Dezember 2020 aussetzen („Corona-Pause“). Das gilt sowohl für die betriebliche Altersversorgung und die private Altersvorsorge als auch für die Biometrie, also zum Beispiel für Berufsunfähigkeitsversicherungen. Der größte Vorteil im Vergleich zur Beitragsfreistellung: Der Versicherungsschutz bleibt während der Corona-Pause lückenlos erhalten. Hinzu kommt: HDI erhebt auf die ausgesetzten Beiträge keine Zinsen.

Die Perspektive der Vertriebspartner hat HDI ebenfalls im Blick: ,Grundsätzlich hat die ‚Corona-Pause‘ keinen Einfluss auf die Vergütung der Vermittler. Nur falls der Kunde die ausgesetzten Beiträge nicht nachzahlt und seinen Vertrag nach der Pause auch nicht unverändert fortsetzt, kann es zu Provisionsanpassungen kommen‘, erklärt Wolfgang Hanssmann, im Vorstand der HDI Deutschland AG für Vertrieb und Marketing verantwortlich.“

Huk-Coburg

Stefan Gronbach, Vertriebsvorstand der Huk-Coburg, wird wie folgt zitiert:

„Natürlich steht die die Huk-Coburg in der Corona-Krise ihren selbständigen, hauptberuflichen Vermittlern zur Seite. Wir haben ein umfassendes Unterstützungspaket aus verschiedenen Bausteinen geschnürt, das bereits an unsere Vermittler kommuniziert wurde und dort auf sehr positive Resonanz gestoßen ist.“

Weitere Details wolle man „aus wettbewerbsrechtlichen Gründen“ nicht kommunizieren, teilte die Huk-Coburg weiter mit.

Inter

Die Inter verweist auf ein im Internet abrufbares Dokument, in dem sie für Vermittler Informationen und Lösungen für ihre Kunden“ zusammengefasst hat. Hier geht es zum Download.

LV 1871

Die LV 1871 teilte in einer Pressemitteilung mit:

Die LV 1871 passt zur Unterstützung ihrer Kunden daher für alle Tarife die Stundungsregelungen an. Ohne Angabe eines Grundes können Stundungen formlos für bis zu 12 Monate beantragt werden. Dabei profitieren die Kunden – anders als bei einer Beitragsfreistellung – auch während des Stundungszeitraumes vom vollen Versicherungsschutz. Gerade bei Lebensversicherungen lohnt sich eine lange Laufzeit. Versicherte geben bei einer Kündigung der Verträge also einen Teil ihrer Vorsorge für das Alter auf; Angehörige sind nicht mehr abgesichert – ein finanzieller Nachteil kann entstehen.

Bei der fondsgebundenen Rentenversicherung der LV 1871 ist eine Stundung damit ab einem Vertragsguthaben von 500 Euro möglich (statt bedingungsgemäß 1.000 Euro), bei MeinPlan Kids sogar ab 100 Euro. Eine Stundung bei der Golden BU und der Delta Direkt Risikolebensversicherung ist möglich, wenn der Vertrag seit mindestens sechs Monaten besteht (statt bedingungsgemäß seit 12 Monaten). Diese Regelung ist zunächst bis 30. Juni 2020 befristet.“

Unterstützung für Geschäftspartner:

Eine vorzeitige Kündigung der Verträge trifft auch den Versicherungsmakler, denn auf ihn kommen Stornokosten zu. Mit der neuen Regelung unterstützt die LV 1871 auch ihre Geschäftspartner, denn bei einer Stundung erfolgt keine unmittelbare Rückbelastung der Vergütung. Eine etwaige Rückbelastung erfolgt nur dann, wenn zum Ende der Stundungszeit keine oder eine reduzierte Wiederaufnahme erfolgt beziehungsweise wenn die gestundeten Beiträge nicht nachgezahlt werden.“

Nürnberger

Die Nürnberger teilt auf Anfrage mit:

„Das gesellschaftliche und wirtschaftliche Leben wird aktuell durch die Corona-Pandemie stark belastet. Die staatlichen Maßnahmen sind notwendig, um gerade besonders gefährdete Menschen in unserer Mitte zu schützen. Dies führt bei uns, unseren Vertriebspartnern und unseren Kunden zu hohen emotionalen und wirtschaftlichen Belastungen und Sorgen.

Zur Unterstützung unserer Vermittler entwickeln wir ein Gesamtpaket, das sowohl unternehmerischen, als auch vertrieblichen und wirtschaftlichen Support umfasst. Wir verfahren dabei zweistufig: In einem ersten Schritt geht es darum Möglichkeiten zu schaffen, Storni soweit wie möglich zu vermeiden. So bieten wir nun eine unkomplizierte Beitragsfreistellung und Wiederinkraftsetzung für zwölf Monate ohne erneute Gesundheitsprüfung. Möglich ist jetzt auch eine Beitragsstundung für sechs Monate ohne Courtage-/Provisionsbelastung.

Wenn der Storno aber doch unvermeidlich ist, wollen wir im zweiten Schritt erweiterte und flexible Rahmenbedingungen für den Umgang mit diesen Storni für unsere Vermittler schaffen.

Daneben bringen wir Prozessvereinfachungen auf den Weg, um unsere Vermittler auch unter diesen besonderen Herausforderungen arbeitsfähig zu halten. So können beispielsweise Leben-Anträge vorübergehend ohne Unterschrift eingereicht werden.

Alles Details dazu haben wir auch unserem Vertriebsportal Vertrieb.Nuernberger.de veröffentlicht (unter Aktuelles / Coronavirus/Support).“

R+V

Die R+V-Versicherung teilte am Montag im Rahmen ihrer Bilanzpressekonferenz mit:

„Füreinander da zu sein ist in schwierigen Zeiten wie diesen ein wichtiges Signal an unsere Kunden, um die aktuellen Herausforderungen zu meistern. Unseren Privat- und Firmenkunden bieten wir daher in allen Sparten vielfältige Hilfen bei finanziellen Problemen und Erleichterungen, die negative Auswirkungen der Corona-Krise lindern sollen“, so R+V-Chef Norbert Rollinger.

Sollten einzelne Kunden aufgrund von finanziellen Schwierigkeiten ihre Beiträge nicht mehr zahlen können, bemühe sich die R+V nach Kräften, mit ihnen individuelle Lösungen zu finden, so Rollinger. Für alle Sparverträge zum Vermögens- und Vorsorgeaufbau können Kunden beispielsweise formlos Stundungen beantragen. Diese gewährt die R+V zinslos bis zu einer Dauer von sechs Monaten. Diese Regelung gilt zunächst bis zum 30. Juni 2020. Krankenvollversicherte können ihren Vertrag auf einen Tarif mit geringerem Leistungsumfang oder/und höherem Selbstbehalt umstellen, um Beiträge zu sparen. Innerhalb von maximal sechs Monaten ist ohne erneute Gesundheitsprüfung ein Wechsel zurück in den Ursprungstarif möglich.“

Weitere Erleichterungen bei Liquiditätsproblemen, Zusatzleistungen und Services hat die R+V hier zusammengetragen. 

Signal Iduna

Signal-Iduna-Vertriebsvorstand Torsten Uhlig wird wie folgt zitiert:

„Wir unterstützen unseren Außendienst bereits mit gezielten Maßnahmen wie Vorschüssen und Liquiditätshilfen zur Abmilderung der wirtschaftlichen Folgen durch die Corona-Krise.

Wenn bei unseren Kunden trotz staatlicher Hilfe eine akute finanzielle Notlage besteht, unterstützen wir sie mit einem Maßnahmenpaket zur Überbrückung finanzieller Engpässe. Dort, wo es möglich oder zum Teil auch gesetzlich vorgeschrieben ist, sollte der Versicherungsvertrag weitgehend unverändert aufrecht erhalten werden.

Dort, wo das aufgrund einer Notlage nicht mehr möglich ist, bieten wir – in einem ersten Schritt auf sechs Monate befristete – Lösungen, zum Beispiel Beitragsfreistellungen, Beitragsstundungen, Ratenzahlungen und temporäre Reduzierungen des Versicherungsschutzes. Alle Maßnahmen zielen darauf ab, unseren Kunden individuell weiterzuhelfen.

Voraussetzung ist eine vorherige Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Vermittler oder mit unserem Kundendienst, um – nach entsprechender Beratung – die auf die persönliche Situation am besten passende Lösung zu finden.“

Swiss Life

Swiss Life teilte mit:

„Swiss Life ist ein verlässlicher Partner auch in Krisenzeiten. Dazu gehört, dass wir unbürokratisch helfen und unseren Geschäftspartnern und Kunden zur Seite stehen.

Für alle unsere Produkte bieten wir deshalb, je nach Produkt, kurzfristig eine Stundungs- oder befristete Beitragsfreistellung für einen Zeitraum von sechs Monaten an. Bei Biometrie-Produkten empfehlen wir die Stundung, bei Altersvorsorgeprodukten die befristete Beitragsfreistellung. Für diesen Zeitraum stunden wir auch etwaige Provisionsrückforderungen.

Außerdem haben wir unsere Provisionsvergütung verändert. Ab sofort führen wir eine wöchentliche Auszahlung ein und verzichten bis auf Weiteres auf einen vierzehntägigen Turnus. Damit erhalten unsere Geschäftspartner ihre Vergütung jetzt noch schneller. Wir sind vollumfänglich geschäftsfähig und für unsere Partner jederzeit erreichbar.“

Volkswohl Bund

Dietmar Bläsing, Sprecher der Vorstände der Volkswohl Bund Versicherungen, erklärt: 

„Für uns ist guter Service mehr als nur ein Versprechen. Wir stehen unseren Vertriebspartnern auch in Ausnahmezeiten wie diesen uneingeschränkt zur Seite. Deshalb haben wir frühzeitig unsere Vertriebspartner über die Möglichkeiten informiert, die wir ihnen und ihren Kunden jetzt bieten.

Dazu gehören Angebote, wie sie die Altersvorsorge, die Arbeitskraftabsicherung und weitere betriebliche wie private Versicherungen ihrer Kunden bei uns erhalten können. Bei Rentenversicherungen und Policen zur Arbeitskraftabsicherung machen wir beispielsweise Aussetzungen, Stundungen, Beitragsurlaube und Teilrückkauf möglich, ohne die Vertriebspartner damit zu belasten. Dies ist zunächst auf Anfragen bis zum 30. April befristet. In der Sachversicherung ermöglichen wir unter anderem für alle bestehende Versicherungsverträge zinslose Stundungen für bis zu drei Monate.“

Zurich

Die Zurich Gruppe Deutschland teilt mit:

„Konkret bietet Zurich in vielen Fällen eine Beitragsstundung unter Aufrechterhaltung des Versicherungsschutzes. Die vertraglich festgelegten Einschränkungen hinsichtlich der Nutzung dieser Regelung setzt Zurich während der Corona-Krise zunächst bis zum 30. Juni 2020 im Kundeninteresse aus. Zurich verzichtet dabei bewusst auf Stundungszinsen, um ihre Kunden in der aktuell schwierigen Lage nicht weiter zu belasten. Darüber hinaus ist selbstverständlich auch eine Beitragsfreistellung möglich. Bei Unsicherheit im Umgang mit einem kurzfristig getätigten Abschluss bietet Zurich die Möglichkeit, den Versicherungsbeginn auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben. Dies gilt für Verträge mit Versicherungsbeginn in 2020. Fondsgebundene Versicherungen sind von dieser Regelung ausgenommen.“  

„Sollten Kunden in Zahlungsschwierigkeiten geraten, bitten wir sie sich mit ihrem Vermittler oder unserem Kundenservice in Verbindung zu setzen. Grundsätzlich raten wir unseren Kunden, ihre Verträge der Altersvorsorge- und Risikovorsorge nicht voreilig zu kündigen, sondern an den Verträgen festzuhalten“, sagt Jacques Wasserfall, Vorstand Leben bei Zurich. Eine Kündigung sei mit vielen Nachteilen verbunden. Es werde ein Stück finanzielle Unabhängigkeit im Alter aufgegeben, so Wasserfall. Insbesondere bei der Berufsunfähigkeitsversicherung und anderen Produkten der Risikovorsorge könne es passieren, dass ein neuer Schutz aufgrund des Gesundheitszustands nicht mehr zu bekommen sei. 

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Autor

Lorenz

Klein

Lorenz Klein gehörte dem Pfefferminzia-Team seit 2016 an, seit 2019 war er stellvertretender Chefredakteur bei Pfefferminzia. Im Oktober 2023 hat Klein das Unternehmen verlassen, um sich neuen Aufgaben in der Versicherungsbranche zu widmen.

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Eine Antwort

  1. Ich bin selbst Versicherungsfachmann seit 1992 bei der uniVersa. Viele Versicherer haben Lösungen für die Versicherten im Bereich Lebensversicherung. Was passiert in den Bereichen Voll KV und SHUK? Für die Agenturen ist oft eine Lösung gefunden, was wird mit den Kunden, die diese Beiträge nicht mehr bezahlen können. Kfz-Flotten die nicht bewegt werden dürfen, wo aber die Kosten weiterlaufen.
    Für uns Vermittler hat die uniVersa eine super Lösung gefunden, so das wir in dieser Zeit noch etwas als Vergütung on top bekommen. Zusätzlich zur AP und zusätzlich zur BP. Eventuelle Garantien bleiben unverändert.

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