Nach der Einführung des 2. Pflegestärkungsgesetzes 2017 hat das Institut für Finanz-Markt-Analyse (Infinma) erstmals wieder den Markt der privaten Pflegerentenversicherungen in Deutschland untersucht. Dabei fiel den Studienautoren vor allem eines auf: Während es 2015 noch 20 Gesellschaften mit 61 Tarifen gab, die in der Untersuchung zu den Marktstandards berücksichtigt werden konnten, so sind es in der aktuellen Untersuchung nur noch 9 Gesellschaften mit 39 Tarifen.
Insgesamt flossen 18 Bewertungskriterien in die Untersuchung mit ein – darunter die Leistungsauslöser Demenz, sogenannte ADL (übersetzt „activities of daily living“, also Aktivitäten des täglichen Lebens) und Pflegegrade sowie Leistungsbeschränkungen im Ausland und Leistungsgarantien bei bestehender langfristiger Pflege. Aus diesen 18 Kriterien haben die Studienautoren jedoch „ausdrücklich kein Rating erstellt“, da sich „die einzelnen Bedingungsbestandteile nicht gegeneinander ‚aufrechnen‘ lassen“, wie sie schreiben.
Mit Blick auf die derzeitigen Einschränkungen durch die Corona-Krise hat Infinma in diesem Jahr zudem darauf verzichtet, Zertifizierungen vorzunehmen und Siegel zu erstellen.
Rund 85 Prozent der untersuchten Tarife am Markt bieten keine uneingeschränkte Rentenleistung außerhalb der Europäischen Union (EU) an; und bei etwa 74 Prozent der Produkte übernehmen die Versicherer anfallenden Reise- beziehungsweise Übernachtungskosten für die Untersuchung in der EU nicht. In den Augen der Studienautoren ist das problematisch. Denn: Sämtliche untersuchte Produkte beinhalten laut den Bedingungen einen „weltweiten Versicherungsschutz“.
„Ob ein Altersruhesitz in Cornwall oder in Miami tatsächlich so exotisch ist, dass hier die Leistungen aus einer Pflegerentenversicherung eingestellt werden müssen, erschließt sich dem Kunden sicher nicht auf den ersten Blick“, kommentierte Jörg Schulz, Geschäftsführer bei Infinma, die aktuellen Ergebnisse. „Interessant ist in diesem Zusammenhang auch der Kontrast zur Berufsunfähigkeitsversicherung, in der 100 Prozent der Tarife einen weltweiten Versicherungsschutz anbieten, aber nur bei etwa 5 Prozent davon die anfallenden Reise- beziehungsweise Übernachtungskosten nicht übernommen werden.“
So gelten die gesetzlichen Pflegegrade bei acht der 39 Tarife noch nicht als alleinige Leistungsauslöser. Bei den ADL sieht es schon besser aus: Während 37 der Tarife das ADL-Punktesystem als Leistungsauslöser heranziehen, ist dieses nur bei zweien nicht ausreichend.
Bei der Krankheit Demenz sieht es hingegen wieder etwas komplizierter aus: „Keine Leistung über Demenz“ gilt laut Studie bei 19 der untersuchten Tarife. Bei zwölf Tarifen heißt es indes: „Leistung bei Demenz wie Pflegegrad (PG) 2 bei Schweregrad (SG) 5 oder PG 4 bei SG 7“. Und jeweils vier Tarife bieten eine „Leistungsbefreiung bei Demenz ab SG 5“ und eine „Leistung bei Demenz wie Pflegestufe 2 (nach der alten Einstufung)“.
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