Spaßmobile

Was bei der Versicherung von Quads zu beachten ist

Eine Querfeldein-Tour mit dem Quad hat sich zum beliebten Freizeitspaß der anderen Art entwickelt. Doch der Ausflug ins Gelände birgt nicht unerhebliche Risiken – darauf sollten Nutzer achten, bevor sie sich auf den Fahrerbock begeben.
© picture alliance / zb | Andreas Franke
Laut, schmutzig und rasant – so lieben es Quad-Fans. Doch die Kleinfahrzeuge haben ihre Tücken, die die Fahrer kennen sollten.

Der Vater tot und die Tochter schwer verletzt – der Bericht von NDR 1 Niedersachsen über das schwere Unglück mit einem sogenannten Quad im Landkreis Göttingen ist niederschmetternd. Es war ein Tag im Juli 2020 als der 45-jährige Fahrer in der Rechtskurve eines Feldweges von der Fahrbahn abkam. „Er prallte frontal gegen einen Erdhügel. Seine zwölfjährige Tochter, die als Sozia ebenfalls auf dem Quad saß, wurde schwer verletzt in ein Krankenhaus gebracht“, heißt es im Bericht.

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Immer mal wieder kommt es zu solch tragischen Unfällen, in denen die kleinen Kraftfahrzeuge mit den häufig sehr markanten Ballonreifen involviert sind. „Der Quad-Fahrer verliert – oft in der Kurve – die Kontrolle über sein Fahrzeug, kollidiert mit dem Gegenverkehr oder einem Hindernis neben der Fahrbahn“, schildert Siegfried Brockmann den typischen Unfallablauf. Der Experte für Verkehrssicherheit leitet die Unfallforschung der Versicherer (UDV) – und dort wollte man bereits 2013 herausfinden, wie gefährlich die vermeintlichen Spaßmobile eigentlich sind.

Dazu wurden unter anderem fast 500 Unfälle mit Quad-Beteiligung, die sich zwischen 2009 und 2012 in Bayern zutrugen, durch die Sachverständigen des UDV analysiert. Hinzu kamen rund 140 schwere Quad-Unfälle, welche die Experten anhand der Unfallakten von Versicherern unter die Lupe nahmen. Die Ergebnisse der Studie waren beunruhigend: Demnach ist das Risiko, bei einem Unfall schwer verletzt oder getötet zu werden, mit einem Quad rund zehnmal höher als mit dem Auto.

Ebenfalls zeigte sich, dass Quad-Fahrer gut 85 Prozent der Unfälle, in die sie verwickelt sind, selbst verursachten. Vor allem Kurvenfahrten stellen ein großes Problem im Unfallgeschehen dar: Zwei Drittel der Fahrunfälle von Quads sind laut Statistik der Unfallart „Abkommen von der Fahrbahn nach rechts / links“ zuzuordnen. Dabei seien „Alleinunfälle“ besonders häufig. Außerdem stellen junge Fahrer zwischen 18 und 24 Jahren die größte Gruppe der unfallverursachenden Quad-Fahrer, gefolgt von der Altersgruppe der 25- bis 34-Jährigen.

„Störrisches“ Fahrverhalten

In einem Crashtest wurde zudem gezeigt, wie das „störrische“ Fahrverhalten von Quads „zu katastrophalen Unfällen führen kann“, teilte die UDV damals mit. Und heute? Hat sich das Unfallgeschehen gut sieben Jahre später entspannt? „Dazu sind uns für Deutschland keine veröffentlichten Auswertungen bekannt“, räumt Brockmann ein. Prinzipiell sei es zwar seit 2014 möglich, mithilfe der amtlichen Statistik ein Unfall-Lagebild für Deutschland in Sachen Quads zu erstellen. Allerdings könne man der amtlichen Statistik ohne Sonderabfrage nur entnehmen, dass 2019 bei Unfällen mit Beteiligung von „dreirädrigen und schweren vierrädrigen Kfz“ mit amtlichen Kennzeichen 12 Personen getötet und 159 schwer verletzt wurden. Insgesamt waren demnach 392 dieser Fahrzeuge an Unfällen mit Personenschaden beteiligt.

„Die Zahlen schwanken um die 400 Unfallpersonen über die letzten fünf Jahre“, fasst Brockmann zusammen. Immerhin hatte der Gesetzgeber den Herstellern 2016 technische Verbesserungen vorgeschrieben, die vor allem der Sicherheit dienen sollen. Mit der gesetzlichen Verpflichtung zur Anpassung der technischen Ausrüstung – vor allem mit dem Einbau eines Differentials wie beim Auto – sei hier „ein wichtiger Schritt seitens der Hersteller gemacht worden“, lobt Brockmann.

Und dennoch – wer sich ein Quad anschaffen will, sollte vielerlei bedenken, um nicht infolge einer falschen Wahl womöglich auch höhere Unfall-Risiken einzugehen. „Vor dem Kauf eines Quads sollte man sich damit beschäftigen, welche Strecken man fahren oder wozu man das Quad nutzen will. Danach richtet sich die Wahl des Fahrzeugs“, stellt Suitbert Monz von der R+V Versicherung klar. So gebe es zum Beispiel das ATV-Modell, das für „All Terrain Vehicles“ steht. „Ein ATV wird überwiegend gewerblich genutzt, beispielsweise in der Landwirtschaft. Darüber hinaus gibt es Quads für Kinder mit einer geringeren Leistung, Rennquads, sowie E-Quads“, zählt Monz auf.

Haftpflicht immer Pflicht?

Und wie verhält es sich beim Versicherungsschutz? „Wie ein Quad versicherungsrechtlich eingestuft wird, hängt von seiner Leistung ab“, sagt Monz. Verfügt das Fahrzeug über einen Hubraum mit bis zu 50 Kubikzentimeter, kann es als Moped – oder Leicht-Kfz bis 45 Kilometer pro Stunde – haftpflichtversichert werden. Alles darüber hinaus gilt als Auto beziehungsweise als vierrädriges Kraftfahrzeug zur Personen- oder Güterbeförderung. „Quads sind in jedem Fall haftpflichtversicherungspflichtig, wenn man auf öffentlichen Straßen fahren möchte“, betont Monz. Generell gilt für Nutzer eine Helmpflicht, da das Fahrzeug schneller als 20 Stundenkilometer fahren kann. Inwieweit aber die Unfallgefahr die Prämien der Versicherer beeinflusst, ist nicht umfassend geklärt. „Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft hat dazu keine Marktbeobachtung durchgeführt und kann deshalb die Frage nicht beantworten“, erklärt der UDV.

In jedem Fall ist die Leistung des Quads wichtig für die Führerscheinklassen: Ein Quad, das als Auto eingestuft wird, darf ab einem Führerschein der Klasse B (früher Klasse 3) gefahren werden, ein Quad unter 50 Kubikzentimeter erfordert mindestens den Führerschein Klasse AM (früher Klasse S). Doch diese Regelung wird im Expertenkreis durchaus kritisch gesehen.

Üben, Üben, Üben

„Der Auto- und Mopedführerschein ist ungeeignet zum Führen eines Quads“, findet UDV-Chef Brockmann. „Das lehrt das typische Unfallbild durch den Verlust der Kontrolle über das Fahrzeug.“ Erforderlich seien mindestens eine einstündige Einweisung und eine Übungsfahrt, die dokumentiert werden müssen. Auch sei der Unterschied von Quads zu ATVs nicht trennscharf genug. „ATVs als land- oder forstwirtschaftliche Fahrzeuge benötigen Nutzungseinschränkungen“, fordert der UDV, „da andernfalls die Hürden zur Entdrosselung der Motorleistung zu leicht zu überspringen sind.“

Quads, die straßentauglich sind, kann man entweder kaufen – oder selbst mit Bremslichtern, Blinkern, Tacho, Standlicht und Scheinwerfern nachrüsten, sodass sie den Anforderungen der Straßenverkehrsordnung entsprechen. „Beim Fahren sollte man dennoch Vorsicht walten lassen“, mahnt R+V-Manager Suitbert Monz – denn das Quad verfüge nun mal über keine Knautschzone.

Autor

Lorenz

Klein

Lorenz Klein gehörte dem Pfefferminzia-Team seit 2016 an, seit 2019 war er stellvertretender Chefredakteur bei Pfefferminzia. Im Oktober 2023 hat Klein das Unternehmen verlassen, um sich neuen Aufgaben in der Versicherungsbranche zu widmen.

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