Immer mehr Deutsche entdecken Camping-Urlaube für sich. Laut der Zurich Gruppe Deutschland haben die Neuzulassungen von Wohnmobilen und Co. im vergangenen Jahr um knapp 14 Prozent zugelegt. Aber: Wer sich zum Kauf entschließt, sollte auch an den Versicherungsschutz denken.
Grundsätzlich gilt: Wer mit seinem neuen Urlaubsgefährt auf deutschen Straßen unterwegs sein möchte, der braucht eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Die Höhe hängt wie auch beim Auto von den Pferdestärken (PS), der Regional- und der Schadenfreiheitsklasse ab. Bei letzterem gibt es oft Rabatt, da das Wohnmobil in der Regel als Zweitfahrzeug versichert wird. Stellt der Besitzer das Fahrzeug über den Winter ab, entfällt die Haftpflichtversicherung für diese Zeit. Dann darf es aber nicht einen Meter auf seinen eigenen Achsen zurücklegen.
Zusätzlich gibt es auch für Camper die Möglichkeit, eine Teil- oder Vollkasko für Wohnmobile und Wohnwagen abzuschließen. Diese versichern das Gefährt bei Diebstahl, Schäden durch Naturgefahren oder in der Vollkasko auch bei eigenem Verschulden bei einem Unfall oder mutwillige Beschädigung durch Dritte. Auch fest eingebautes Inventar wie TV-Geräte sind meist mitversichert – persönliche Gegenstände wie Reisegepäck hingegen nicht.
In solch einem Fall bietet sich eine Camping-Versicherung an. Sie gilt auf allen öffentlichen Campingplätzen in der EU sowie im eigenen Winterlager – und zwar mit und ohne Zulassung. „So eine Camping-Versicherung deckt neben dem Fahrzeug auch das Inventar inklusive Unterhaltungselektronik wie TV oder Hifi-Anlage ab“, erklärt Torsten Kammler von der Zurich. „Eingeschlossen werden kann auch das Vorzelt und dessen Inhalte sowie Markisen, Sonnendächer und Solaranlagen. Versichert sind dann Schäden wie zum Beispiel Diebstahl, Brand, mutwillige Beschädigung oder Naturgefahren.“
Ein weiterer Vorteil: Auch persönliche Gegenstände wie Kleidung oder Spielzeug sind in der Camping-Versicherung eingeschlossen.
Wer hingegen lieber mit dem eigenen Auto samt Dachzelt in den Camping-Urlaub fahren möchte, der braucht unter Umständen sogar gar nichts weiter zu tun. Denn in den meisten Fällen decken handelsübliche Kfz-Versicherungen Dachzelte unter dem Punkt „Autozubehör“ mit ab. Wichtig ist aber, dass das Zelt ordnungsgemäß auf dem Dach montiert ist. Transportiert man es lose, besteht kein Versicherungsschutz.
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