Reisekrankenversicherung

Urlaub im Hochrisikogebiet – worauf zu achten ist

Reisekrankenversicherungen schützen vor hohen Behandlungskosten im Ausland. Aber wie sieht es in der aktuellen Situation aus? Zahlen die Versicherer auch bei Reisen in Hochrisikogebiete? Davon gibt es angesichts der hohen Corona-Zahlen weltweit ja so einige. Hier kommt die Antwort.
© picture alliance / NurPhoto | Nicolas Economou
Urlauber auf Mykonos: Griechenland gilt aktuell als Hochrisikogebiet.

Eine Auslandsreisekrankenversicherung soll Urlauber vor hohen Behandlungskosten im Urlaub bewahren. Doch die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (NRW) warnt: „Nicht alle Anbieter zahlen ohne wenn und aber, wenn Reisende sich in Hochrisikogebieten aufhalten.“ Manche Versicherer leisteten grundsätzlich nicht, andere wiederum nur nicht bei Corona-Erkrankungen. Worauf in der aktuellen Situation zu achten ist, haben die Verbraucherschützer in drei Tipps zusammengefasst.

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Versicherungsbedingungen prüfen

Wer schon eine Auslandsreisekrankenversicherung habe, sollte sich die bestehenden Bedingungen anschauen, schreibt die Verbraucherzentrale NRW. Versicherte könnten die entsprechende Klausel in der Regel in den Versicherungsbedingungen unter der Überschrift „Wann leisten wir nicht“ oder „Allgemeine Ausschlüsse“ oder Ähnlichem finden. Heiße es dort zum Beispiel „Nicht versichert sind Reisen in Länder, für die die Regierung deines Wohnsitzlandes eine Reisewarnung ausgesprochen hat“, sei keinerlei Versicherungsschutz vorhanden, wenn der Kunde im Urlaubsland erkranke – unabhängig davon, um welche Erkrankung oder Verletzung es gehe. „Manche Versicherer unterscheiden auch zwischen einer Covid-19-bedingten Reisewarnung und einer Reisewarnung aus anderweitigen Gründen“, ergänzen die Verbraucherschützer.

Nachträglich erweitern – wenn möglich

„Teilweise sehen ältere Versicherungsverträge Ausschlüsse bei Pandemien oder bei Reisewarnungen vor, jüngere Verträge beim gleichen Versicherer mitunter nicht“, schreiben die Verbraucherschützer. In diesem Fall lohne sich eine Rücksprache beim Versicherer, ob nicht der alte Tarif auf neuere Bedingungen umgestellt werden könne.

Wann eine neue Police sinnvoll ist

Sofern schon eine Auslandskrankenversicherung besteht – häufig zum Beispiel ist das über eine Kreditkarte der Fall – sollte der Versicherte in den Augen der Verbraucherschützer prüfen, ob wichtige Kernleistungen enthalten sind. Falls nicht, sei der Abschluss einer weiteren Versicherung anzuraten. Eine Doppelversicherung schade zwar nicht, müsse aber im Versicherungsfall angegeben werden.

„Grundsätzlich ist für alle gesetzlich Versicherten der Abschluss sowohl bei Reisen innerhalb der EU als auch für außereuropäische Reisen dringend anzuraten. Aber auch für alle privat Krankenversicherten gilt, dass die PKV-Tarife nicht immer sämtliche Kosten im Ausland abdecken. Insbesondere der Rücktransport nach Deutschland ist häufig nicht versichert“, so die Experten.

Autorin

Juliana Demski gehörte dem Pfeffi-Team seit 2016 an. Sie war Redakteurin und Social-Media-Managerin bei Pfefferminzia. Das Unternehmen hat sie im Januar 2024 verlassen.

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