Ist ein Handelsvertreter erkrankt, ziehen viele Versicherungsgesellschaften die Ausfallzeit heran, um seine Folgeprovisionen zu berechnen. Das müssen sich Betroffene aber nicht gefallen lassen, stellt der Vertriebsrechtler Tim Banerjee von der Kanzlei Banerjee & Kollegen Rechtsanwälte aus Mönchengladbach in seinem Gastbeitrag klar.
Tim Banerjee führt in Mönchengladbach die wirtschaftsrechtlich orientierte Rechtsanwaltskanzlei Banerjee & Kollegen.
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