Rechtsstreit Huk-Coburg versus Check24

Gericht kippt „Nirgendwo-Günstiger-Garantie“ in der Kfz-Versicherung

Das Vergleichsportal Check24 darf nicht mehr mit seiner „Nirgendwo-Günstiger-Garantie“ im Bereich der Kfz-Versicherung werben. Das hat das Landgericht Köln entschieden. Der Versicherer Huk-Coburg war gegen dieses Werbeversprechen vorgegangen.
© picture alliance/Horst Galuschka/dpa
Das Landgericht in Köln.

Das Landgericht Köln hat dem Vergleichsportal Check24 verboten, mit „markigen Aussagen“ für seinen Versicherungsvergleich bei Autopolicen zu werben (Aktenzeichen 84 0 76/19). Die Richter hielten unter anderem die Werbeaussage in einem Spot für das Vergleichsportal, der Kunde erhalte immer die besten Autoversicherungstarife dank der „Nirgendwo Günstiger Garantie“, für irreführend.

Den Kunden, die sich für eine Autoversicherung interessieren und sich auf dem Vergleichsportal informieren, werde damit suggeriert, sie bekämen immer die besten Autoversicherungstarife auf dem gesamten Markt vermittelt. Tatsächlich könnte Check24 aber nur in 80 Prozent der Fälle die günstigsten im Markt erhältlichen Tarife anbieten, heißt es weiter in einer Pressemitteilung des Gerichts.

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Gegen die „Nirgendwo-Günstiger-Garantie“ hatte die Huk-Coburg geklagt. „Wir begrüßen das Urteil. Das Gericht hat sich sehr klar für Transparenz ausgesprochen und damit im Sinne der Verbraucher und eines fairen Wettbewerbs geurteilt“, so Jörg Rheinländer, Vorstandsmitglied Autoversicherung und Haftpflicht-/Unfall-/ Sachversicherungen bei dem Versicherer. „Die ‚Nirgendwo-Günstiger-Garantie‘ von Check24 wurde ad absurdum geführt.“

Die Richter stuften unter anderem auch das Tarifnotensystem, mit dem Check24 die verschiedenen Versicherer miteinander vergleicht, in der konkreten Form als unzulässig ein. Es beruhe auf Eigenschaften, die für den Verbraucher nicht nachvollziehbar seien. Maßgeblich für die Vergabe der Noten seien stattdessen „subjektive Bewertungen der Mitarbeiter des Vergleichsportals“ gewesen, die für die Verbraucher nicht transparent gemacht werden und nicht auf objektiven Kriterien beruhten, heißt es weiter.

Check24 sieht keine praktischen Auswirkungen des Urteils

Check24 gab in einer Stellungnahme gegenüber Pfefferminzia an, dass das Urteil „keine praktischen Auswirkungen für uns“ haben werde. Die „Nirgendwo Günstiger Garantie“ habe man bereits im September 2018 nach dem Urteil des Landgerichts Köln (31 O 376/17) angepasst. Sie beziehe sich seitdem auf den gesamten Markt und werde auch transparent erklärt. Die streitgegenständlichen TV-Spots und Formulierungen kämen außerdem „schon lange“ nicht mehr zum Einsatz. „Dennoch begrüßen wir die richterliche Klärung. Die Rechtslage war hier bislang nicht eindeutig und wir müssen für unsere künftige Arbeit wissen, was geht und was nicht“, so ein Sprecher des Unternehmens.

Bezüglich der Tarifnoten habe das Gericht zu erkennen gegeben, dass diese im Check24-Vergleich „grundsätzlich zulässig sind, in der konkreten Ausgestaltung wünscht es sich aber Änderungen“, heißt es vom Vergleichsportal. Und weiter: „Die Huk wollte das Check24-Tarifnotensystem generell untersagen lassen und damit Transparenz und eine wertvolle Entscheidungshilfe für Verbraucher verhindern. Sobald uns die Urteilsbegründung vorliegt, können wir etwaige Anpassungen adressieren. Erst dann ist klar, an welchen Details sich das Gericht genau gestört hat.“ Liege die Urteilsbegründung vor, werde man auch prüfen, ob man weitere Rechtsmittel gegen die Entscheidung einlegen wolle.

Autorin

Karen

Schmidt

Karen Schmidt ist seit Gründung von Pfefferminzia im Jahr 2013 Chefredakteurin des Mediums.

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Eine Antwort

  1. Eine finde ich auch. Zum Beispiel bin ich bei huk24.de mit der Autoversicherung. Alle Vorschläge von Check24 waren deutlich teuer. Und ausserdem ist es überhaupt unübersichtlich bei Check.24. Manche Tarife gibt es einfach gar nicht so bei den Anbietern selbst. Und man kann sie nur über chek24 buchen. Aber man bekommt gat keine Tarifdetails sondern man kommt gleich zum Tarifvertrag. Dabei weiß man gar nicht zu welchen Konditionen man das bucht. Das ist eine Falle. Besser ist es zu jedem Anbieter direkt zu gehen und sich da ein Angebot ausrechnen lassen. Dann ist man auf der Richtigen Seite. Außerdem, nur weil es billig ist heißt es nicht dass es das beste Angebot ist. Es kann sein, das die Leistung so mager ist, dass wenn man zu den genau den gleichen Konditionen bei seiner Versicherung ein Vertrag abschließen würde, das angeblich günstigste Angebot sogar doppelt so teuer ist.

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