- Von Karen Schmidt
- 01.03.2023 um 13:12
Ammerländer Versicherung bietet mehr Schutz für Haus, Hund und Rad
Die Ammerländer Versicherung hat zum 1. Februar einige Tarifverbesserungen umgesetzt. So hat sie in den Hausrattarifen „Exclusiv“ und „Excellent“ Balkonkraftwerke bis 600 Watt mit einer Entschädigungssumme von bis zu 3.500 Euro je Versicherungsfall mitversichert. Darüber hinaus decken die beiden Tarife nun die Kosten für den einen eventuell benötigten Schlüsseldienst (bis maximal 150 Euro) und den einfachen Diebstahl durch Hausangestellte, die beim Versicherten wohnen bis zu einer Höhe von 300 Euro je Versicherungsfall ab. Auch wenn der Versicherte Opfer einer polizeilich angezeigten Straftat wird und dabei versicherte Sachen abhandenkommen, beschädigt oder zerstört werden, leistet die Ammerländer Versicherung eine Entschädigung bis 3.000 Euro.
Neues aus den Ideenschmieden der Versicherer
Neues aus den Ideenschmieden der Versicherer
Neues aus den Ideenschmieden der Versicherer
Die Fahrradvollkaskoversicherung (FVK) bekommt mit der Fahrrad-Unfallversicherung einen größeren Leistungsumfang. Dieser beinhaltet ein Krankenhaustagegeld sowie Zahlungen bei körperlichen Schäden infolge eines Unfalls mit dem versicherten Rad. Die „Helm-Klausel“ bietet zusätzlichen finanziellen Schutz bei Invalidität aufgrund von Kopfverletzungen. Die Leistungseinschlüsse, gelten dabei weltweit und ohne zeitliche Begrenzung. Im neuen Tarif „Excellent Plus“ ist die Fahrrad-Unfallversicherung direkt inkludiert. In den Tarifen „Classic“ und „Exclusiv“ kann sie als Baustein ergänzt werden.
Für Hundebesitzerinnen und -besitzer gibt es Neues aus der Hundehalter-Haftpflichtversicherung. Die Versicherungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden im Tarif „Comfort“ wurde auf 50 Millionen Euro erhöht. Zudem wurden mehr als 20 neue Leistungseinschlüsse ergänzt, darunter Mietsachenschäden bis 50.000 Euro, die Tierarztkostenausfall-Deckung bis 5.000 Euro bei Verletzung des versicherten Hundes durch einen fremden Hund, der nicht versichert ist, Bergungs- und Rettungskosten bis 5.000 Euro sowie die Unterbringungskosten in einer Hundepension bei Krankenhaus- oder Reha-Aufenthalt des Versicherten.
In der Privathaftpflicht wurden die Versicherungssummen im Tarif „Economic“ auf 10 Millionen Euro und im Tarif „Exclusiv“ auf 30 Millionen Euro erhöht. Singles mit mehreren Kindern können nun die Tarifvariante „Single mit Kindern“ nutzen. Bisher war bei dieser Konstellation nur eine Absicherung über den Familientarif möglich. Die Tarife „Excellent“ und „Exclusiv“ beinhalten ab dem 1. Februar auch die sogenannte „Mallorca-Deckung“, also das Führen versicherungspflichtiger Kraftfahrzeuge im europäischen Ausland.
R+V erweitert Schutz bei Naturgefahren
Die R+V hat ihren Versicherungsschutz bei Naturgefahren erweitert. Der neue Baustein „Naturgefahren Plus“ in der Wohngebäudeversicherung geht über die klassische Naturgefahrenversicherung hinaus. Neben Überschwemmung, Erdrutsch oder Schneedruck sind damit auch Schäden durch Starkregen und Rückstau versichert. Wenn bei Starkregen das Wasser über Türen, Fenster oder Schächte ins Gebäude dringt, ersetzt die R+V Versicherung den Schaden – selbst wenn das Grundstück nicht überflutet war.
Auch beim Rückstau gibt es Erweiterungen. Wenn das Wasser aus den Kanälen in die Gebäude zurückfließt, erstattet die R+V die Schäden. Das gilt nicht nur für Abwasserleitungen im Haus, sondern zum Beispiel auch für den Abfluss vor der Kellertür, über den Regenwasser abgeleitet wird. Die Naturgefahrenversicherung der R+V ersetzt Schäden an Gebäuden und dem Inventar ohne Obergrenze.
Die Bayerische verbessert „BU Protect Bundeswehr“
Die Bayerische hat mit dem neuen Tarif BU Protect Bundeswehr eine Dienstunfähigkeitsversicherung herausgebracht, die auf die Bedürfnisse von Soldatinnen und Soldaten zugeschnitten ist. So schließt die Bayerische zum Beispiel Risiken von Auslandseinsätzen in den Versicherungsschutz ein. Dieser besteht auch bei nachträglich mandatierten Einsätzen. Die Bayerische versichert das passive Kriegsrisiko mit und hält sich dabei an die Einschätzung des Bundesverteidigungsministeriums. Es gibt keine zweijährige Wartezeit, und bereits erteilte Marschbefehle führen nicht zwangsläufig zur Ablehnung – jeder Fall wird individuell geprüft.
Bei der Leistungsfrage ist für die Bayerische die Entscheidung des Truppenarztes bindend. Wenn dieser die Dienstunfähigkeit feststellt, leistet die Versicherung, ohne weitere Nachweise zu verlangen. Bei der Bayerischen sind vor der Überprüfung der BU schon 24 Monate DU-Rente garantiert. Das ist nicht selbstverständlich und unterstützt die Betroffenen aktiv in Verbindung mit der Klärung etwaiger Versorgungsansprüche gegenüber der Bundeswehr.
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