Die R+V hat eine neue Cyberversicherung gestartet, die gleichzeitig auch Vertrauensschäden absichert: die „Wirtschaftsschutz-Police“. Klassische Cyberversicherungen decken meist zwar die Folgen eines Hackerangriffs auf die IT-Infrastruktur ab, wenn etwa Daten verschlüsselt oder Betriebssysteme lahmgelegt werden. Häufig entstehen aber zusätzlich Vermögensschäden, etwa durch Betrug oder Diebstahl über das Internet oder durch Mitarbeitende im Unternehmen. Um auch diese finanziellen Folgen abzumildern, hat die R+V die Vertrauensschadenversicherung in ihr Cyberprodukt integriert.
Bei Attacken auf die Infrastruktur kümmert sich R+V darum, die Daten und Programme wiederherzustellen und übernimmt die Kosten im Falle einer Betriebsunterbrechung. Das gilt auch für den Fall, dass die Angriffe über private Smartphones oder Tablets erfolgen, die dienstlich genutzt werden.
Der zweite Baustein, die Vertrauensschadenversicherung, deckt entstandene Schäden und Kosten durch kriminelle Handlungen Dritter wie Bestellbetrug, missbräuchliche Kontoverfügungen im Online-Banking oder Rechnungsbetrug. Die Versicherung kommt auch für Diebstahl, Untreue und Unterschlagung oder eine wissentliche Pflichtverletzung durch Mitarbeitende auf.
Die Continentale Sachversicherung hat ihre Hausratversicherung „Casa-Secura“ überarbeitet. Unter anderem können Kunden ihren gesamten Hausrat jetzt auch gegen einfachen Diebstahl absichern – auch außerhalb ihres Grundstücks. Außerdem gibt es bei Casa-Secura neben XL und XXL nun eine dritte Tarifvariante – den neuen Top-Schutz. Er deckt unter anderem auch unbenannte Gefahren ab, wie mut- oder böswillige Beschädigungen durch Dritte.
Zudem sind Gartenmöbel nicht nur gegen Sturm- und Hagelschäden versichert, sondern auch gegen einen Feuerschaden. Zum aktuell erweiterten Leistungsumfang zählt auch der im Top-Schutz enthaltene Fahrrad-Schutzbrief. Er ergänzt die Zusatzbausteine Fahrraddiebstahl und ‑kasko. Bei einem Defekt am Rad übernimmt er unter anderem die Kosten für Weiterfahrt, Leihrad und Übernachtung.
Für noch mehr Schutz können Versicherte weitere Zusatzbausteine wählen. Auch hier hat die Continentale ihr Angebot noch einmal erweitert. So sichert der Online-Schutz Versicherte nicht nur vor den Risiken des Online-Bankings und -Handels, sondern unterstützt auch Kunden, die Opfer von Cyber-Mobbing geworden sind. Und der „Elektro & Smart Home“-Baustein sichert Kosten für den Ersatz technischer Geräte oder von Smart-Home-Ausstattungen ab.
Damit Berufsunfähige im Leistungsfall zügig an ihre BU-Rente kommen, hat die LV 1871 gemeinsam mit der Beratungsgesellschaft Premium Circle Deutschland die Obliegenheiten in den Versicherungsbedingungen der Golden BU Lösungen geregelt. Dort ist jetzt präzise erklärt, welche Nachweise, wie, von wem, in welchem Umfang und über welchen Zeitraum zu erbringen sind. Was ist zur Ursache der Berufsunfähigkeit mitzuteilen? Welche Arztbriefe müssen eingereicht werden mit welchen spezifischen Informationen? Welche konkreten Angaben zum Beruf werden benötigt? Oder: Welche zusätzlichen Informationen sind bei selbstständiger Tätigkeit notwendig? All das ist jetzt in den AVBs im Detail beschrieben.
„Makler und Kunden sehen bei Vertragsabschluss transparent, welche Informationen wir im Leistungsfall abfragen. Das erleichtert auch das Tagesgeschäft von Geschäftspartnern, die bei falsch kommunizierten Annahmen unter Umständen mit Haftungsproblemen konfrontiert werden“, sagt Sandra John, Leiterin Risiko- und Leistungsprüfung bei der LV 1871.
Hendrik Scherer, Geschäftsführer der PremiumCircle Deutschland GmbH: „Ein solches Projekt lässt sich nur mit einem Versicherer realisieren, der über den Tellerrand schaut und sich nicht hinter Themen wie Kostenkalkulation und Leistungsquoten versteckt. Kundinnen und Kunden der LV 1871 können sich künftig bereits bei Vertragsabschluss ein Bild machen, was im Versicherungsfall vorzulegen ist. Durch sachliche und zeitliche Begrenzungen werden sie außerdem vor einer Überforderung bei der Informationsbeschaffung geschützt.”
Ab sofort ist die Arbeitsunfähigkeitsklausel fester Bestandteil im Premium Grundfähigkeitsschutz des Versicherers Canada Life. Mit der Gelbe-Schein-Regelung erhalten Neukunden im Versicherungsfall bis zu 24 Monate lang die vereinbarte Monatsrente. Voraussetzung dafür ist, dass die Versicherten für mindestens sechs Monate arbeitsunfähig waren. Alternativ gibt es die Leistung nach vier Monaten Arbeitsunfähigkeit, wenn diese nach ärztlicher Prognose noch zwei weitere Monate fortdauern wird.
Die Bescheinigung eines Facharztes brauchen Kunden für die Leistung nicht, eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung reicht als Nachweis aus. Darüber hinaus hat Canada Life die Beiträge für alle Berufe komplett neu kalkuliert und verzichtet künftig auf einen Beitragsunterschied zwischen Rauchern und Nichtrauchern.
Die Hallesche hat ihr PKV-Tarifkonzept NK.select um die zwei Tarife S und L ergänzt – und noch einen Optionsbaustein eingeführt. Tarif NK.select S ist für den Einstieg in die PKV gedacht. So werden Vorsorgeuntersuchungen weder auf den Selbstbehalt oder den Bonus angerechnet, noch gefährden sie die Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit. Zudem sind Kinder im ersten Lebensjahr beitragsfrei mitversichert.
Tarif NK.select L enthält unter anderem vielfältige Familienleistungen, so etwa 100 Euro pro Tag für eine Familien- und Haushaltshilfe und eine Kinderbetreuungspauschale von 100 Euro pro Tag für zehn Tage im Jahr.
Hinzuversicherbar ist die Wechseloption NK.select Flex. Zu verschiedenen Zeitpunkten und Ereignissen können Versicherte ihren Versicherungsschutz ohne erneute Gesundheitsprüfung flexibel an neue Lebenssituationen anpassen.
Versicherte können in allen Tarifen zwischen einem Selbstbehalt von 600, 1.200 oder 3.000 Euro wählen. Alternativ ist die Bonusvariante mit einer garantierten Auszahlung von 100 Euro pro Monat als pauschale Vorableistung wählbar. Diese ist aufgrund des Arbeitgeberzuschusses attraktiv für Angestellte. Orientierung geben die folgenden Beitragsbeispiele: Bei einem Selbstbehalt von 1.200 Euro bezahlt eine 35-jährige Person 257,51 Euro im NK.select S und 402,55 Euro im NK.select L.
Ab sofort gibt es den neu aufgelegten Arag Manager-Rechtsschutz in den drei Produktlinien Basis, Komfort und Premium – jeweils in der Unternehmens- als auch in der Privatlösung. In der Unternehmenslösung sind gesetzliche Vertreter und Mitarbeiter versichert. Hier stehen der Spezial-Straf- sowie der Vermögensschaden-Rechtsschutz zur Wahl. Die Privatlösung sichert nur den Manager selbst ab. Hier können der Spezial-Straf-Rechtschutz, der Vermögensschaden-Rechtsschutz sowie der Angestellten-Vertrags-Rechtsschutz gewählt werden.
Der Back-Up-Straf-Rechtsschutz bietet in der Privatlösung einen zusätzlichen Versicherungsschutz in den Varianten Komfort und Premium, falls das eigene Unternehmen den Versicherungsschutz aus einer Unternehmenslösung verweigert. Dabei muss die zugrundeliegende Unternehmenslösung nicht zwingend bei der Arag bestehen, sondern kann auch bei einem anderen Rechtsschutzversicherer abgeschlossen sein. Der Back-Up-Straf-Rechtsschutz gilt dann, wenn sich die vorgeworfene Straftat gegen die Interessen des Unternehmens richten soll oder der Manager aus dem Unternehmen ausgeschieden ist.
Neu beim Manager-Rechtsschutz ist die alleinige Anwendung des sogenannten Claims-Made-Prinzips in der Premiumvariante beim Vermögensschaden-Rechtsschutz: Hier reicht es, dass die Geltendmachung der Schadenersatzansprüche während der Vertragslaufzeit erfolgt. Bei den Varianten Basis und Komfort müssen Verstoß und Anspruchserhebung während der Vertragslaufzeit erfolgen. Eine weitere Neuerung ist die „anwachsende Nachhaftung“. Hat ein Kunde die Versicherung bezahlt und bleibt im Versicherungsjahr schadenfrei, verlängert sich automatisch die Zeit der Nachhaftung. In der Komfort-Variante des Vermögensschaden-Rechtsschutzes kann sich dadurch der Nachhaftungszeitraum auf bis zu sechs Jahre erstrecken, im Premium-Tarif auf bis zu zwölf Jahre.
Mit dem D&O-Deckungsklage-Rechtsschutz in der Premiumvariante des Anstellungsvertrags-Rechtsschutzes erhalten Manager nun außerdem Unterstützung, wenn die eigene D&O-Versicherung den Leistungsschutz verweigert.
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