Im vergangenen Jahr verkündete die Eiopa (Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen) ihre Empfehlung für steigende Mindestversicherungssummen für die Vermögensschadens-Haftpflichtversicherung von Versicherungsvermittlern- und beratern. Jetzt wurde im Amtsblatt der Europäischen Union dazu die delegierte Verordnung (EU) 2024/896 der EU-Kommission veröffentlicht. Ab dem 9. Oktober 2024 sollen die neuen Anforderungen gelten.
Die gesetzlichen Mindestversicherungssummen steigen auf 1.564.610 Euro für jeden Versicherungsfall (statt bislang 1.300.380 Euro) und 2.315.610 Euro für alle Versicherungsfälle eines Jahres (statt bislang 1.924.560 Euro).
Die Haftpflichtexperten der Hans John Versicherungsmakler GmbH haben bei Versicherern, mit denen sie zusammenarbeiten, nachgefragt, wie sie darauf reagieren. Demnach wollen einige Gesellschaften die Summenanpassung bei Bestandskunden beitragsfrei durchführen, andere werden hingegen einen geringen Zuschlag erheben.
„Wir werden unsere Kunden in den kommenden Monaten individuell über ihre Möglichkeiten der Vertragsgestaltung informieren“, sagt Geschäftsführer Marc Hinrichsen und verweist darauf, dass ein erneuter Versicherungsnachweis gegenüber der IHK nicht erforderlich sein wird, da die Versicherer eine Globalerklärung abgeben werden.
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