Gesundheitsfragen

Raucher müssen ehrlich sein

Der GDV mahnt Raucher zur Ehrlichkeit. Verschweigt ein Versicherter etwa seinen Zigaretten-Konsum, hat der Versicherer nämlich ein Rücktrittsrecht vom Vertrag. Wirklich ärgerlich wird das, wenn dieser Umstand erst bei der Leistungsprüfung bekannt wird.
1432913002.Raucherin_Getty-1
© Getty Images
Raucherin mit Rosenbrille: Wer gerne zum Glimmstengel greift, muss das seiner Versicherung melden.

Wann Sie als Nichtraucher gelten, entnehmen Sie diesem Beitrag.

Mehr zum Thema

Nicht alle mögen das Altersvorsorgedepot

Das zum Jahresbeginn 2027 geplante staatlich geförderte Altersvorsorgedepot kommt vor allem bei Jüngeren und Familien…

Podcast: DKM 2026 und Investieren in Megatrends

Diese Themen haben wir im heutigen Podcast für Sie: Aus der Redaktion: Eine unserer Geschichten…

KFZ-Versicherung: Die Favoriten der Vema-Makler

Bald beginnt sie wieder, die große KFZ-Wechsel-Saison. Und wie die Maklergenossenschaft Vema feststellt: Nur wenige…

Teilen:
Nicht verpassen!

Pfefferminzia.pro

Eine Plattform, die liefert: aktuelle Informationen, praktische Services und einen einzigartigen Content-Creator für Ihre Kundenkommunikation. Alles, was Ihren Vertriebsalltag leichter macht. Mit nur einem Login.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert