Für Versicherungsvermittler und -angestellte

Bafin aktualisiert Fragen und Antworten zur Weiterbildungspflicht

Seit nicht ganz drei Jahren beantwortet die Bafin wichtige Fragen zur Weiterbildungspflicht nach Paragraf 34d Absatz 9 Satz 2 Gewerbeordnung beziehungsweise Paragraf 48 Absatz 2 Versicherungsaufsichtsgesetz. Jetzt hat sie ihren Frage-Antwort-Katalog (FAQ) erneuert und erweitert. Wir zeigen, wo Sie ihn finden.
Bafin-Schild am Hauptsitz in Bonn: FAQ zur Weiterbildungspflicht in der Versicherungsbranche aktualisiert
© picture alliance / | Daniel Kalker
Bafin-Schild am Hauptsitz in Bonn: FAQ zur Weiterbildungspflicht in der Versicherungsbranche aktualisiert

Die Finanzaufsicht Bafin hat ihren Frage-Antwort-Katalog (FAQ) zur Weiterbildungspflicht in der Versicherungsbranche auf den neuesten Stand gebracht. Er richtet sich an Vermittler, Berater und Angestellte im Vertrieb.

Die Aufsicht hat ihre FAQ zusammen mit der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) und den Industrie- und Handelskammern (IHKs) verfasst. Ursache für das aktuelle Update sind verschiedene Fragen aus der Branche, die bislang nicht enthalten waren. Sie können sich die aktuelle Version als PDF hier herunterladen.

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