Ein dubioser Kapitalanlagefonds aus Luxemburg wurde vielen Millionären zum Verhängnis: Das Geld sahen viele Anleger nie wieder. Offenbar verließ sich so mancher von ihnen auf ein beigelegtes Gutachten einer Rechtsanwaltskanzlei, die ihren Kunden den Luxemburger Fonds empfahl. Daraus ging hervor, dass die Allianz bis zu 100 Millionen Euro zahlen würde, wenn es bei der „anwaltlichen und steuerlichen Beratung“ zu Verstößen käme. Eine entsprechende Vermögenschadenhaftpflichtversicherung würde dies garantieren. Dazu kam es aber nicht als das Geschäftsmodell der sogenannten Sheridan-Fonds zusammenbricht (wir berichteten).
Nun sind weitere Details zur Rolle der Versicherungswirtschaft bei den dubiosen Cum-Ex-Geschäften ans Licht gekommen. Derartige Geschäfte zielen darauf ab, mit Leerverkäufen um den Dividendenstichtag, eine mehrfache Erstattung von Kapitalertragsteuer zu erhalten, obwohl die Steuer nur einmal bezahlt wurde.
Die neuesten Erkenntnisse basieren auf „geheime Ermittlungsakten, Protokolle von Zeugenvernehmungen und E-Mails“, wie ein Redakteursteam von Zeit, Zeit Online und dem ARD-Magazin Panorama berichtet.
Allianz teilt Haftpflichtrisiko mit zwei weiteren Versicherern
Demnach teilte sich die Allianz das Haftpflichtrisiko zu gleichen Teilen mit zwei weiteren Versicherern – zum einen mit HDI Gerling, das zum Talanx-Konzern gehört, zum anderen mit der Versicherungsstelle Wiesbaden, einem Spezialversicherer für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer.
Ein Allianz-Mitarbeiter schreibt dem Bericht zufolge an den Inhaber der Allianz-Agentur, die die Kanzlei betreut, dass man wegen „des möglichen finanziellen Volumens“ die Versicherungssumme der Vermögenschadenhaftpflichtversicherung von 100 Millionen Euro nicht alleine tragen wolle. Als Prämie werden demnach insgesamt 300.000 Euro vereinbart.
„Ist der Allianz damals klar, dass sie Steuerräuber versichert?“, fragt das Redakteursteam. Auf Anfrage habe der Versicherer lediglich mitgeteilt, dass „wie üblich sorgfältig geprüft“ worden sei, ob ihre Anforderungen erfüllt gewesen seien. Sie weise aber auch darauf hin, „dass es weder Aufgabe noch Funktion der Vermögenschadenhaftpflichtversicherung sein kann, die materielle Rechtslage in solchen Fällen zu prüfen“.
„Schlechtes Licht auf die Versicherungswirtschaft“
Bei HDI Gerling verlasse man sich auf die Einschätzung der Allianz, berichten die Redakteure weiter. Dort habe man das Gutachten selbst gar nicht geprüft, so der Bericht, der sich auf eine Zeugenvernehmung durch einen Mitarbeiter beruft. Auf Nachfrage wolle sich HDI aus „datenschutzrechtlichen Gründen“ nicht äußern, heißt es weiter. Die Versicherungsstelle Wiesbaden habe auf eine Anfrage nicht reagiert.
„Allianz und HDI Gerling hätten sich nie dafür hergeben dürfen, einen Steuerbetrug zu ‚versichern‘ und demnach nie eine solche Vermögenschadenhaftpflichtpolice anbieten dürfen“, erklärte Susanna Karawanskij, Berichterstatterin für die Fraktion die Linke im Finanzausschuss des Bundestages, am Mittwoch in einer Mitteilung.
Es könne nicht sein, so die Linken-Parlamentarierin, dass Geschäfte „ohne den geringsten Sachverstand“ abgeschlossen würden und dieses „Fehlverhalten dann ein mehr als schlechtes Licht auf das Gesamtunternehmen und die Versicherungswirtschaft in Deutschland wirft“.
Kritisch zu hinterfragen bleibe außerdem, ob es sich um einen „einmaligen individuellen Fehler“ handele oder ob es sich um „strukturelle Defizite“ beispielsweise bei der Personalrekrutierung, bei unternehmensinternen Zuständigkeiten oder bei den Dienstanweisungen „von oben“ handele.
Der HDI Gerling sei vorzuwerfen, so Karawanskij weiter, dass sie „blind der Einschätzung der Allianz und dem Gutachten folgte und nicht eigenständig nach dem Grundsatz ,Doppelt hält besser‘ prüfte“. Die Politikerin fragt sich, ob auch hier „die notwendige individuelle fachliche Qualifikation“ fehlte oder ob der Skandal „versicherungsintern doch breitere Kreise als zunächst gedacht“ ziehe?
Linke sieht Reformbedarf: „Auch inhaltlich Steuerkonstrukte verbindlich überprüfen“
Karawanskij regt zudem an, „bei ,heiklen‘ Konstruktionen rund um eine Vermögenschadenhaftpflichtversicherung“ darüber nachzudenken, künftig „auch inhaltlich Steuerkonstrukte sowie die damit verbundene Rechtslage verbindlich zu überprüfen beziehungsweise überprüfen zu lassen“.
Mit Cum-Ex-Geschäften sei ein milliardenschwerer Steuerschaden angerichtet worden, so die Linken-Politikerin. Es dürfe nicht wieder passieren, dass Bundesregierung und Bafin „viel zu spät und dann noch zögerlich eingreifen“. Die „Verstrickungen von Regierungspolitikern, Banken, Investoren und Versicherungen“ müssten weiter offengelegt und untersucht werden.
Der Bericht des 4. Untersuchungsausschusses steht am 23. Juni 2017 auf der Tagesordnung des Bundestags. Dieser ging den Gestaltungsmodellen von Cum-Ex-Geschäfte nach.
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