BVK erläutert Vorgehen gegen Check24

„Wir pochen auf Vollstreckung des Urteils“

Die juristischen Auseinandersetzungen zwischen dem Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) und dem Vergleichsportal Check24 gehen in eine neue Runde – und nun hat sich auch der BVK zu entsprechenden Presseberichten geäußert. In einer Stellungnahme erklärt der Vermittlerverband, dass man „auf Vollstreckung des Urteils vom April 2017“ pochen werde.
© dpa/picture alliance
Der BVK ist der Ansicht, dass das Vergleichsportal Check24 das Urteil des Oberlandesgerichts München von April 2017 nicht ausreichend umgesetzt habe.

Der BVK wirft Check24 vor, sich nicht an das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) München zu halten. Das Urteil vom April 2017 verlangt von den Portalbetreibern, den Maklerstatus von Check24 deutlicher zu machen als bisher (Az: 29 U 3139/16).

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Doch offenbar ist der Vermittlerverband unzufrieden mit der Umsetzung des Urteils durch Check24 – und hat einen „Ordnungsmittelantrag“ gegen das Online-Portal bei Gericht eingereicht. Das berichtet der BVK am Montag in einer Erklärung.

„Wir pochen vor dem Landgericht München I auf Vollstreckung des Urteils vom April 2017, weil Check24 das rechtskräftige Urteil des Oberlandesgerichts München aus unserer Sicht immer noch nicht ausreichend umsetzt und sich auf seinem Online-Portal gegenüber seinen Kunden nach wie vor nicht klar genug als Makler zu erkennen gibt, der für seine Arbeit Provisionen kassiert“, lässt BVK-Präsident Michael H. Heinz via Mitteilung erklären.

Zudem poche man auf eine vollständige Gleichbehandlung von Online- und Offline-Vermittlern, so Heinz weiter.

Das Gericht hatte verfügt, dass auch Online-Makler beim ersten Geschäftskontakt eine schriftliche Erstinformation an den potenziellen Kunden raussenden muss.

Man wolle nun gerichtlich klären lassen, ob Check24 gegen das OLG-Urteil vom April verstoße, erklärt der Verband. Sollte dies nicht der Fall sein, kann laut BVK ein Ordnungsgeld gegen Check24 verhängt werden.

Check24 hatte den neuen juristischen Vorstoß des BVK zurückgewiesen – und den Spieß gewissermaßen umgedreht: In einer Stellungnahme am Montag kündigte das Portal an, BVK-Mitglieder abzumahnen, die gegen ihre Informationspflicht verstoßen.

Autor

Lorenz

Klein

Lorenz Klein gehörte dem Pfefferminzia-Team seit 2016 an, seit 2019 war er stellvertretender Chefredakteur bei Pfefferminzia. Im Oktober 2023 hat Klein das Unternehmen verlassen, um sich neuen Aufgaben in der Versicherungsbranche zu widmen.

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