Zum Jahreswechsel treten so einige neue Regelungen in Kraft. Dazu gehören das besiegelte Ende der 10-stelligen Kontonummer sowie die Steuer-ID-Pflicht für Kindergeldzahlungen. Letzteres gilt nun auch für Freistellungsaufträge. Deshalb sollten Bankkunden unbedingt prüfen, ob sie ihre Steuer-Identifikationsnummer hinterlegt haben.
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