Bisher waren Policen für die Absicherung eines Lösegelds in Deutschland nur teilweise erlaubt. Nun hat die Finanzaufsicht Bafin doch eingewilligt. Sie erstellte aber bestimmte Details, an die sich die Anbieter halten müssen.
Demnach ist eine Lösegeldversicherung nur als Baustein in einer Cyberpolice zu haben. Zudem darf die Ermittlungsarbeit der Polizei im Fall des Falles nicht beeinträchtigt werden. Auch müssen die Versicherer „angemessene Standards beim Datenschutz gewährleisten“. Außerdem darf nur die Cyberpolice selbst beworben werden, nicht jedoch der Baustein Lösegeldversicherung, heißt es von Seiten der Finanzaufseher.
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